zum Hauptinhalt
Volker Bouffier (CDU) und Tarek Al-Wazir (Grüne) bei der Plenarsitzung im Bundesrat.
© Bernd von Jutrczenka/dpa

Flüchtlingspolitik: Bundesrat billigt Neuregelung von Familiennachzug

Der Weg für die Neuregelung des Familiennachzugs für bestimmte Flüchtlinge ist frei. Das Gesetz stößt bei Grünen und Linken allerdings auf scharfe Kritik.

Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus können ab August wieder ihre sogenannte Kernfamilie nachholen - allerdings gilt dies nur für höchstens 1000 nachreisende Angehörige pro Monat. Der Bundesrat billigte am Freitag das entsprechende Gesetz, das der Bundestag bereits beschlossen hatte.

Das neue Gesetz schließt sogenannte Gefährder, schwere Straftäter oder Kriegsverbrecher vom Familiennachzug ausdrücklich aus. Auch sonst betrifft die Nachzugsmöglichkeit nur Ehepartner und minderjährige Kinder beziehungsweise deren Eltern. Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug soll es für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus grundsätzlich nicht mehr geben. Die Auswahl der Nachzugsberechtigten soll das Bundesverwaltungsamt in Zusammenarbeit mit den jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen treffen.

Das Gesetz, das nicht auf die Zustimmung der Länderkammer angewiesen ist, stößt bei Grünen und Linken sowie Menschenrechtsorganisationen auf scharfe Kritik. Im Bundesrat sagte am Freitag Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (Grüne): "Das Recht auf Zusammenleben in der Familie ist nicht kontingentierbar." Das Gesetz stecke zudem "voller bürokratischer Hürden".

Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten war im März 2016 für zunächst zwei Jahre ausgesetzt worden. Anfang 2018 verständigten sich Union und SPD bei ihren Koalitionsverhandlungen auf eine Verlängerung bis Ende Juli. Ab August wird nun die Neuregelung gelten. Nicht berührt ist das Recht auf Familiennachzug für anerkannte Flüchtlinge im Sinn der UN-Flüchtlingskonvention. (AFP)

Zur Startseite