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Ein Bewährungshelfer demonstriert ein Modell einer elektronischen Fußfessel.
© dpa

Vorstoß aus dem Innenministerium: Bundesländer wollen einheitliche Regeln für elektronische Fußfessel

Innenminister de Maizière will gemeinsame rechtliche Voraussetzungen zur Überwachung islamistischer Gefährder schaffen. Die Bundesländer unterstützen das Vorhaben.

Zur Überwachung sogenannter islamistischer Gefährder prüfen die Bundesländer eine einheitliche Regelung für den Einsatz elektronischer Fußfesseln. „Wir brauchen eine strenge Überwachung von Gefährdern. Die Fußfessel ist dafür ein geeignetes Instrument“, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Deshalb unterstütze er den Vorschlag von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), der die Länder aufgefordert hatte, einheitliche rechtliche Voraussetzungen zu schaffen.

Die meisten der bundesweit als Gefährder eingestuften Personen aus der Islamisten-Szene werden durch die Länderbehörden überwacht. Aktuell zählt das Bundeskriminalamt etwa 570 Männer und Frauen zu diesem Personenkreis, wie die Behörde am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Etwa die Hälfte von ihnen halte sich in Deutschland auf. Von diesen wiederum säßen derzeit etwa 90 in Haft.

Baden-Württemberg plant neues Polizeigesetz

Am Mittwoch hatte das Bundeskabinett Änderungen am Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA) beschlossen, um die elektronische Überwachung von islamistischen Gefährdern zu erleichtern. Der Fußfesseleinsatz sei aber ein Eingriff in Grundrechte, der an Voraussetzungen gebunden sei, die in den Ländern unterschiedlich gehandhabt würden, erläuterte de Maizière. Die Fußfessel gilt allerdings aus juristischer Sicht als schwierig - vor allem was die Pläne betrifft, Gefährder im Auge zu behalten, die noch gar nicht straffällig geworden sind.

Baden-Württemberg plant bereits eine Änderung des Polizeigesetzes. „Wir müssen sogenannten Gefährdern mit Härte und Entschlossenheit begegnen“, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) in Stuttgart. Dafür seien bessere rechtliche und technische Möglichkeiten nötig. „Baden-Württemberg wird hier vorangehen und im Polizeigesetz des Landes rasch entsprechende Rechtsgrundlagen schaffen. Wir reden nicht, wir handeln“, sagte Strobl.

Schleswig-Holsteins Innenminister Stefan Studt (SPD) sagte der „Rheinischen Post“ (Donnerstag), die elektronische Fußfessel könne dazu beitragen, „die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und potenziellen Terroristen das Handwerk zu legen“.

Nach dem Terroranschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt mit zwölf Toten hatten sich de Maizière und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf ein Maßnahmenpaket zur Terrorabwehr verständigt - die Fußfessel für Gefährder ist Teil davon. Das elektronische Gerät am Fußgelenk potenzieller Attentäter, das jederzeit von einer zentralen Überwachungsstelle in Hessen aus per Satellit geortet werden kann, soll die Polizeiarbeit erleichtern. (dpa)

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