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Weniger als eine Woche nach dem Bund-Länder-Gipfel zur Flüchtlingskrise hat das Bundeskabinett am Dienstag ein umfangreiches Gesetzespaket mit Änderungen im Asylrecht beschlossen.
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Die Kernpunkte: Bundeskabinett beschließt Asylpaket

Das Kabinett hat das in der vergangenen Woche zwischen Bund und Ländern ausgehandelte Asylpaket auf den Weg gebracht. Nach Möglichkeit sollen die Änderungen schon ab dem 1. November gelten.

Das Bundeskabinett hat am Dienstag das Gesetzespaket zur Flüchtlings- und Asylpolitik verabschiedet. Damit werden die Beschlüsse des Flüchtlingsgipfels umgesetzt, bei dem sich Bund und Länder in der vergangenen Woche unter anderem auf die Kostenverteilung für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen einigten.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Sichere Herkunftsstaaten: Die Westbalkan-Länder Albanien, Kosovo und Montenegro werden auf die Liste sicherer Herkunftsstaaten gesetzt. Damit können die Verfahren beschleunigt werden, weil Anträge von Asylbewerbern aus diesen Ländern in der Regel als „offensichtlich unbegründet“ gelten.
- Längerer Verbleib in der Erstaufnahme: Ziel von Bund und Ländern ist es, Asylverfahren bereits während des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung zu beenden. Abgelehnte Asylbewerber sollen bereits von dort abgeschoben werden. Die Maximaldauer für den Aufenthalt soll dafür von drei auf sechs Monate heraufgesetzt werden, für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten bis zum Ende des Verfahrens.
- Baustandards: Die Bundesregierung will Standardabweichungen im Bauplanungsrecht für Flüchtlingsunterkünfte erlauben. Dabei geht es unter anderem um die Standorte der Unterkünfte. Vorgesehen sind zudem Erleichterungen bei den Vorschriften zum Einsatz erneuerbarer Energien oder beim Wärmeschutz.

- Sozialleistungen: Weil vor allem in der Union die Sozialleistungen für Flüchtlinge als Anreiz für eine Flucht nach Deutschland gesehen werden, sollen in Erstaufnahmeeinrichtungen künftig wieder vorrangig Sachleistungen statt Bargeld ausgegeben werden. Auch in anderen Gemeinschaftsunterkünften kann dies so gehandhabt werden. Erstmals will die Bundesregierung außerdem eine finanzielle Sanktion festschreiben, wenn zur Ausreise aufgeforderte Ausländer bleiben. Lassen sie „schuldhaft“ die Frist zur Ausreise verstreichen, sollen die Leistungen auf das „unabdingbar Notwendige“ gekürzt werden.
- Gesundheitskarte: Die Einführung der Gesundheitskarte, die Flüchtlingen einen Arztbesuch ohne vorherige Bürokratie ermöglicht, bleibt den einzelnen Ländern überlassen. Sie dürfen Krankenkassen künftig verpflichten, die Krankenbehandlungen zu übernehmen. Flüchtlinge haben in Deutschland nur Anspruch auf Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzen. Daran wird sich nichts ändern. Flüchtlingsverbände hatten besonders in diesem Punkt auf Verbesserungen und eine bundesweite Regelung gehofft. Nun droht ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen.
- Integration: Der Bund will die Integrationskurse für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive öffnen. Bislang haben sie keinen Anspruch auf Teilnahme. Auch die berufsbezogenen Deutschkurse sollen ausgeweitet werden. Zudem sollen sich Jobcenter frühzeitig um die Eingliederung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt bemühen.
- Legale Zuwanderung: Für Migranten aus Balkan-Staaten, die in der Regel nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, will die Bundesregierung die Möglichkeit legaler Einwanderung schaffen. Einreisen darf, wer einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag zu geltenden tarifvertraglichen Bedingungen hat. Voraussetzung ist aber, dass die Migranten in den zwei Jahren vor Einreise keine Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben. Ein sogenannter Spurwechsel vom Asyl zur Arbeitszuwanderung soll nicht möglich gemacht werden. mis

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