Wikileaks-Gründer im Exil: Britischer Haftbefehl gegen Assange bleibt bestehen
Wikileaks-Gründer Julian Assange wird sein Botschaftsexil in London wohl weiter nicht verlassen. Zwar gibt es keine Vergewaltigungsvorwürfe mehr gegen ihn, doch Haft droht ihm dennoch.
Der britische Haftbefehl gegen den seit fast sechs Jahren im Botschaftsexil sitzenden Wikileaks-Gründer Julian Assange ist weiterhin gültig. Das entschied die zuständige Richterin am Westminster Magistrates' Court am Dienstag in London. Der 46-Jährige hat die diplomatische Vertretung Ecuadors in London seit 2012 nicht mehr verlassen. Er befürchtet, in die USA ausgeliefert zu werden.
Als Assange in die diplomatische Vertretung flüchtete, lag gegen ihn ein europäischer Haftbefehl wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden vor. Er befürchtete, zunächst nach Skandinavien und schließlich an die USA ausgeliefert zu werden. Im Mai 2017 stellte die Staatsanwaltschaft jedoch überraschend ihre Ermittlungen ein.
Damit war Assange jedoch noch kein freier Mann. Scotland Yard kündigte an, den Enthüllungsaktivisten festzunehmen, sobald er die Botschaft verlasse. Die britischen Behörden warfen ihm vor, seine Kautionsauflagen verletzt zu haben, als er sich in die Botschaft flüchtete. Diesen Vorwurf sahen Assanges Anwälte mit dem Ende der Ermittlungen in Schweden als überholt an. Das Gericht entschied aber anders: Der Haftbefehl ist demnach noch gültig.
Die Vereinigten Staaten machen Assange dafür verantwortlich, dass über seine Wikileaks-Plattform brisante US-Dokumente aus den Kriegen in Afghanistan und im Irak veröffentlicht worden sind. Kritiker halten ihn für einen Selbstdarsteller, der sogar Menschenleben gefährdet habe. Seine Anhänger sehen in ihm einen Aufklärer.
Im US-Präsidentschaftswahlkampf 2016 veröffentlichte Wikileaks von Hackern gestohlene E-Mails der Demokratischen Partei. Dies schadete Hillary Clinton, die später Donald Trump unterlag. Zeitweise wurde Assange im Botschaftsasyl der Internetzugang gekappt. (dpa)