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Ein Mann demomnstriert in Berlin gegen die Corona-Politik der Bundesregierung.
© imago images/JeanMW

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Bremer „Querdenker“-Demo bleibt verboten

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der Veranstalter abgelehnt. Vorinstanzen hatten Entscheidung mit Gefährdung für die Öffentlichkeit begründet.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Verbot einer für diesen Samstag in Bremen geplanten „Querdenker“-Demonstration gegen die Corona-Politik bestätigt. Das Gericht lehnte am Samstag einen Eilantrag der Veranstalter ab, wie ein Sprecher mitteilte. Damit folgte das Gericht zwei vorangegangenen Beschlüssen des Bremer Verwaltungs- sowie Oberverwaltungsgerichtes.

Die Vorinstanzen hatten ihre Entscheidungen unter anderem mit der hohen zu erwartenden Teilnehmerzahl und einer Gefährdung für die Öffentlichkeit begründet. Es gebe kein milderes Mittel als das Versammlungsverbot. Bei der Demonstration der Initiative „Querdenken 421“ unter dem Motto „Bundesweites Fest für Frieden und Freiheit“ waren bis zu 20.000 Teilnehmern auf der Bürgerweide am Hauptbahnhof erwartet worden.

Die Polizei bereitete sich auf einen Großeinsatz vor. Sie hatte angekündigt, ausgesprochene Verbote durchzusetzen. An verschiedenen Stellen in Bremen waren am Samstagvormittag Wasserwerfer der Polizei stationiert. Das Bremer Ordnungsamt untersagte am Freitag auch für Samstag angemeldete Ersatzkundgebungen der „Querdenker“ sowie jegliche Eil- und Spontanversammlungen.

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sagte: „Wenn man bedenkt, wie viele Menschen sich in ihren sozialen Kontakten aus Solidarität einschränken und die Abstands- und Hygieneregeln beachten, können wir auf gar keinen Fall dulden, dass diese Maskenverweigerer mit ihrem Verhalten bewusst die Gesundheit anderer gefährden.

Innenminister Maier: Ein Drittel auf „Querdenken“-Demos rechtsextrem

Bei Demonstrationen der Bewegung gehört nach Einschätzung des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz Georg Maier (SPD) im Schnitt etwa ein Drittel der Teilnehmer zur rechtsextremen Szene. „Das merkt man an Symbolen und Fahnen, die dort auftauchen“, sagte der Thüringer Innenminister der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Unter den Kritikern der Anti-Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern seien auch Impfgegner und Verschwörungstheoretiker, bei denen die Grauzone hin zum Rechtsextremismus beginne.

Rechtsextremisten würden immer wieder Anschluss an andere gesellschaftliche Kreise wie Rechtsrock, Jugendkultur, Kampfsport oder die Fußball-Fanszene suchen. „Jetzt wittern die Rechtsextremisten Morgenluft und die Chance, durch die 'Querdenken'-Protestbewegung in viel größere Schichten vorzudringen“, warnte Maier vor der Herbsttagung der Innenministerkonferenz in der kommenden Woche.

Der Innenpolitiker sprach sich dafür aus, dass die Polizei schon im Vorfeld von „Querdenker“-Demonstrationen verhindert, dass Extremisten aus anderen Teilen Deutschlands anreisen: „Wir kennen ja zum Teil unsere einschlägigen Charaktere, gerade in der Fußball-Szene, und müssen die im Vorfeld schon abfangen.“ Mit Blick auf die zunehmende Gewalt im Umfeld der Demonstrationen sagte Maier, die Polizei müsse, „wenn nötig, die Teilnehmer streng kontrollieren“ - etwa auf Waffen.

Zudem müsse der Verfassungsschutz die „Querdenken“-Bewegung überprüfen. „Man wird nicht jeden Einzelnen, sondern die Protagonisten unter die Lupe nehmen“, sagte der SPD-Politiker. Wenn genug Beweise vorlägen, dass „Querdenken“ eine verfassungsfeindliche Organisation sei, „dann sollte, 'Querdenken' vom Verfassungsschutz beobachtet werden“. Ähnlich hatte sich am Freitag Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) geäußert. (dpa)

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