Entscheidung obliegt Regierung: Bonn bleibt Hauptdienststelle des Verteidigungsministeriums
In Berlin arbeitet zwar die Führung sowie der Großteil der Beschäftigten. Der Personalrat der Nebenstelle scheitert jedoch mit einer gerichtlichen Feststellung.
Auch wenn die gesamte Leitung und der Großteil des Personals inzwischen in Berlin arbeiten: Erster Dienstsitz des Bundesverteidigungsministeriums bleibt die Hardthöhe in Bonn. Der Grund ist ganz schlicht: So steht es im Gesetz. Das Berlin/Bonn-Gesetz legte es 1994 so fest, und es wurde nie geändert. Das war der entscheidende Grund für die 71. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin, einen Feststellungsantrag des Personalrats der Dienststelle Berlin am Dienstag zurückzuweisen.
Zuvor hatten sich Gericht und Beteiligte eine knappe Stunde lang über das Personalvertretungsrecht und dessen Feinheiten ausgetauscht, Dienststelle, Dienstsitz, Haupt- oder Nebenstelle, wer legt das fest? Der Vorsitzende der Kammer, Christian Oestmann, blieb auf Kurs und fasste zusammen: "Die Bundesregierung hat den Sitz nach Bonn gelegt, und ich habe keinen Beschluss gefunden, der das aufhebt." Die Frage sei also: "Ist der Beschluss obsolet geworden durch die Fakten?" Faktisch ist es nämlich so, dass inzwischen mehr als die Hälfte der Beschäftigten des Ministeriums in Berlin arbeiten, in Zahlen sind das 1424 von 2760 Stellen, und dazu die gesamte Führung.
Ist die Zentrale da, wo der Chef ist?
Der klagende Berliner Personalrat und sein Rechtsvertreter, der Verwaltungsrechtler Ulrich Battis, wollten das so sehen. Battis zog Parallelen zum Betriebsverfassungsrecht. "Im Betriebsverfassungsrecht kommt es darauf an, wo die Betriebsleitung ist", so Battis. "Da ist der Hauptsitz. Und das ist hier eindeutig Berlin." Sämtliche Abteilungsleiter und Staatssekretäre seien hier, und natürlich die Ministerin. Das sei nicht nur faktisch so, sondern gelte auch rechtlich. "Das ist ja angeordnet worden. Sonst müssten Sie jetzt feststellen, dass die alle illegal hier sind", so Battis zum Gericht.
Für das Ministerium konterte Regierungsdirektor Andreas Stolte: "Mit dieser Argumentation bräuchten wir nur 30 Leute in Berlin, um hier den Hauptsitz zu haben." Man habe aber nahezu gleich viele Beschäftigte an beiden Standorten, und die Ministerin habe gerade erst angekündigt, den Dienstsitz in Bonn zu stärken.
Auf alles Argumentieren kam es aber letztlich nicht an, denn es gibt nun mal ein Gesetz. Die Entscheidung, wo sich der Hauptsitz des Bundesministeriums befindet, obliege allein der Bundesregierung, so das Gericht. Schlussendlich wollte Oestmann vom Antragsteller, dem Vorsitzenden des Berliner Personalrats, Oberstabsbootsmann Michael Dittrich, noch wissen: "Was hätten Sie eigentlich davon?" Aus der Antwort ging hervor, dass die Abwicklung der nächsten Personalratswahl im April 2020 dadurch für die Berliner leichter geworden wäre; weiterreichende Folgen hätte ein Erfolg vor Gericht nicht gehabt.
Fatina Keilani