Polizeieinsätze bei Fußballspielen: „Berlin plant keine Kostenbeteiligung nach Bremer Modell“
Der Berliner Innen- und Sportsenator Andreas Geisel (SPD) möchte Großveranstaltungen ohne Gebühren für Polizeieinsätze in der Stadt halten.
Herr Geisel, wie wichtig ist für Berlin das Urteil des OVG Bremen zu Polizeikosten?
Wir schauen uns das sehr genau an. In Berlin ist aber derzeit nicht geplant, eine entsprechende Pflicht zur Kostenbeteiligung nach dem Bremer Modell einzuführen. Wahrscheinlich wird die DFL in die nächste Instanz ziehen und das Urteil anfechten. Insofern gibt es hierzu aus juristischer Sicht keine abschließende Meinung. Diese sollten wir aber abwarten, bevor wir uns auf etwas Neues festlegen.
Gibt es Probleme mit Polizeieinsätzen und Zusatzkräften bei Spielen von Hertha BSC oder dem FC Union?
Klar gibt es besondere Anforderungen an die Polizei bei Hochrisikospielen. Es gibt aber auch eine lange und bewährte Arbeit zwischen der Polizei und den Vereinen und deren Sicherheitsbeauftragten und Fanvertretern. Es ist relativ einfach. Die Vereine haben auf dem Stadiongelände und in den Stadien das Hausrecht und müssen dort mit ihren Sicherheitsdiensten, die sie selbst bezahlen, für Ordnung sorgen. Die Polizei wird in den Stadien nur nach Aufforderung der Vereine tätig. Grundsätzlich ist es so: Der DFB führt die Risikoeinschätzung für die Spiele der Bundesliga und der 2. Bundesliga für den jeweiligen Fußballverband durch. Für die Polizei Berlin nimmt die Landesinformationsstelle Sporteinsätze eine polizeiliche Gefährdungsbewertung vor, die sich nicht in allen Fällen mit der Risikoeinschätzung des Verbandes deckt. Bei Heimspielen von Hertha BSC, die von der LIS als „grundsätzlich störungsfrei“ eingestuft werden, sind in der aktuellen Saison zwischen 170 bis 200 Polizeibeamte im Einsatz. Bei Spielen, die als „bedingt störanfällig“ oder „störanfällig“ eingestuft werden, kamen zwischen 236 bis 485 Polizeibeamte zum Einsatz.
Wie teuer sind die Fußballeinsätze?
Das kann man nicht im Einzelnen beziffern, weil sie statistisch nicht erhoben werden. Ausgaben für Polizeieinsätze sind gedeckt durch die eingestellten Haushaltsmittel und werden nicht gesondert erhoben. Das gilt für Einsätze bei Fußballspielen genauso wie bei anderen Großveranstaltungen. Der Gesamtetat für die Polizei Berlin liegt bei rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Das umfasst alles von Personalkosten bis Investitionen.
Nicht ausgeschlossen, dass Veranstalter von Großevents wie das Lollapalooza polizeiliche Einsätze mitfinanzieren müssten. Wäre das für Berlin ein gangbarer Weg?
Ich glaube nicht. Auch hier gilt: Für die Sicherheit von privaten Veranstaltungen und die Übernahme der Kosten, die dafür anfallen, sind auch heute schon die Veranstalter verantwortlich. Für den Schutz und die Ordnung des öffentlichen Raums, also rund um ein Festivalgelände, ist die Polizei verantwortlich. Das ist ihr gesetzlicher Auftrag. Sie müssen bedenken: Es ist ja gerade ein Markenzeichen unserer Stadt, dass hier zahlreiche Veranstaltungen stattfinden. Ich halte es nicht für sinnvoll, dass wir die vergraulen, indem wir ihnen über die Gebühr Kosten aufbürden. Was machen die dann? Sie wandern in Städte ab, die keine Gebühren erheben. Das würde nicht nur einen Imageverlust, sondern auch wirtschaftliche Nachteile für Berlin bringen.
Sollte das Urteil Bestand haben: Präferieren Sie eine bundeseinheitliche Regelung?
Wir reden jetzt im Konjunktiv. Aber: Die Möglichkeit der Kostenerstattung bei Fußballspielen macht in meinen Augen nur Sinn, wenn wir ein bundesweit einheitliches System haben.