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In der Wehrmacht kämpften auch Belgier, die entweder eingezogen wurden oder sich freiwillig gemeldet hatten.
© picture-alliance/ dpa

Renten für Kriegsopfer: Belgien fordert Ende deutscher Zahlungen an NS-Kollaborateure

18 Belgier bekommen noch Geld aus Deutschland, weil sie im Zweiten Weltkrieg als deutsche Soldaten verletzt wurden. Das Parlament in Brüssel will das ändern.

Belgier, die im Zweiten Weltkrieg auf Seiten des Nazi-Regimes kämpften und verletzt wurden, sollen künftig keine deutsche Opferrente mehr beziehen. Das Parlament in Brüssel forderte die Bundesregierung am Mittwoch in einer Entschließung auf, entsprechende Zahlungen einzustellen.

Es sei nicht gerecht, dass NS-Opfer keine Zulagen erhielten, während belgische Kollaborateure eine steuerfreie Rente bezögen. Das Bundesarbeitsministerium in Berlin stellte klar, dass unter den verbliebenen 18 Leistungsempfängern in Belgien keine Ex-Angehörigen der Waffen-SS seien.

Weitere Angaben zu den Leistungsempfängern konnte das Bundesministerium nicht machen. Es habe keine Kenntnisse der einzelnen Fälle, erklärte eine Sprecherin. Die Berechtigten könnten sowohl belgische Staatsangehörige als auch etwa Deutsche sein, die in Belgien leben. Für die in Belgien lebenden Berechtigte laut Bundesversorgungsgesetz (BVG) sei das Land Nordrhein-Westfalen zuständig.

Das belgische Parlament forderte in der Resolution die Regierung in Brüssel auf, beim Land Nordrhein-Westfalen "alle Informationen" einzuholen, die nötig seien, um Klarheit über die Empfänger der Zahlungen zu erhalten. Zahlungen an "Kollaborateure eines der mörderischsten Regime der Geschichte" würden dem europäischen Friedensprojekt widersprechen, heißt es in der Erklärung.

Opferrenten auch in Deutschland umstritten

Anspruch auf deutsche Opferrenten haben in Belgien sowohl deutschsprachige Ostbelgier, die zwangseingezogen wurden, als auch Flamen und Wallonen, die sich den deutschen Streitkräften anschlossen, wie Christophe Brüll, Historiker an der Universität Luxemburg, sagte. Für den Rentenbezug aus Deutschland müssten sie eine Kriegsverletzung nachweisen und dürften nicht wegen Kriegsverbrechen verurteilt worden sein.

Nach dem 1950 in Kraft getretenen Bundesversorgungsgesetz werden Leistungen an Kriegsopfer gezahlt. Es wird nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums bei gesundheitlichen Schäden etwa durch militärischen Dienst angewendet – jedoch nicht für den Dienst in der Wehrmacht oder der Waffen-SS. Ein Entzug von Leistungen ist demnach möglich, wenn während des NS-Regimes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen wurde.

Weil die Opferrenten unter Umständen auch von Nazis, Kriegsverbrechern und ausländischen Kollaborateuren bezogen werden können, sind Opferrenten für Weltkriegsversehrte auch in Deutschland umstritten. Seit 2008 ist es den Bundesländern, die für die Zahlungen zuständig sind, erlaubt, diese auszusetzen. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums von 2017 wurde von dieser Regelung 99 Mal Gebrauch gemacht. (AFP)

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