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Im vergangenen Sommer kamen täglich tausende Flühtlinge über die österreichisch-bayerische Grenze.
© Armin Weigel/dpa
Update

Flüchtlinge in Deutschland: Bayern verzichtet auf Verfassungsklage

Immer wieder hatte Bayerns Ministerpräsident Seehofer damit gedroht, die Bundesregierung wegen ihrer Flüchtlingspolitik zu verklagen. Das ist jetzt offenbar vom Tisch.

Bayern verzichtet im Flüchtlingsstreit vorerst wohl auf eine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung. CSU-Chef Horst Seehofer sagte am Montag in München vor Journalisten, es gebe zwar noch keine Entscheidung, weil nur das bayerische Kabinett entscheiden könne. Die aktuelle Lage mit einem massiven Rückgang der Flüchtlingszahlen spreche allerdings gegen solch eine Klage.

Seehofer sagte, seine Landesregierung werde in der kommenden Woche am Dienstag eine Entscheidung treffen. Er habe mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abgesprochen, dass sein Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) sich Anfang kommender Woche mit Kanzleramtschef Peter Altmaier und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (beide CDU) austauschen wolle, wie die aktuelle Situation stabilisiert werden könne.

"Die bisherigen Signale dazu sind positiv", sagte Seehofer. Dies zeige sich insbesondere in der Absicht der Bundesregierung, die Grenzkontrollen zu Österreich bis Ende des Jahres fortsetzen zu wollen.

"Die Flüchtlingszahlen gehen zurück, der Druck hat nachgelassen", hatte zuvor der bayerische Justizminister Winfried Bausback der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Montagausgabe) gesagt. Es gebe daher derzeit keine Notwendigkeit, die Klage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. "Bayerns Handlungsfähigkeit und Eigenstaatlichkeit sind, jedenfalls gegenwärtig, nicht mehr unmittelbar in Gefahr", sagte Bausback. Sollten die Flüchtlingszahlen aber wieder steigen, halte sich Bayern eine Klage offen.

Der frühere Verfassungsrichter und Bonner Rechtsprofessor Udo Di Fabio hatte Ende des vergangenen Jahres von der bayerischen Staatsregierung offiziell den Auftrag erhalten, eine mögliche Klage gegen den Bund wegen der anhaltenden Belastungen durch den Flüchtlingsstrom zu prüfen. Dass die Bundesregierung seit der Grenzöffnung gegen ihre Verfassungspflichten verstoße, behauptet Bayern schon länger. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer sprach von einer "Herrschaft des Unrechts". Di Fabio kam in seinem Gutachten sinngemäß zu dem Schluss, dass die Bundesregierung möglicherweise ihre Pflichten gegenüber dem Bundesland verletzt, wenn sie die massenhafte unkontrollierte Einreise von Flüchtlingen mit all ihren Folgen für den Freistaat nicht wirksam verhindert. Eine Klage könne Erfolg haben. Nun ist sie erst mal nicht nötig. (AFP, Tsp, Reuters)

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