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Flüchtlinge im Notquartier der Bundespolizeiinspektion in Passau
© dpa
Update

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Balkan-Flüchtlinge müssen mit Einreiseverboten rechnen

Fast die Hälfte der Asylanträge in Deutschland stammt von Menschen des westlichen Balkans - doch nur ein kleiner Bruchteil wird anerkannt. Der Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge droht nun mit Wiedereinreisesperren.

Der Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Manfred Schmidt, will Verfahren von Asylbewerbern aus Staaten mit geringer Anerkennungsquote radikal verkürzen. Eventuell müsse man auch Leistungen für Asylbewerber aus Staaten des Westbalkans reduzieren, sagte der Behördenchef der Deutschen Presse-Agentur. Zudem brauche es mehr Öffentlichkeitsarbeit in den Herkunftsländern.

Es gehe darum, die Anreize, nach Deutschland zu kommen, zu reduzieren. „Da müssen wir uns über alles Gedanken machen und dürfen keinen Punkt ausblenden“, sagte Schmidt. Vor allem die vielen Asylanträge aus Staaten mit geringer Schutzquote - allen voran vom Westbalkan - hinderten das Amt an einer schnelleren Arbeit.

Von den bislang rund 200.000 Asylanträgen, die in diesem Jahr in Deutschland gestellt wurden, kamen laut Schmidt 97.000 von Menschen aus Ländern des westlichen Balkans. Von ihnen würden aber nur 0,1 bis 0,2 Prozent als Flüchtlinge anerkannt. Dagegen stammten etwa 44.000 Anträge von Flüchtlingen aus Syrien - ihnen wird in 85 Prozent der Fälle Schutz gewährt. „Das heißt, es sind doppelt so viele Anträge aus dem Balkan wie aus der Krisenregion, die wir abends im Fernsehen sehen. Diese Zahlen zeigen, da ist etwas aus dem Gefüge geraten“, sagte Schmidt.

Verfahrensdauer als Grund für Antragstellung in Deutschland

Auffällig sei zudem: 85 Prozent aller Anträge von Menschen aus Balkan-Ländern würden in Deutschland gestellt. Dies habe vor allem zwei Gründe: Die Leistungen für Asylbewerber seien hier höher als in anderen europäischen Ländern und die Verfahren dauerten hier länger. Doch hier gebe es Fortschritte: Von den bislang 97.000 Anträgen von Flüchtlingen aus dem Balkan in diesem Jahr seien bereits 60.000 entschieden. Die Zahl der Entscheidungen habe sich auch insgesamt deutlich erhöht, betonte Schmidt: Ende Juli seien es bereits 131.000 gewesen. „Das ist mehr als im gesamten Jahr 2014.“

Schmidt regte zudem erneut an, das Taschengeld von etwa 140 Euro für Asylbewerber vom Westbalkan zu kürzen oder durch Sachleistungen zu ersetzen. „Was wir in unseren Anhörungen hören ist, dass die Barmittel durchaus ein Anreiz sind, in der Bundesrepublik zu bleiben.“ Schon jetzt sei es geltendes Recht, dass Leistungen für Asylbewerber gekürzt werden können, „wenn anzunehmen ist, dass sie nur deswegen hier sind, um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen“.

Laut Schmidt landen auch überdurchschnittlich viele Verfahren abgelehnter Asylbewerber vom Westbalkan vor Gericht: „Insgesamt werden 33 Prozent der negativen Entscheidungen beklagt, beim Westbalkan liegt die Quote bei 49 Prozent: Es geht hier offensichtlich darum, den Verbleib in der Bundesrepublik so lange wie möglich zu gestalten.“

Der "Drehtüreffekt" soll verhindert werden

Bei einem weiteren Problem setzt Schmidt auf ein seit Anfang August geltendes Gesetz: Viele abgelehnte Asylbewerber stellen nach kurzer Zeit erneut einen Antrag. „50 Prozent der 20.000 Folgeanträge kommen aus dem Westbalkan. Wir haben hier so eine Art Drehtüreffekt.“ Seit Anfang des Monats kann das Amt aber bei offensichtlich unbegründeten Anträgen eine Wiedereinreisesperre und ein Aufenthaltsverbot für das Schengen-Gebiet aussprechen. „Das Signal ist: Wenn Du diesen Weg beschreitest, droht Dir nicht nur Rückführung in Dein Herkunftsland, sondern dass Du auch auf legalem Weg nicht mehr in ein Schengen-Land einreisen darfst.“ Die Regelung betreffe nicht nur Menschen vom Balkan. „Auch Antragsteller aus Georgien oder Tunesien müssen mit Wiedereinreise-Sperren rechnen“, sagte Schmidt der Zeitung „Die Welt“.

Kritik der SPD

Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Guntram Schneider (SPD) kritisierte Schmidt für diese Äußerungen scharf: „Wenn jemand in seiner Heimat keine Lebensperspektive hat oder um Leib und Leben fürchten muss, lässt er sich von einer Flucht nicht dadurch abhalten, dass das Taschengeld für Asylbewerber in Deutschland gekürzt wird“, sagte Schneider. Er halte auch nichts von der Einstufung weiterer Balkan-Staaten als sichere Herkunftsländer. Das würde das Problem hoher Flüchtlingszahlen nicht lösen, sagte er. „Wenn wir Wanderungsströme aufhalten wollen, müssen wir dazu beitragen, dass sich die Bedingungen in diesen Ländern ändern.“ So müsse darauf gedrungen werden, dass zum Beispiel in Serbien die Menschenrechte auch für ethnische Minderheiten wie die Roma gelten. „Davon kann aber im Moment nicht die Rede sein“, sagte der SPD-Politiker. Derzeit wird diskutiert, Albanien, das Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsländern zu erklären. Im vergangenen Jahr waren bereits Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien auf diese Liste gesetzt worden. Diese Einstufung soll ein verkürztes Asylverfahren und eine schnellere Abschiebung ermöglichen. Die SPD lehnt eine Ausweitung der Zahl sicherer Herkunftsländer nicht prinzipiell ab, sieht sie aber kritisch. Unter anderen ist Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) dafür, weil dies helfen würde, die Verfahren zu beschleunigen. Seine Parteikollegin Aydan Özoguz, Flüchtlingsbeauftragte der Bundesregierung, verweist dagegen auf Erfahrungen mit den Ländern, die bereits als sichere Drittstaaten gelten. Daraus lasse sich nicht ableiten, dass allein dies zu erheblich kürzeren Verfahren führe.

Drei Prozent der syrischen Flüchtlinge in Deutschland

Mit den Änderungen im Aufenthaltsrecht, die am 1. August in Kraft getreten sind, ist es möglich, solche Asylbewerber schneller abzuschieben, die aus Sicht der Behörde keine Aussicht auf Asyl haben, weil sie aus einem als sicher angesehenen Staat kommen. Ein Ausländer, der ausgewiesen worden ist, kann mit einer Einreisesperre von maximal fünf Jahren belegt werden. Der Sperrvermerk im Pass gilt für den gesamten Schengen-Raum. Im Gegenzug gibt das geänderte Gesetz nun gut integrierten Ausländern, die bisher nur geduldet waren, also ständig mit ihrer Abschiebung rechnen mussten, das Recht, langfristig in Deutschland zu bleiben.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist seit geraumer Zeit erheblich belastet durch den Zustrom von Flüchtlingen, nicht zuletzt aus dem Bürgerkriegsland Syrien. Derzeit sind wegen des Kriegs etwa sechs der 22 Millionen Syrer auf der Flucht, teils im eigenen Land. Die meisten, die den Weg nach draußen schafften, sind in den Nachbarländern gestrandet, vor allem in der Türkei, aber auch in Jordanien, im Libanon und in Ägypten. 121 000 von ihnen sind bisher nach Deutschland gekommen, das sind drei Prozent der ins Ausland geflohenen Syrer.

Der Antragsstau ist Ergebnis eines Gesetzes

Wegen der gewaltig angewachsenen Arbeit wurden beim Bamf neue Stellen bewilligt, besetzt sind allerdings bisher erst 650 davon. Die Verfahren für syrische Staatsangehörige laufen inzwischen sehr schnell und wurden im statistischen Schnitt auch für andere Bewerbergruppen verkürzt, sind aber noch weit von den drei Monaten entfernt, die die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbarte. Viele Menschen im Asylverfahren warten jahrelang.
Der Antragsstau, den das Bundesamt vor sich herschiebt, ist zudem im wesentlichen politisch entstanden. Er ist der weitaus größte in der EU. Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde 2005 eingeführt, dass anerkannte Asylbewerber nach drei Jahren noch einmal überprüft werden – auch wenn es keinen Hinweis darauf gibt, dass sich ihre Lage verändert hat oder sie falsche Angaben gemacht haben. Aktuell liegen 270 000 Asylanträge in Deutschland vor. Die zeitraubenden Widerrufsverfahren hat die Regierung erst vor kurzem kassiert.

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