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Annalena Baerbock, Kanzlerkandidatin und Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen
© dpa/Kay Nietfeld
Update

Nach verspäteter Meldung von Nebeneinkünften: Baerbock will Sonderzahlungen jetzt versteuern

Annalena Baerbock hat dem Bundestag 25.000 Euro Sonderzahlungen verspätet gemeldet. Sie habe es „nicht auf dem Schirm gehabt“.

Die designierte grüne Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock versteuert die zuletzt öffentlich gewordenen Sonderzahlungen nach Angaben ihrer Partei. „Frau Baerbock zeigt diese Sonderzahlungen dem Finanzamt ordnungsgemäß an und versteuert sie“, sagte eine Sprecherin am Samstag der Deutschen Presse-Agentur.

Am Mittwoch war bekannt geworden, dass Baerbock der Verwaltung des Bundestags Sonderzahlungen von mehr als 25.000 Euro nachgemeldet hat, die sie in den vergangenen Jahren als Bundesvorsitzende von ihrer eigenen Partei bekommen hatte. Den Großteil machte dabei Weihnachtsgeld aus. Darunter war aber auch eine coronabedingte Sonderzahlung aus dem Dezember 2020 in Höhe von 1500 Euro.

Diese Sonderzahlung ist eigentlich für Beschäftigte als Zusatz zum Arbeitslohn gedacht. Darüber berichtete die „Bild“-Zeitung am Samstag. Baerbock als Parteichefin erhält aber gerade kein Gehalt ihrer Partei, weil sie zugleich als Bundestagsabgeordnete ein Einkommen erhält.

„Alle Sonderzahlungen, die die Bundesgeschäftsstelle an Frau Baerbock zahlt, werden von der Buchhaltung der Geschäftsstelle den Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt gemeldet“, erläuterte die Sprecherin. „Frau Baerbock hat auch die coronabedingte Sonderzahlung bereits mit allen anderen Steuerunterlagen bei ihrem Steuerberater für die Steuererklärung 2020 eingereicht, um sie im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung zu versteuern.“

Zwar habe die Buchhaltung die Zahlung als „steuerfrei“ verbucht. Von dieser Steuerfreiheit mache Baerbock aber keinen Gebrauch.

Baerbock räumt Fehler wegen Sonderzahlungen ein

Nach Kritik hatte Baerbock es als „Fehler“ bezeichnet, Sonderzahlungen dem Bundestag zunächst nicht gemeldet zu haben. Sie habe „nicht auf dem Schirm gehabt“, dass auch das von ihrer Partei gezahlte Weihnachtsgeld der Bundestagsverwaltung gemeldet werden müsse, sagte Baerbock am Freitag im Interview mit dem Fernsehsender „Welt“.

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Sie habe dies jedoch unverzüglich nachgemeldet, sobald ihr dies klar geworden sei.

Auch Özdemir meldet Weihnachtsgeldzahlungen nach

Für die Grünen ist Baerbocks Versäumnis heikel, zumal ihre Partei stets die detaillierte Offenlegung der Nebeneinkünfte von Mandatsträgern fordert. Die Kanzlerkandidatin ist zudem kein Einzelfall: Am Donnerstag räumte auch der frühere Parteichef Cem Özdemir ein, dass er Weihnachtsgeldzahlungen nicht an den Bundestag gemeldet habe.

[Mehr zum Thema: Pannen, Pech und Palmer – Annalena Baerbocks Probleme häufen sich (T+)]. 

Für die Jahre 2014 bis 2017 habe er im Mai 2021 beim Bundestag Einkünfte von 20.580,11 Euro nachgemeldet, „nachdem ihm und seinem Büro aufgefallen ist, dass dies versehentlich nicht bereits erfolgt ist“.

Andere Grüne legten größere Sorgfalt an den Tag: Die frühere Parteichefin Claudia Roth meldete ihr Weihnachtsgeld für 2011 und 2012 nach Angaben ihres Büros seinerzeit dem Bundestag. Das Weihnachtsgeld war bei den Grünen 2011 eingeführt worden.

Baerbock verteidigt Position zum Thema Transparenz und Lobbyregister

Gleichzeitig verteidigte die Kanzlerkandidatin die Position ihrer Partei zum Thema Transparenz sowie beim Lobbyregister. Die Veröffentlichung von Zahlungen sei besonders bei Zahlungen von Dritten wichtig, es dürfe nicht zu einem Interessenskonflikt kommen.

Auch der anfängliche Höhenflug von der Kanzlerkandidatin Baerbock in Umfragen ist vorerst vorbei. Im aktuellen Politbarometer liegt ihre Partei aber noch knapp vor CDU/CSU. Nach ihrer Nominierung zur Kanzlerkandidatin der Grünen stiegen die Sympathiewerte von Annalena Baerbock stark. Im aktuellen Politbarometer von ZDF und Tagesspiegel verliert die Ko-Vorsitzende der Partei nun deutlich an Ansehen. (Tsp/dpa/AFP)

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