Grünen-Chefin hatte Mitteilung vergessen: Baerbock meldet nachträglich Nebeneinkünfte aus der Parteiarbeit
Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock hat der Verwaltung des Bundestags Sonderzahlungen nachgemeldet. Sie liegen zwischen 17.500 und 37.000 Euro.
Grünen-Chefin und -Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock hat dem Bundestag Nebeneinkünfte aus den Jahren 2018 bis 2020 nachgemeldet. Baerbock habe die Zahlungen im März „eigenständig nachträglich der Bundestagsverwaltung gemeldet, nachdem ihr und der Bundesgeschäftsstelle der Partei aufgefallen war, dass dies versehentlich noch nicht erfolgt war“, sagte eine Grünen-Sprecherin der „Bild“-Zeitung.
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Bei den nachgemeldeten Beträgen handelt es sich demnach um Sonderzahlungen zwischen 17.500 und 37.000 Euro. Baerbock steht zusammen mit Robert Habeck seit Januar 2018 an der Spitze der Grünen. Habeck sitzt jedoch nicht im Bundestag.
Die entsprechenden Selbstauskünfte auf der Internetseite des Bundestags wurden dem Bericht zufolge am 14. Mai 2021 aktualisiert. Bundestagsabgeordnete müssen Zahlungen aus entgeltlichen Tätigkeiten nicht im Detail öffentlich machen. Stattdessen werden auf ihren Bundestagsseiten Einkommensstufen genannt.
Baerbock erhalte laut Finanz- und Ehrenordnung des Grünen-Vorstandes für den Parteivorsitz kein Gehalt, weil sie gleichzeitig ein Bundestagsmandat hat. Die Sonderzahlungen seien gleichwohl üblich, sagte die Sprecherin der Zeitung.
Sonderzahlungen in Jahren erfolgreicher Wahlkämpfe
Wie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grünen-Bundesgeschäftsstelle „erhalten auch Parteivorsitzende regelmäßige Jahressonderzahlungen zu Weihnachten“. Zudem seien Sonderzahlungen in Jahren erfolgreicher Wahlkämpfe wie beispielsweise im Europawahljahr 2019 möglich. Auch habe es eine „coronabedingte Sonderzahlung an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen“ gegeben.
Im Vergleich zu vielen anderen Bundestagsabgeordneten nehmen sich Baerbocks Einkünfte außerordentlich bescheiden aus.
Vor dem Hintergrund um lukrative Maskengeschäfte und bezahlten Lobbyismus mehrerer Abgeordneter insbesondere aus der Union hatten sich CDU/CSU und SPD kürzlich darauf verständigt, die Transparenzregeln für Abgeordnete zu verschärfen. Die Grünen fordern dies schon länger.
Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, Grüne und Linken
Ein gemeinsamer Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, Grüne und Linken, der Ende April erstmals beraten wurde, soll bewirken, dass sich Vorgänge wie die Masken- oder die Aserbaidschan-Affäre nicht wiederholen können. Dazu soll bezahlte Lobbyarbeit von Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag sowie die Annahme von Geldspenden künftig verboten sein.
Das gilt auch für Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Arbeit. Nebeneinkünfte sind ab 1000 Euro im Monat oder 3000 Euro im Jahr anzugeben. Beteiligungen an Kapital- wie an Personengesellschaften müssen bereits ab 5 Prozent (bisher 25 Prozent) angezeigt und veröffentlicht werden. Einkünfte aus solchen Beteiligungen wie Dividenden oder Gewinnausschüttungen müssen ebenso offengelegt werden wie Aktienoptionen. (dpa, AFP)