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Auf gut Internetdeutsch heißt das "Overblocking".
© Andrea Warnecke/dpa-tmn

NetzDG als Risiko: Auch Hass kann eine Meinung sein

Seit Anfang des Jahres gilt vollumfänglich das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Die Gefahr ist groß, dass es die Meinungsfreiheit einschränkt - und Diktatoren inspiriert. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Malte Lehming

Der Sohn von Boris Becker wird „Halbneger“ genannt, das Holocaust-Mahnmal ein „Denkmal der Schande“, unter dem Bild eines ertrunkenen Flüchtlingskindes steht „Wir trauern nicht, sondern feiern es“. Das ist rassistisch, zynisch, abstoßend. Verboten aber ist es nicht. Die Schmerzen, die solche Äußerungen bereiten, müssen ertragen werden. Denn bei Meinungen kommt es nicht darauf an, ob sie wahr oder falsch, emotional oder rational, gefährlich oder harmlos sind. Das hat 2011 das Bundesverfassungsgericht festgestellt und angefügt: Selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts falle nicht automatisch aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Eine Gesellschaft, die einen derart weiten Begriff der freien Rede verteidigt, kann stolz auf sich sein.

Freilich ist nicht alles erlaubt. Mordaufrufe, Beleidigungen, Volksverhetzung und die Verbreitung der Auschwitz-Lüge sind verboten. Aber Gesetze gegen Rassismus und Sexismus gibt es ebenso wenig wie gegen Polemik, Satire, Ironie, Kritik und Spott. Selbst Hass kann eine Meinung sein. Im Zweifel entscheiden Gerichte, was geht. Delegiert man diese Entscheidung an private Instanzen, öffnet man der Willkür die Türen. Das Gewaltmonopol des Staates umfasst die alleinige Befugnis der Judikative, über Recht und Unrecht zu urteilen. So war es bisher.

Der Unterschied zu früher ist eher, dass es jetzt einen Hebel gibt, um die Betreiber zum Einhalten der Gesetze zu bewegen. Es steht dem Betreiber frei, jede Meinung, die er für wertvoll hält, nach eingehender juristischer Prüfung zu veröffentlichen.

schreibt NutzerIn lutz.wehmeyer

Seit Anfang des Jahres gilt nun das so genannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Es verpflichtet soziale Netzwerke, die in Deutschland mindestens zwei Millionen Nutzer haben, „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden zu entfernen. Für „rechtswidrige Inhalte“ gilt eine Frist von sieben Tagen. Betroffen sind Facebook, Twitter, Instagram, Youtube oder Snapchat. Sollten sie sich wiederholt an die Vorschriften nicht halten, drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.

Unternehmensmitarbeiter werden in die Rolle von Richtern gedrängt

Facebook und Twitter sind private Unternehmen, die schon jetzt nach eigenen Kriterien darüber befinden, was bei ihnen veröffentlicht werden darf. Weibliche Brustwarzen etwa lässt Facebook seine Nutzer nicht sehen. Durch das NetzDG indes mischt sich der Staat in solche Entscheidungen ein, ohne sie zu verantworten. Unternehmensmitarbeiter werden in die Rolle von Richtern gedrängt, die zum Teil unter hohem Zeitdruck Inhalte prüfen müssen. Zuständig für die Strafverfolgung bleiben die Behörden. Die Zuständigkeit aber für die Definition des gesellschaftlich akzeptablen Diskussionsraumes wird weiter privatisiert.

Das hat Folgen. Der Tweet einer AfD-Politikerin wurde gelöscht, ihr Account vorübergehend gesperrt. Desgleichen widerfuhr der Satirezeitschrift „Titanic“, die auf das Original Bezug genommen hatte. Erst löschen, dann prüfen: Das scheint die neue Devise zu sein. Denn Mitarbeiter, die viel und schnell löschen, bleiben unbehelligt. Alle anderen riskieren, ihrem Unternehmen Schaden zuzufügen. Doch bei Meinungsäußerungen ist meist der Kontext relevant, etwas kann abschreckend oder ermunternd gemeint sein, ironisch gebrochen oder satirisch verzerrt. Über Kurt Tucholskys Satz „Soldaten sind Mörder“ wurde jahrelang gestritten. Wenn solche Debatten nicht mehr öffentlich geführt, sondern im Zwiegespräch von Mitarbeitern eines „Competence Call Centers“ abgehandelt werden, verkümmert die gesellschaftliche Selbstvergewisserung.

Hass kann niemand verbieten und wer geschickt mit Worten umgehen kann, ist in der Lage das neue Gesetz zu umgehen.

schreibt NutzerIn Pat7

Auch das Signal, das vom NetzDG über die Landesgrenzen hinaus gesendet wird, ist verheerend. Nicht nur totalitär regierte Staaten wittern weitere Nachahmungsmöglichkeiten zur Unterdrückung der Opposition. Wie man hört, soll sich Weißrusslands Präsident Alexander Lukaschenko bereits auf Justizminister Heiko Maas berufen haben.

Meinungen dürfen den Konsens nicht stören, den Frieden nicht gefährden, niemanden verletzen: Dieser Irrglaube führt direkt in die Gesinnungsdiktatur. Die Freiheit der Rede zu verteidigen und auszuhalten, ist im Internetzeitalter schwieriger geworden. Die Pflicht, es zu tun, ist so dringlich wie eh und je.

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