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Heilmittel oder bloß Zucker? Die Wirkung von homöopathischer Arznei ist hoch umstritten.
© Rolf Haid/ picture alliance / dpa

Appell an Krankenkassen: Ärzte fordern: Homöopathie nicht mehr erstatten

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung verlangt einen rigoroseren Umgang mit der Homöopathie: Da die Wirkung nicht belegt sei, sollten die Krankenkassen solche Leistungen auch nicht mehr erstatten dürfen.

Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat der Homöopathie den Krieg erklärt. Da dieser Behandlungsmethode jeglicher Nutzennachweis fehle, habe sie auch nichts im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verloren, sagte KBV-Chef Andreas Gassen am Montag im Vorfeld des Deutschen Ärztetages in Freiburg. Den Krankenkassen müsse es künftig untersagt werden, solche Leistungen zu erstatten, forderte er. Einzige denkbare Ausnahme: Erprobungsregelungen unter wissenschaftlicher Begleitung.

Zwei von drei Kassen übernehmen die Kosten

Aktuell übernehmen zwei von drei gesetzlichen Kassen die Kosten für homöopathische Behandlungen. Nach Branchenangaben sind es 76 – darunter auch die beiden größten Ersatzkassen, die Techniker und die Barmer mit allein knapp 19,3 Millionen Versicherten. Sie berufen sich auf das Sozialgesetzbuch V, wonach „besondere Therapierichtungen“ als Satzungsleistung nicht ausgeschlossen sind.

Mit diesem Zusatzangebot könne man vor allem bei jungen, gesunden und besser Verdienenden punkten, argumentieren sie in den Vorständen. Gemessen an dieser Wirkung komme man mit den Homöopathen und ihren vergleichsweise billigen Zuckerkügelchen finanziell doch sehr günstig weg.

12 Millionen Patienten pro Jahr

Tatsächlich erfreut sich die über 200 Jahre alte Heilmethode nach den Lehren des Samuel Hahnemann hierzulande enormer Beliebtheit. Pro Jahr ließen sich deutschlandweit 12 Millionen Menschen auf diese Weise behandeln, behauptet der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte. Und einer Allensbach-Studie zufolge hat sich die Zahl der Homöopathie-Nutzer in nur fünf Jahren um nochmal sieben Prozentpunkte erhöht: von 53 auf 60 Prozent.

Ein in sechs Monaten ausgebildeter Heilpraktiker könne aber einen in 16 Jahren ausgebildeten Facharzt nicht ersetzen, mahnte KBV-Chef Gassen. Und auch wenn die Globuli in der Produktion wenig kosteten: „Es ist doch absurd, wie viel Geld manche gesetzliche Versicherung für Kügelchen und Tinkturen aus dem Fenster wirft, deren Wirksamkeit – selbst nach eigenem Bekunden der Kassen! – nicht belegt ist.“

Wenn andererseits Ärzte, die ihren Patienten erwiesenermaßen wirksame Arzneimittel verordneten, hinterher in Regress genommen werden könnten, weil die Studienlage für diese spezifische Patientengruppe nicht ausreichend gewesen sei, dann laufe „etwas gewaltig schief“, so der Funktionär.

Staatssekretärin als Schirmherrin

Dass die Politik den Kassen die Erstattung homöopathischer Leistungen verbietet, ist jedoch kaum zu erwarten. In der SPD gab es vor sieben Jahren eine heftige Rauferei um eine entsprechende Forderung ihres Gesundheitsexperten Karl Lauterbach, bei der dieser kleinlaut beigeben musste. Die damalige stellvertretende Fraktionschefin Elke Ferner beendete sie mit den Worten, dass man sich „ausdrücklich zu einem umfassenden Leistungskatalog“ bekenne. „Wir werden keine Diskussion beginnen, die bei den Menschen die Angst auslöst, ihre umfassende medizinische Versorgung könnte gefährdet sein.“

Mitte Juni findet in Leipzig der homöopathische Weltärztekongress statt. Erwartet werden bis zu 1500 Teilnehmer. Und Schirmherrin des Ganzen ist keine Geringere als die Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz (CDU).

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