zum Hauptinhalt
Die Angeklagte Beate Zschaepe (M.) sitzt im NSU-Prozess zwischen ihren Anwälten Hermann Borchert (l.) and Mathias Grasel.
© AFP
Update

NSU-Prozess: Anwalt will Zschäpes Schuldunfähigkeit feststellen lassen

Die mutmaßliche NSU-Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat nach Angaben ihres Anwalts Gansel eine Persönlichkeitsstörung. Daher sei sie als schuldunfähig einzustufen.

Im Münchner NSU-Prozess will einer der Anwälte der Hauptangeklagten Beate Zschäpe deren Schuldunfähigkeit feststellen lassen. Ein Psychiater habe bei der mutmaßlichen Rechtsterroristin eine schwere dependente (abhängige) Persönlichkeitsstörung festgestellt, sagte Rechtsanwalt Mathias Grasel am Donnerstag im Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Damit seien die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Schuldunfähigkeit erfüllt. Dagegen hatte der vom Gericht bestellte psychiatrische Sachverständige Zschäpe als voll schuldfähig eingestuft.

Grasel beantragte die Anhörung des Freiburger Psychiaters Joachim Bauer, der das Gutachten erstellt habe. Bauer habe die Hauptangeklagte sechs Mal in der Untersuchungshaft besucht und insgesamt zwölf Stunden mit ihr gesprochen. Dabei habe ihm Zschäpe Details aus ihrem Leben offenbart, über die sie bisher nicht gesprochen habe, betonte Grasel. Dazu gehöre das Verhältnis zu ihrer Mutter und „fortgesetzte körperliche Misshandlung“ durch Uwe Böhnhardt, einen der beiden mutmaßlichen NSU-Mörder. 

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl erkundigte sich anschließend bei Grasel, ob Bauer kommende Woche als Zeuge zur Verfügung stehe. Das bejahte der Anwalt. Grasel kündigte außerdem an, Bauer werde nach der mündlichen Erstattung seines Gutachtens eine 48 Seiten starke Schriftfassung aushändigen.

In seinem Antrag nannte Grasel auch konkrete Details zur möglichen Persönlichkeitsstörung Zschäpes. Diese werde etwa „durch große Trennungsangst, Gefühle von Hilflosigkeit und Inkompetenz, durch eine Neigung, sich den Wünschen älterer und anderer unterzuordnen, sowie durch ein Versagen gegenüber den Anforderungen des täglichen Lebens“ ausgelöst.

Rechtsanwältin Doris Dierbach, die die Familie eines NSU-Mordopfers vertritt, forderte den Senat auf, Grasels Antrag abzulehnen. Der vom Gericht bestellte psychiatrische Sachverständige Henning Saß habe bereits Zschäpes Schuldfähigkeit festgestellt. Professor Bauer sei zudem kein forensischer Psychiater und habe Zschäpe nie im Prozess erlebt. Zu Saß, der den NSU-Prozess seit Anbeginn im Mai 2013 verfolgt, hatte Zschäpe jeden Kontakt abgelehnt und sich von ihm nicht explorieren lassen.

Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an den Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ angeklagt. Dazu gehören neun Morde an türkisch- und griechischstämmigen Zuwanderern. Mit den mutmaßlichen Tätern Böhnhardt und Uwe Mundlos lebte sie fast 14 Jahre unentdeckt im Untergrund. (dpa)

Zur Startseite