Pkw-Maut: Alexander Dobrindt mauert weiter
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will die Zahlen zu den erwarteten Einnahmen und Kosten der Pkw-Maut weiterhin nicht offenlegen - weder vor Gericht noch gegenüber dem Bundesrat.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ist weiterhin nicht willens oder nicht in der Lage, die Einnahmeberechnungen seines Ressorts zur geplanten Pkw-Maut offenzulegen. Das macht die Gegenäußerung der Bundesregierung zur kritischen Stellungnahme des Bundesrates zu Dobrindts Gesetzentwurf deutlich. Die Länderkammer hatte in ihrer Sitzung am 6. Februar deutliche Zweifel daran geäußert, dass Dobrindt, wie von ihm behauptet, tatsächlich 700 Millionen Euro im Jahr von ausländischen Nutzern der Bundesautobahnen einnehmen wird. Der Bundesrat könne die statistischen Daten „nicht nachvollziehen, die die Bundesregierung der Rechnung zugrunde legt“, hieß es in dem Beschluss. Es sei „nicht erkennbar, wie viele der gezählten ausländischen Fahrzeuge mehrfach deutsche Bundesfernstraßen benutzen und damit nur einmal als Zahler auftreten“. Dobrindt geht laut Gegenäußerung aber weiterhin von Zusatzeinnahmen in Höhe der 700 Millionen Euro aus. Konkret wird er jedoch nicht; er verweist nur darauf, dass „anhand von verschiedenen Statistiken“ für „verschiedene Reisezwecke“ ermittelt worden sei, wie viele Ein- und Durchfahrten mit wie vielen verschiedenen Fahrzeugen zu erwarten seien. Darunter fallen Pendler, Geschäftsreisende, Urlauber, Besucher, auch eine Kategorie „Privatfahrten“ führt das Papier auf.
Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss
Dobrindt will auch gerichtlich weiter mauern. Das Verkehrsministerium legte Beschwerde gegen einen Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts ein, der Dobrindt Ende Januar unmittelbar zur Offenlegung der Daten verpflichtet hatte. Geklagt hatte die Wochenzeitung "Zeit", die verlangte, die prognostizierten Einnahmen im Einzelnen aufzuschlüsseln. Das Verwaltungsgericht sah keine Geheimhaltungsgründe, da das Vorhaben bereits vom Kabinett beschlossen sei. Ein Sprecher des Verkehrsministeriums teilte mit, die Einnahmeberechnungen würden dennoch dargelegt, jedoch erst "im Zuge der parlamentarischen Beratung". "Wir werden die entsprechenden Informationen also veröffentlichen." Der Gesetzentwurf wurde in der vorigen Woche dem Bundestag zugeleitet.
Pauschale Reaktion
Auf die Bedenken des Bundesrats, dass nicht nur weniger eingenommen werde als von Dobrindt geplant, sondern dass auch die Kosten höher ausfallen könnten, geht die Bundesregierung praktisch nicht ein. Sie verweist nur pauschal auf Kalkulationen des Bundesamtes für Güterverkehr und des Kraftfahrt-Bundesamtes. Der Bundesrat hingegen erwartet, dass die Verwaltungs- und Systemkosten der Dobrindt-Maut „voraussichtlich
deutlich höher“ als der vom Verkehrsministerium angenommene Erfüllungsaufwand von 379 Millionen Euro (für einmalig Einführungskosten) und 202,5 Millionen Euro im Jahr für die Betriebskosten ausfielen. Die Ländermehrheit hat daher „erhebliche Bedenken hinsichtlich der Relation zwischen dem anfallenden Erfüllungsaufwand und den zu erwartenden Einnahmen“. Entsprechend hatte sich zuvor schon der Normenkontrollrat geäußert – auch er glaubt nicht, dass Dobrindts Erwartungen bei der Kosten-Einnahmen-Relation sich erfüllen werden.