Bundestagsvize-Amt: AfD will Glaser erneut zur Wahl stellen
Der Kandidat war in drei Wahlgängen durchgefallen. Die AfD hält an ihm fest und bietet den anderen Fraktionen Gespräche an.
Die AfD-Fraktion im Bundestag will an ihrem Kandidaten für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten festhalten. Man wolle Albrecht Glaser erneut zur Wahl stellen, sagte Fraktionschef Alexander Gauland am Mittwoch in Berlin. Dies sei nach Beratungen in der Fraktion entschieden worden.
Der AfD-Kandidat Glaser hatte in der konstituierenden Sitzung des Bundestages am Dienstag die notwendige Mehrheit in drei Wahlgängen deutlich verfehlt. Seine Kandidatur war wegen seiner islamfeindlichen Äußerungen bei allen anderen Fraktionen auf heftigen Widerstand gestoßen. Er hatte in einer Rede gesagt, die im Grundgesetz verbriefte Religionsfreiheit gelte für Muslime nicht uneingeschränkt.
Gauland machte deutlich, dass die AfD weiter hinter Glaser und seinen Äußerungen steht. Er sagte, man wolle vor einem weiteren Wahlgang den anderen Fraktionen im Bundestag Gelegenheit geben, mit Glaser ins Gespräch zu kommen. Der AfD-Kandidat biete an, ihnen seine Position zum Islam zu erklären, „die ja die unsere Position ist“, so Gauland.
Seine Fraktion hat sich damit vorerst gegen die Möglichkeit entschieden, Glaser zurückzuziehen und einen anderen Kandidaten oder eine Kandidatin zu benennen. Der frühestmögliche Termin für einen weiteren Wahlgang wäre die Woche vom 20. November an, in der der Bundestag wieder zusammenkommen soll. Der Ältestenrat muss dem Verfahren aber zustimmen.
Von Storch: Muslime sollen sich von der Scharia lossagen
Die Co-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel behauptete, mit dem Scheitern Glasers bei der Wahl der Vizepräsidenten „wurde im Bundestag quasi der Grundsatz der Säkularisierung und der Trennung von Staat und Kirche abgeschafft“. Wer, wie Glaser, Islamkritik fordere, werde daraufhin nicht gewählt, erklärte Weidel. Die AfD-Fraktionschefin hatte ihrerseits nach der ersten Bundestagssitzung im „Heute Journal“ des ZDF erklärt, Muslimen könne das Grundrecht auf freie Religionsausübung nur dann zugestanden werden, wenn sie sich zuvor von der Scharia lossagten.
In der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Parlaments war zunächst der bisherige Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit einer großen Mehrheit der insgesamt 709 Abgeordneten zum Bundestagspräsidenten gewählt worden. Die Kandidaten aller anderen Fraktionen waren im ersten Wahlgang zu seinen Stellvertretern gewählt worden. Glaser hingegen fiel mit 115, 123 und 114 Ja-Stimmen in drei Wahlgängen durch. Der frühere Frankfurter Stadtkämmerer und CDU-Kommunalpolitiker erhielt damit aber auch Stimmen aus anderen Fraktionen.
Jede Fraktion kann einen der insgesamt sechs Stellvertreter von Bundestagspräsident Schäuble stellen. Üblicherweise wählen die Abgeordneten jeweils die Kandidaten einer jeden Fraktion. Nur 2005 hatte eine Mehrheit der Parlamentarier der Linkspartei die Zustimmung für Jens Bisky als Vizepräsident verweigert. Er scheiterte auch im vierten Wahlgang und gab dann auf. Später stellte die Fraktion Petra Pau zur Wahl, die dann gewählt wurde und bis heute eine der Vizepräsidentinnen und -präsidenten des Parlaments ist. (epd)
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