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Die AfD-Landesvorsitzende von Schleswig-Holstein Doris von Sayn-Wittgenstein.
© dpa/Julian Stratenschulte
Update

Schleswig-Holstein: AfD-Spitze beantragt Parteiausschluss von Sayn-Wittgenstein

Die schleswig-holsteinische AfD-Vorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein soll Rechtsextremisten nahestehen. Nun zieht die Partei Konsequenzen.

Die AfD-Spitze will die schleswig-holsteinische Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein wegen Kontakten zu einem rechtsextremistischen Verein aus der Partei werfen. Einen entsprechenden Beschluss traf der Bundesvorstand am Montag in Berlin. Die Parteispitze teilte mit, „vor dem Hintergrund mutmaßlich strafrechtlich relevanter Vorgänge“ werde von Sayn-Wittgenstein bis zur Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichts von der Ausübung aller Parteiämter ausgeschlossen.

Die AfD-Politikerin wird dem rechten Parteiflügel zugerechnet und wäre vor einem Jahr um ein Haar Parteivorsitzende geworden. Damals hatte sie auf einem AfD-Bundesparteitag in Hannover überraschend gegen den Berliner Landeschef Georg Pazderski kandidiert. Nach einer Patt-Situation zwischen den beiden stellte sich schließlich Alexander Gauland zur Wahl. Da zog die Überraschungskandidatin aus Schleswig-Holstein ihre Kandidatur zurück.

Sayn-Wittgenstein: „Ich habe mich davon distanziert“

Die 64-Jährige hatte 2014 für einen rechtsextremistischen Verein geworben, der mittlerweile auf der sogenannten Unvereinbarkeitsliste der AfD steht. Deshalb wurde sie am 4. Dezember aus der Fraktion in Kiel ausgeschlossen. Sie gehört aber weiter dem Kieler Landtag an. Wer früher einmal Mitglied einer Organisation war, die auf der „Unvereinbarkeitsliste“ steht, darf nicht Mitglied der AfD werden. Auf dieser Liste steht unter anderem die NPD.

Der Verfassungsschutz Thüringen stuft den Verein Gedächtnisstätte als rechtsextrem ein. Im Bericht von 2017 heißt es, unter dem Deckmantel des Gedenkens an die deutschen Opfer des Zweiten Weltkriegs agitiere der von der verurteilten Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel mitgegründete Verein gegen den demokratischen Verfassungsstaat. Sayn-Wittgenstein hatte erklärt, 2014 sei der Verein als gemeinnützig anerkannt gewesen und habe nicht auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD gestanden.

„Ich nehme das zur Kenntnis“, sagte von Sayn-Wittgenstein der Deutschen Presse-Agentur zur Entscheidung des Parteivorstandes. „Ich bedauere das, weil ich in Schleswig-Holstein gute Arbeit geleistet habe.“ Sie habe sich nichts zuschulden kommen lassen.

Ihre Aussagen zu dem Verein lägen Jahre zurück, sagte die Politikerin. „Ich habe mich davon distanziert.“ Sie warf der Landtagsfraktion in Kiel vor, diese arbeite schon seit eineinhalb Jahren daran, sie als Vorsitzende loszuwerden. Ihre Arbeit als Abgeordnete im Landtag wolle sie fortführen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Landesämter wollen im Januar über eine mögliche Beobachtung der Partei entscheiden. (dpa)

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