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Martin Hohmann - hier noch als Abgeordneter der CDU im Herbst 2003.
© dpa/dpaweb

Kandidatur für Bundestag: AfD: Martin Hohmann wurde Unrecht angetan

Der Ex-CDU-Abgeordnete steht vor der Rückkehr in den Bundestag – die AfD-Spitze will ihn rehabilitieren. Seine Rede von 2003 scheint kein Hindernis zu sein.

Die „Hohmann-Affäre“ beschäftigte 2003 wochenlang die Republik und wurde zur Zerreißprobe für die Union. Sie endete damit, dass der damalige Fuldaer CDU-Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann nach Vorwürfen, sich antisemitisch geäußert zu haben, aus Fraktion und Partei ausgeschlossen wurde. Nun steht Hohmann, 68, vor einem Comeback. Er hat gute Chancen, im kommenden Jahr an seine alte Wirkungsstätte in Berlin zurückzukehren. Am Sonntag setzte die hessische AfD Hohmann, der bereits für seine Partei Kommunalpolitik macht, auf den chancenreichen Platz 4 ihrer Landesliste – und platzierte ihn damit sogar noch direkt vor dem bestens vernetzten Parteivize Albrecht Glaser.

In der AfD wird Hohmanns Nominierung als Rehabilitierung verstanden, mit dem Segen von allerhöchster Stelle. Parteichef Jörg Meuthen sagte am Montag, man habe Hohmann 2003 „beträchtliches Unrecht angetan“. „Wenn wir den leisesten Verdacht hätten, dass Herr Hohmann antisemitische Positionen verträte, dann wäre er für unsere Partei kein möglicher Exponent“, sagte er. Die AfD sei sich sehr sicher, dass dem nicht so sei.

2005 war er als unabhängiger Kandidat angetreten

Die Exegese von Hohmanns damaligen Äußerungen ist kompliziert. Anders als häufig kolportiert, hatte er Juden nicht direkt als „Tätervolk“ bezeichnet. In seiner Rede vom 3. Oktober 2003 versuchte Hohmann aber, die Verbrechen des Nationalsozialismus mit angeblichen, von Juden begangenen Taten während der Revolution in Russland auf eine Stufe zu stellen – eine Analogie, die historisch durch nichts gedeckt ist. So sagte er, man könne „mit einer gewissen Berechtigung nach der ,Täterschaft der Juden‘ fragen“ und diese „mit einiger Berechtigung als ,Tätervolk‘ bezeichnen. Damit würde man nur „der gleichen Logik folgen, mit der man Deutsche als Tätervolk bezeichnet“. Hohmann wurde vorgeworfen, in seiner Rede gängige antisemitische Vorurteile bedient zu haben, zum Beispiel Zusammenhänge zwischen Bolschewismus und Judentum konstruiert zu haben.

Was Martin Hohmann 2003 verbreitet hat waren antisemitische Verschwörungstherorien, daran gibt es nicht den geringsten Zweifel. Wenn die AfD jetzt meint diesen Mann rehabilitieren zu wollen, dann rehabilitiert sie auch den Antisemitismus in ihren Reihen.

schreibt NutzerIn hermann.the.german

2005 hatte er als unabhängiger Direktkandidat in Fulda noch 21,5 Prozent erhalten. Jetzt sagt er, die Umfragewerte der AfD seien für ihn „eine Genugtuung“. 2003 hatte der bekannte Antisemitismusforscher Wolfgang Benz Hohmanns Worte so kommentiert: „Das ist noch nicht dagewesen. Zum ersten Mal ist Antisemitismus als geschlossenes Gedankensystem von einem Parlamentarier präsentiert worden.“ Der AfD scheint das egal zu sein.

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