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Jörg Meuthen, Bundessprecher der AfD
© dpa/Martin Schutt

Wahlkampf von Jörg Meuthen 2016: AfD akzeptiert Bußgeld wegen unerlaubter Parteispende

Die AfD gibt den juristischen Kampf im Streit um eine Spende an Parteichef Meuthen auf. Man wolle eine „Aufbauschung des Vorgangs“ verhindern, heißt es.

Die AfD will den Rechtsstreit um unerlaubte Parteispenden für ihren Vorsitzenden Jörg Meuthen nicht weiter verfolgen. Die Partei werde auf die formal schon angekündigte Berufung in der Sache nun doch verzichten, teilte ein Sprecher am Freitag mit. Zuvor hatte der Bundesvorstand der Partei bei einer Sitzung im thüringischen Suhl einen entsprechenden Beschluss gefasst. Den Angaben zufolge sprachen sich acht Mitglieder für den Beschluss aus, drei votierten dagegen, zwei Mitglieder enthielten sich.

An der Sitzung nahm nach Angaben des Sprechers auch der Brandenburger AfD-Fraktionschef Andreas Kalbitz teil. Der Bundesvorstand hatte seine Mitgliedschaft wegen früherer Kontakte im rechtsextremen Milieu für nichtig erklärt. Er setzt sich dagegen juristisch zur Wehr.

In dem Spenden-Verfahren geht es um Plakate und andere Wahlkampf-Maßnahmen zugunsten von Meuthen im Jahr 2016. Die Bundestagsverwaltung sah darin eine Parteispende und verhängte eine Sanktion in Höhe von knapp 270.000 Euro. Auch das Berliner Verwaltungsgericht schloss sich dieser Auffassung an. 

„Laut anwaltlicher Einschätzung ist es - nach mündlicher Verhandlung und mittlerweile vorliegender Urteilsbegründung - eher fraglich, dass wir mit unserer Rechtsauffassung in weiteren Instanzen obsiegen würden“, erklärte die AfD. Deshalb und um eine „Aufbauschung des Vorgangs“ als „Parteispendenaffäre“ im Wahljahr 2021 zu verhindern, habe man sich jetzt zu diesem Schritt entschlossen. Die AfD halte den Strafbescheid und die Abweisung ihrer Klage dennoch für „sachlich falsch und anfechtenswert“. (dpa)

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