zum Hauptinhalt
Ein Schild auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers in Auschwitz.
© dpa

70 Jahre nach Auschwitz: 94-jähriger SS-Sanitäter angeklagt

70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs ist die juristische Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen nicht abgeschlossen. Doch die Zeit drängt. Nun wird ein früherer SS-Sanitäter wegen Beihilfe zum Mord in Auschwitz-Birkenau angeklagt.

Ein 94-jähriger Mann aus Vorpommern soll sich wegen seiner Tätigkeit als SS-Sanitäter im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Schwerin erhob am Montag Anklage vor dem Schwurgericht des Landgerichts Neubrandenburg, wie ein Sprecher in Schwerin sagte. Die Behörde hält den Mann trotz seines hohen Alters für verhandlungsfähig.

Dem Rentner wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen vorgeworfen. Er war den Ermittlern zufolge vom 15. August bis 14. September 1944 als SS-Unterscharführer in die SS-Sanitätsdienststaffel Auschwitz-Birkenau abkommandiert. In diesem Zeitraum seien mindestens 3681 Menschen unmittelbar nach ihrer Ankunft vergast worden.

Oberstaatsanwalt Hans Förster betonte, für eine Anklage wegen Beihilfe zum Mord sei entscheidend, dass der Mann um den Charakter von Auschwitz-Birkenau als Tötungslager wusste und er das Funktionieren der Lagers mit seiner Tätigkeit unterstützte. „Die Staatsanwaltschaft bejaht das“, sagte Förster. Der Beschuldigte müsse nicht unmittelbar in das Tötungsgeschehen eingebunden gewesen sein.

Hinweise auf die Vergangenheit des heute 94-Jährigen als SS-Sanitäter in Auschwitz-Birkenau bekam die Staatsanwaltschaft von der Zentralstelle für die Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts in Ludwigsburg (Baden-Württemberg). Infolge ihrer Vorermittlungen wurden in jüngerer Zeit mehrere Fälle zur Anklage gebracht.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund klagte kürzlich einen 93 Jahre alten ehemaligen SS-Mann aus Lage (Kreis Lippe) wegen Beihilfe zum Mord im Vernichtungslager Auschwitz an. Die Staatsanwaltschaft Hannover erhob Anklage gegen einen 93-jährigen ehemaligen Freiwilligen der Waffen-SS wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen. Er soll 1944 im Vernichtungslager Auschwitz zurückgelassenes Gepäck angekommener Häftlinge weggeschafft haben. (dpa)

Zur Startseite