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Black Mirror: Kevin Kühnert, der Bundesvorsitzende der Jusos, blickt auf sein Smartphone. 
© dpa/Kay Nietfeld

„Zum Duschen nach Dachau“: 150 Euro Strafe für Beleidigung gegen Kevin Kühnert

Per E-Mail wurde der Juso-Vorsitzende beleidigt. Gegen den Täter hat die Staatsanwaltschaft nur eine Geldstrafe verhängt.

„Guten Morgen Hr. Kühnert“, schrieb ein Mann unter Klarnamen. „Nach Ihren jüngsten Äußerungen zum Thema Immobilien und BMW werden wir dafür sorgen, dass solche Spatzenhirne wie Sie in Zukunft zum duschen nach Dachau geschickt werden."

Unterzeichnet wurde mit „i.A.d. Führers“. Als Betreff gab man „Enteignungen“ an. Kühnert leitete die Email an die Justiziarin der SPD weiter und erstattete Anzeige wegen Beleidigung.

Die weitestgehend korrekte Rechtschreibung der E-Mail lässt keinen Zweifel daran, dass dieses Schreiben unter vollem Bewusstsein und mit Vorsatz verfasst wurde. Sogar die Groß- und Kleinschreibung wurde beachtet. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft nun angeboten, das Verfahren gegen eine Zahlung von 150 Euro einzustellen. Dies geht aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft hervor, welches dem Tagesspiegel vorliegt. 

„Es gibt Leute, die sagen man müsse mit solchen Drohungen leben, wenn man in der Öffentlichkeit steht. Das sehe ich nicht so. Ich bringe solche Mails grundsätzlich zur Anzeige“, sagte Kühnert dem Tagesspiegel. 

„Auch wenn dieses Mal eine Zahlung fällig wurde: In den allermeisten Fällen weiß man schon im Vorfeld, dass nichts daraus wird. Mal fehlt die IP, mal der Ermittlungsdruck. Das Problem mit Hasskriminalität ist viel größer, als man denkt und kann längst nicht nur Menschen in der Öffentlichkeit treffen, sondern jeden.“

Das Urteil reiht sich ein in eine Liste von mehreren Entscheidungen, in denen es um die Beleidigung von Politikern im Netz ging. Vergangenen September hatte das Berliner Landgericht entschieden, dass Kommentare wie „Drecksschwein“, „Schlampe“ und weitere nicht zitierfähige Begriffe gegenüber Renate Künast von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.

Inzwischen hat das Kammergericht Berlin die Entscheidung des Landgerichts revidiert. Auch Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD) hatte Ende Februar eine gerichtliche Niederlage hinnehmen müssen, als das Amtsgericht Tiergarten einen bereits wegen Beleidigung verurteilten Mann wieder freigesprochen hat. 

Paul Gäbler

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