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Mit dem Kind auf dem Schoß vor dem Laptop.
© dpa

Familie und Neoliberalismus: Wenn die Ehe zum Verhältnis wird

Die Fixierung aller Arbeit auf Erwerbsarbeit drängt die Familienarbeit ins Aschenputteldasein. Unser Verständnis von Familie nähert sich den neoliberalen Gewohnheiten auf dem Arbeitsmarkt.

Flexibilität und Mobilität, die Hauptworte des neoliberalen Mainstreams, sind inzwischen auch im Familienrecht angekommen. Alles ist vorübergehend. Beständigkeit stört.

Wie weit die Erosion der Familie fortgeschritten ist, zeigt sich weniger an der Fassade des Hauptgebäudes, als im Verfall, der sich in den hinteren Zimmern ereignet. Das Scheidungsrecht und seine höchstrichterliche Anwendung entlarven die Position der Familie in unserer Gesellschaft deutlicher als es der feierlich-offiziellen Familienpolitik lieb ist.

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes, die kürzlich ergangen ist, soll eine geschiedene Mutter wieder Vollzeit erwerbstätig werden, nachdem das Kind drei Jahre alt geworden ist. Die Mutter hatte bisher nur halbtags gearbeitet. Das genügte dem Gericht nicht, um den Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater zu rechtfertigen. Drei Jahre räumt das Gericht der Mutter zur Betreuung ihres Kindes ein, dann soll das Kind der Fremdbetreuung überstellt werden.

So weit, so schlecht. Welche Vorstellung von Familie, Gesellschaft und Staat verbirgt sich hinter diesem Urteil unserer höchsten Richter? Normal soll fortan sein, dass Kindererziehung Sache der Öffentlichkeit ist. Der private familiäre Raum ist nicht mehr der Hauptort der Erziehung. Das stellt allerdings die Vorstellung des Grundgesetzes auf den Kopf. Dort heißt es in Artikel 6: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“. Von einer Einschränkung auf die ersten drei Jahre des Kindes ist im Grundgesetz nicht die Rede. Aus dem „zuvörderst“ wird jetzt ein „fürs erste“ (drei Jahre) und „vorübergehend“ (drei Jahre).

So fällt von der Regelung der Scheidungsfolgen ein Licht auf das, was wir als Normalität ansehen sollen. Das Unterhaltsrecht im Scheidungsfall ist das trojanische Pferd zur staatlichen Eroberung der Familie. Das Elternrecht auf Erziehung gilt nur ersatzweise. Die Familiengerichte haben ihre heimtückische Fracht mitten in der Kernzone der Familie entladen: der Erziehung. Das Wirtschaftliche dominiert jetzt auch das Familiäre. Erwerbsarbeit gilt als die höchste Form der Selbstverwirklichung.

Die „geschiedene Mutter mit Kind“ soll im gleichen Maße erwerbstätig werden wie der „geschiedene Vater ohne Kind“. Erziehungsarbeit ist offenbar aus höchstrichterlicher Sicht keine Arbeit. Arbeit hat offenbar nur auf dem Arbeitsmarkt Platz, in der Familie wird sie nicht gezählt. Die Mutter, die ihr Kind über die Altersgrenze von drei Jahren hinaus selbst erziehen will, muss dies mit Gründen darlegen. Das Familiengericht schaut zu. Die Mama hat die Beweislast, dass ihr Kind sie braucht. Es gilt: Im Zweifel für die Fremdbetreuung. Zwei Wegweiser, die das Gericht errichtet hat, zeigen, in welche Richtung es geht:

1. Der eigentliche Erziehungsort ist nicht die Familie. Die Distanz zwischen Kreißsaal und Krippe, Kita, Vorschule muss deshalb verkürzt werden. Wenn dann schließlich das Schulalter erreicht wird, soll eine Ganztagsschule in „Vollzeit“ die Kinder erziehen. Die Familie bietet nur noch das abendliche Rahmenprogramm. Es findet auf diesem Wege eine Enteignung der Kindheit statt. Geschwister, Spielkameraden, Nachbarn, Vereine, bisher Hauptakteure der Sozialisation, schrumpfen zu nostalgischen Reminiszenzen. Die Kinder werden verstaatlicht und für die ersten Lebensjahre den Eltern ausgeliehen, allerdings nur, solange die Eltern sich vor den Augen der Jugendfürsorge gut führen. Die Erziehungsprofis wissen es besser als die Eltern, die nur pädagogische Amateure sind. Die 20-jährige ledige Erziehungsexpertin erklärt der 30-jährigen Mutter, wie sie ihr drittes Kind erziehen soll.

2. Der Königsweg der Emanzipation der Frau führt über die Erwerbsarbeit. Alles andere sind Sackgassen, die beim „Heimchen am Herd“ landen. Diese Karikatur ist das bemitleidenswerte Spottobjekt der Feministen. Die Mutter ohne Erwerbsarbeit ist in der emanzipatorischen Hack- und Prestigeordnung ein beschädigtes Menschenwesen.

Es gehört zu den progressiven Paradoxien der Frauenbewegung ebenso wie der Linken, nachdem sie die Erwerbsgesellschaft als repressive Leistungsgesellschaft gebrandmarkt haben, anschließend nicht zu ruhen und zu rasten, bis auch die letzte Mutter endlich in diese Erwerbstätigkeit integriert, ggf. auch, gezwängt wird, um sie sodann zusammen mit den Männern wieder daraus zu befreien. Also „rein!“, um „rauszukommen“. Das ist eine artistische Dialektik ohne Bodenberührung.

Lesen Sie auf Seite zwei: Gegen Männer-Privilegien, für partnerschaftliche Solidarität

Damit keine Verwechslung mit dem Dominanzgehabe männlicher Arroganz aufkommt, will ich klarstellen, dass ich gegen jedwede Privilegierung der Männer und gegen jedwede Diskriminierung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt bin. Sowohl im Zugang zum Aufstieg wie in der Entlohnung gibt es schreiende Benachteiligungen der Frauen. Männer halten es dank jahrhundertelanger Übung noch immer für eine Schwerbeschädigung ihres Männerstolzes, einer Frau „als Vorgesetzter“ folgen zu müssen.

Das alles lehne ich ab und bekämpfe es mit anderen. Zurück zum alten Patriarchat geht es nicht, in welchem bekanntlich der Mann Chef und Weisungsbefugter in allen Lebenslagen war, von dessen Genehmigung sogar die Erwerbsarbeit der Ehefrau und die Letztentscheidung in Erziehungsfragen abhing. Ich träume eher von einer geschwisterlichen Welt mit einem Minimum von Herrschaft und einem Maximum von Partnerschaft.

Die heimliche Heimstatt für diese subversive Utopie könnte jene Familie sein, in der nicht Autonomie als Summe der individuelle Selbstsucht, sondern partnerschaftliche Solidarität geübt wird, die nichts anderes ist als die Liebe in Normaltemperatur. Dazu gehört auch das freie Wechselspiel zwischen Familienarbeit und Erwerbsarbeit, das von den Ehepartnern frei – ohne Rangordnung und Einrede von außen – vereinbart wird. Ob mit einem oder zwei Einkommen eine Familie ihren Haushalt finanziert, ist sicher auch eine Frage der materiellen Umstände. Ob jedoch ein oder zwei Einkommen bezogen werden, verändert allerdings nicht die Grundtatsache, dass Kinder immer die Lebensführung der Eltern auch materiell einschränken. Das muss ein Familienlastenausgleich mindern, kann es aber nicht wettmachen. Eltern machen diesen Nachteil gegenüber Kinderlosen durch ein unentgeltliches Einkommen wett, das in dem Glück besteht, Mutter oder Vater zu sein. Kinder sind kein Unfall, der durch staatliche Entschädigung ausgeglichen werden muss, sondern ein Reichtum, der nicht bezahlt werden muss.

Norbert Blüm. Der Autor war von 1982 bis 1998 Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.
Norbert Blüm. Der Autor war von 1982 bis 1998 Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.
© Gerd Nowakowski

Die Fixierung aller Arbeit auf Erwerbsarbeit drängt die Familienarbeit ins Aschenputteldasein. Unter dieser Entwürdigung leiden die Hausfrauen und Mütter am meisten. Die Glückskommissare, für die alle Wege der Emanzipation über die Erwerbsarbeit der Frauen führen, entsprechen damit, wie jüngste Untersuchungen der Roman-Herzog-Stiftung ergaben, keineswegs den Befindlichkeiten aller erwerbstätigen Mütter. Ich wünsche mir eine Lohn- und Steuerpolitik, in der junge Familien nicht auf zwei volle Erwerbseinkommen angewiesen sind, wenn sie ihre Familie angemessen unterhalten wollen. Das gäbe der Familienarbeit einen größeren Zeitraum.

Das Verständnis der Ehe nähert sich immer mehr den neoliberalen Gewohnheiten auf dem Arbeitsmarkt an. Das Elternrecht auf Erziehung ist zunächst ein befristetes Arbeitsverhältnis, später Leiharbeit. Die Kündigungsfristen werden hier wie da minimiert, am liebsten eliminiert. Sozialpläne wie Unterhalt sollen möglichst entfallen. Das Eheverhältnis wie das Arbeitsverhältnis hat keine Nachwirkung. Beide sind Projekte, die nicht auf Dauer angelegt sind, deshalb kann auf Treue ebenso wie auf Fürsorge verzichtet werden. Das alles ist nur eigensinniges Gehabe, das der Emanzipation im Wege steht.

Arbeitsrecht und Familienrecht können aus neoliberaler Perspektive fusioniert werden. Das schafft wirtschaftliche Synergieeffekte. Der mobile, flexible Ehepartner ist die Schattenfigur des mobilen, flexiblen Arbeitnehmers. Die Ehe auf Lebenszeit muss der Lebensabschnittspartnerschaft ebenso weichen wie das ehemalige Normalarbeitsverhältnis dem befristeten Arbeitsvertrag. Alle Bindungen sind „vorübergehend“, alle Beziehungen werden ausgedünnt. Nur nicht festlegen. Es könnte ja noch eine Bessere, ein Besserer oder etwas Besseres kommen. Der Optimierer seiner Lebenschancen ist ein Mensch, der sich ständig in Lauerstellung befindet, um die nächste bessere Gelegenheit nicht zu verpassen.

Weiter auf Seite drei: Wie soll unter prekären Verhältnissen eine Familie gegründet werden?

Das Optimum der Freiheit ist demnach das Maximum von Wahlmöglichkeiten. Insofern sind Ehe und Familie eine erhebliche Freiheitseinschränkung, denn sie engt die Alleinbestimmung ein. Wenn jedoch zur Freiheit die Selbstverwirklichung durch Verantwortung gehört, sind Ehe und Familie nicht „weniger“ sondern „mehr“ Selbstverwirklichung. Freiheit ohne Bindung ist das Programm eines auf die Spitze getriebenen Individualismus, der nur noch sich selbst kennt. Damit ist der Idiot der Prototyp des Neoliberalismus.

Als Vorprogramm der Mobilisierung und Flexibilisierung dient die Aus- und Verdünnung aller Lebensverhältnisse. Was dünn ist, biegt sich besser und bewegt sich schneller. Jede achte Ehe vollzieht sich bereits in Fernbeziehung. Die von den Ehepartnern geforderte Mobilität verhindert das Zusammenleben der beiden. Sie arbeitet in Berlin, er in München. Telepathie ersetzt Treue und ebnet der Ehe auf Probe den Weg. Die familienfeindliche Mobilität wird flankiert durch die ebenso rabiate Flexibilität. Kein Wochentag ist mehr arbeitsfrei. „Sie“ hat montags ihren „Sonntag“. „Er“ freitags. Feste arbeitsfreie Tage gibt es so wenige wie Festtage. Auch der Sonntag ist Alltag. Mutter, Vater und Kinder treffen sich nur noch im Vorbeigehen. Die Familie ist eine Transithalle. Einen gemeinsamen Tisch gibt es nur noch als Möbelstück.

Der moderne flexible Arbeitnehmer ist ein Jobhopper. Jeder zweite Arbeitnehmer unter 25 Jahren hat keinen normalen Arbeitsvertrag, sondern arbeitet in prekären Arbeitsverhältnissen – befristet, als Leiharbeiter, als Praktikant, auf Probe und so weiter. Wie soll unter diesen Bedingungen eine Familie gegründet werden, die auf halbwegs verlässliches Einkommen angewiesen ist? Nichts ist mehr verlässlich in Ehe und Arbeit.

Als Schutz vor überraschenden Trennungsfolgen empfehlen gutmütige Mitbürger, die das Schlimmste verhindern wollen, die Kündigungsmodalitäten vor Antritt der Ehe und vor Abschluss des Arbeitsverhältnisses zu vereinbaren. Bei Ehe und Arbeit sollen also vorsorglich schon die Bedingungen der Beendigung notariell im Beginn antizipiert werden. Vorauseilende Kapitulation begleitet den Anfang aller Bindungen auf Arbeits- und Ehemarkt. Das ist die Abdankung jedweder Verlässlichkeit.

Die Börse ist die perfekte Optimierung aller Beziehungsvermittlungen. Optimales Anlegen ist permanentes Wechseln der Anlage. Die Börsenwahl ist inzwischen perfektioniert. Der klassische Aktionär verband mit seiner Anlage ein längerfristiges Engagement mit dem Unternehmen, das er mit Kapital versorgte. Der High-Speed-Trader wechselt im Sekundentakt. Der Computer übernimmt blitzschnell alle Reaktionen auf die Kursbewegungen, damit auch nicht Bruchteile von Sekunden bei der Wahl des besten Angebots verloren gehen. 0,001 Sekunden benötigt der Hochfrequenzhandel für sein Geschäft. Das nenne ich die Perfektionierung der Optimierung. Sie macht den Menschen als Entscheidungsträger überflüssig.

Damit ist von dem ganzen Geschäft der Vorwand der Freiheit weggerissen und hinter dem Vorhang erscheint die blanke Fratze der Geldgier. Aktienmarkt, Arbeitsmarkt und Heiratsmarkt nähern sich an. In allen drei Märkten geht es um Beschleunigung: Vorteilsversuchung durch Erhöhung der Transaktionsfrequenz.

Ehe- und Arbeitspartner sollen offenbar wie Schnäppchenjäger agieren. Der ist bekanntlich kein Stammkunde, sondern ein vagabundierender Nutzenmaximierer, dessen Hauptberuf die Vorteilskalkulation ist. Der Abbau der Institutionen, zu denen Ehe- und Arbeitsvertrag gehören, ist die Quelle von Unsicherheit und Angst, welche die neoliberalen Kulturrevolutionäre befördern.

PS. Es war das Ziel der maoistischen Kulturrevolution, die Ehe zum Verschwinden zu bringen. Zwei Wochen und vier Dollar sollten nach dem Willen der Kulturrevolutionäre genügen, um die Eheauflösung zu bewerkstelligen. Schon vor Mao hatte Karl Marx im kommunistischen Manifest dem Kapitalismus fast bewundernd bestätigt: „Alles Ständische und Stehende verdampft, alles Heilige wird entweiht und die Menschen sind endlich gezwungen, ihre Lebensstellung mit nüchternen Augen zu sehen“. Schafft der Kapitalismus, was Marx und Mao nicht geschafft haben? Dann wären die Neoliberalen überraschenderweise die Testamentsvollstrecker des Marxismus.

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