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Der NSA-Ausschuss will Edward Snowden anhören. Doch wie das geschehen soll, ist noch unklar.
© dpa

Snowden-Befragung: Spionage-Abwehr statt politisches Asyl

Gastautor Johannes Thimm hat einen Vorschlag, wie der Bundestag Edward Snowden zum NSA-Skandal verhören könnte - ohne die transatlantischen Beziehungen mit heiklen Vorwürfen zu belasten.

Spricht man mit Amerikanern über die Spionagevorwürfe gegen die NSA, stößt man häufig auf Unverständnis für die deutsche Empörung: »Natürlich spionieren wir. Jeder tut das«, lautet eine typische Reaktion. Es sei naiv, etwas anderes zu glauben. Schließlich gebe es in der internationalen Politik keine Freunde, bestenfalls Partner.

Und auch gegenüber Partnern sei Vertrauen gut, Kontrolle aber besser. Zu dieser Einstellung passt, dass die USA der deutschen Regierung nicht zusichern wollen, keine Telefonate von Regierungsangehörigen oder Mitgliedern des Bundestags mehr abzuhören. Nur für die Kanzlerin will Präsident Obama eine Ausnahme machen, als kleines Zeichen des guten Willens.

In der Haltung der USA einerseits und dem deutschen Umgang damit andererseits zeigt sich ein fundamentaler Unterschied im Verständnis der transatlantischen Beziehungen. Wenn die Bundesregierung trotz allen Ärgers immer noch gegen eine Befragung Edward Snowdens vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss ist, um diese nicht zu belasten, ist das eine Form der Solidarität unter Partnern. Diese Solidarität existiert umgekehrt offenbar nicht in gleichem Maße.

"Intelligence" heißt "Aufklären"

Im Englischen gibt es das schöne Wort "intelligence", das das Sammeln und Analysieren von Informationen bezeichnet, so auch im Namen der Central Intelligence Agency (CIA). Im Deutschen kommt das Wort "aufklären" dem am nächsten. Das kann mit nachrichtendienstlichen Mitteln – sprich Spionage – geschehen, muss es aber nicht. Ein großer Teil der Aufklärungsarbeit der amerikanischen intelligence community speist sich aus öffenlichen Quellen; im Informationszeitalter ist meist nicht ein Mangel von Informationen das Problem, sondern deren Einordnung. Aber es gehört zum Wesen der Nachrichtendienste, auch nicht öffentliche, geheime Informationen zu nutzen. Wenn es sein muss, auch unter Missachtung der Gesetze anderer Länder. 

Eine Befragung von Edward Snowden vor dem Untersuchungsausschuss wäre in diesem Sinne ein Akt der Aufklärung, von intelligence collection durch das deutsche Parlament. Als Zeuge könnte Edward Snowden die bereits durch die Presse bekannt gewordenen Sachverhalte einordnen und ergänzen. Entsprechend sollte seine Vorladung auch mit dem Bedürfnis nach Aufklärung gerechtfertigt werden. Dagegen könnten die USA nur schwer argumentieren, denn auch hier gilt: »Intelligence? Wo ist das Problem? Jeder tut es«.

Snowdens Verstoß gegen US-Gesetze wiegt hier nicht schwerer als die Verletzung deutschen und europäischen Rechts durch die NSA, zumal es sich im Fall seiner Befragung in erster Linie um Spionageabwehr, also ein rein defensives Verhalten handelt. Dabei muss es, folgt man der amerikanischen Ratio der Geheimdienstarbeit, keine Rolle spielen, wie das Verhalten Snowdens moralisch zu bewerten ist. Held oder Verräter – in erster Linie ist er eine nützliche Quelle, ein übergelaufener Spion. 

Mit dieser Begründung könnte man auch ein Auslieferungsgesuch Washingtons zurückweisen. Das bestehende Auslieferungsabkommen zwischen der Bundesrepublik und den USA sieht Ausnahmen für Straftaten mit politischem Charakter vor. Insbesondere Tatbestände von Spionage und Verrat zählen explizit zu solchen politischen Vergehen. Sich auf beiderseitig anerkannte Ausnahmeregelungen zu berufen, wäre weit weniger heikel, als Snowden politisches Asyl zu gewähren. Denn mit dem Asyl schwänge der Vorwurf mit, die USA verfolgten politische Gegner, ihr Justizsystem funktioniere nicht und Snowden könne keinen fairen Prozess erwarten.

 Deutschland sollte auf Reziprozität pochen

Allen Beteuerungen zum Trotz agieren die USA und Deutschland nicht auf Augenhöhe. Dennoch gilt, dass die Beziehungen nur dann funktionieren können, wenn sie auf Gegenseitigkeit beruhen. Dem widerspricht die amerikanische Praxis, im Umgang mit Snowden gegenüber Deutschland auf die Einhaltung amerikanischer Gesetze zu bestehen, obwohl der Anlass für die Affäre in der Verletzung deutschen und europäischen Rechts bestand und auch für die Zukunft kein Ende dieser Praxis zu erwarten ist.

Statt von den USA einen Kurswechsel einzufordern, der im Lichte der Entwicklungen der letzten Monate wenig wahrscheinlich ist, sollte sich Deutschland auf ein altes Prinzip der internationalen Politik besinnen, nämlich das der Reziprozität, also der Gegenseitigkeit bei der Einhaltung von Normen und Regeln. Wenn die USA nicht bereit sind, auf rechtswidrige Methoden zu verzichten, ist auch Deutschland von der Pflicht entbunden, Rechtshilfe zu leisten, und sollte daher dem eigenen Interesse nach Aufklärung Vorrang geben. Alles andere wäre naiv.

Johannes Thimm forscht an der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) u.a. zur amerikanischen Außenpolitik. Die Stiftung berät Bundestag und Bundesregierung in allen Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik. Der Artikel erscheint auf der SWP-Homepage in der Rubrik "Kurz gesagt".

Johannes Thimm

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