zum Hauptinhalt
Der NSA-Ausschuss will Edward Snowden anhören. Doch wie das geschehen soll, ist noch unklar.
© dpa
Update

Untersuchungsausschuss im Bundestag: NSA-Aufklärer wollen Edward Snowden anhören

Der NSA-Untersuchungsausschuss hat beschlossen, dass der Whistleblower Edward Snowden als Zeuge vernommen werden soll. Umstritten ist aber, ob er persönlich im Bundestag erscheinen soll oder per Video zugeschaltet wird.

Der NSA-Untersuchungsausschuss hat sich darauf verständigt, den Whistleblower Edward Snowden als Zeugen zu befragen. Einem entsprechenden Antrag stimmten alle vier Fraktionen zu. Allerdings wurde der Antrag geteilt, so dass die Frage, wie und wo Snowden befragt werden soll, nicht Bestandteil der Abstimmung war. Im ursprünglich von der Opposition eingebrachten Antrag war die Bitte enthalten, Snowden in Berlin zu vernehmen. Bei dieser Position bleiben Grüne und Linke auch.

"In einer Videobefragung wird Snowden nicht alles sagen können, was er weiß", sagte der Günen-Obmann Konstantin von Notz bereits vor der Sitzung. Er verwies genau wie Hans-Christian Ströbele und die Linken-Obfrau Martina Renner auf die Strafprozessordnung, die im Untersuchungsausschuss greife. Dort gebe es den Grundsatz der Unmittelbarkeit, wonach ein Zeuge von Angesicht zu Angesicht vernommen werden solle.

Die Opposition plant, über den Ort der Befragung auch heute noch abzustimmen und sieht ihr Votum als verbindlich, weil dies durch die Minderheitenrechte abgedeckt sei. Diese besagen, dass Anträge auch dann anzunehmen sind, wenn 25 Prozent dafür stimmen. Die Koalitionsfraktionen sehen das anders und halten die Verfahrensfragen nicht abgedeckt von den Minderheitenrechten.

Streit auch zwischen SPD und Union

Nur gibt es auch zwischen Union und SPD keine einheitliche Linie. Während SPD-Obmann Christian Flisek alle Optionen gleichwertig sieht und vor einer Vorfestlegung warnt, ist Unions-Obmann Roderich Kiesewetter für eine Videobefragung. In der kommenden Woche soll Snowdens Berliner Anwalt kontaktiert werden. Als Termin für eine wie auch immer geartete Befragung Snowdens wird der 3. Juli genannt.

Für Kiesewetter ist ganz klar: „Ich schließe kategorisch aus, dass Snowden im Rahmen einer Befragung durch den Untersuchungsausschuss nach Deutschland kommt.“ Er geht sogar noch weiter, indem er behauptet, dies sei nicht nur seine persönliche Meinung, sondern das sei „klare Absprache“ innerhalb der Koalition, die schon vor Ostern zwischen den Obleuten getroffen worden sei. Wäre das korrekt, käme das einem kleinen Skandal nahe: Denn das hieße, dass sich Union und SPD ungeachtet des vom Untersuchungsausschuss angeforderten Gutachtens der Bundesregierung darauf geeinigt hätten, Snowden nicht in Berlin zu vernehmen.

Auch eine schriftliche Befragung von Edward Snowden ist denkbar

In der SPD wird eine solche Absprache dementiert. Die gebe es nicht, hieß es aus der Partei. Das Gutachten der Bundesregierung kam vor wenigen Tagen zu dem Ergebnis, dass man mit Blick auf das „Staatswohl“ Sicherheitsgarantien für Snowden im Fall einer Befragung durch den Ausschuss ablehne. Für SPD-Obmann Flisek ist damit die Variante, Snowden in Berlin zu befragen, aber noch nicht vom Tisch. „Ich halte das nach wie vor für möglich“, sagte er am Mittwoch. Alle Optionen seien denkbar: eine schriftliche Befragung, eine Reise der Obleute nach Russland, eine Videobefragung oder eben eine Vernehmung in Berlin. Snowdens Berliner Anwalt sollen nun in der kommenden Woche der Beschluss des Ausschusses, Snowden vernehmen zu wollen, und auch das von der Bundesregierung erstellte Gutachten vorgelegt werden.

Auf den Kooperationswillen der russischen Regierung angewiesen

Auf dieser Grundlage solle der Anwalt zusammen mit Snowden entscheiden, welche Variante infrage käme. Flisek kritisierte erneut das Gutachten der Bundesregierung. „Das Staatswohl definiert nicht die Bundesregierung allein, sondern auch das Parlament“, sagte er. Und ihm kamen in der Abwägung die Interessen zu kurz, weil in dem Gutachten nur auf ein formales Aufklärungsinteresse des Ausschusses verwiesen wurde. „Da muss man auch mal den Vorhang aufziehen, um zu sehen, um was es geht – nämlich den Verdacht der massenhaften Grundrechtsverletzung.“ Flisek hält Einwände gegen eine Befragung Snowdens auch per Video für berechtigt, schließlich sei man auch auf den Kooperationswillen der russischen Regierung angewiesen.

Neben Snowden gibt es noch eine ganze Reihe namhafter Zeugen, auf die man sich schon verständigt hat. Ex-Kanzler Gerhard Schröder (SPD) oder Ex-Außenminister Joschka Fischer (Grüne) zum Beispiel. Aber auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erhält eine Einladung. Ranghohe US-Vertreter sind jedoch noch nicht geladen. Mit William Binney, einem Ex-NSA-Mitarbeiter, und Brandon Bryant, einem US-Drohnen-Piloten, stehen immerhin zwei Amerikaner auf der vorläufigen Liste. Aber weitere sollen folgen. Flisek will beispielsweise die „Führungsebene“ von Facebook, Google, Apple und Co. als Zeugen laden.

Legt der Untersuchungsausschuss seinen Streit um Snowden nicht bei, könnte es am Ende in der Tat auf eine Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht hinauslaufen. Die Grünen haben damit bereits gedroht. Flisek will damit nicht drohen, aber er sagte auch: „Karlsruhe ist Ultima Ratio.“

Zur Startseite