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Nach dem Crash. Die Rechtsprechung hat jetzt Möglichheiten, Raser hart zu strafen.
© dpa/Britta Pedersen

Mordurteil gegen Raser: Rausreden gilt nicht mehr

Das Urteil im Fall der getöteten Johanna Hahn ist hart. Es stellt klar: Wer beim Autofahren bewusst Menschenleben gefährdet, hat Vorsatz. Ein Kommentar.

Es ist ein hartes Urteil, das so nicht erwartet wurde. Lebenslang wegen zweifachen Mordes für Milinko P., der zwei Leben auslöschte und so vom Kleinkriminellen zum Mörder wurde. Die 22-jährige Studentin Johanna Hahn stand im Weg, als P. vor der Polizei flüchten wollte.

Hoffentlich wird das durch höhere Instanzen bestätigt und zur gängigen Rechtsprechung in solchen Fällen.

schreibt NutzerIn Caladan

So ähnlich wie der 69-jährige Michael W., den die als „Ku’Damm-Raser“ bekannten Marvin N. und Hamdi H. in der Nacht zum 1. Februar 2016 totfuhren, wofür sie lebenslange Haft wegen Mordes bekamen. Bei der Tat von Milinko P. starb auch sein 18-jähriger Beifahrer, daher zweifacher Mord.

Die Urteile zeigen: Rausreden gibt es nicht mehr. Wem bewusst ist, dass Menschen sterben könnten, der hat Vorsatz. Das Auto ist ein gemeingefährliches Mittel. Jeder, der in sein Auto steigt, muss sich das klarmachen. Das Urteil der Schwurgerichtskammer ist Folge einer neuen Linie im Recht, begonnen durch die Änderung des Strafgesetzbuches und die Einführung des Raser-Paragraphen.

Schon die Kudamm-Raser wären eigentlich der Fall von Peter Schuster gewesen, dem Vorsitzenden der 40. Großen Strafkammer, der damals wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wurde. Er sprach nun das Urteil im Fall Johanna Hahn. Im Mordfall Johanna Hahn.

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