zum Hauptinhalt
Andenken. Mit Blumen und Stofftieren wurde der toten Johanna Hahn an der Unglücksstelle in Charlottenburg gedacht.
© Doris Spiekermann-Klaas
Update

Tödliche Verfolgungsjagd in der City West: Es war Mord

Er war auf der Flucht vor der Polizei und tötete dabei die 22-jährige Johanna Hahn. Nun hat das Gericht entschieden: Milinko P. muss lebenslang in Haft.

Angespannt saß die Familie der getöteten Johanna Hahn auf der Bank der Nebenklage. Dann das Urteil, mit dem viele kaum noch rechneten: Schuldig des Mordes. Gegen Milinko P., der die 22 Jahre alte Studentin auf einer halsbrecherischen Fluchtfahrt vor der Polizei tödlich erfasste, erging eine lebenslange Freiheitsstrafe. Er habe bei der Raserei nach einem Diebstahl tödliche Folgen billigend in Kauf genommen, begründeten das Landgericht am Donnerstag. „Er zeigte einen unbändigen Willen zu entkommen.“ Ein bedingter Tötungsvorsatz liege vor.

Das Gericht folgte damit dem Antrag der Nebenklage. Für die Familie hatte Linken-Politiker und Rechtsanwalt Gregor Gysi auf Mord plädiert. Dagegen war der Staatsanwalt von der Mordanklage abgerückt und hatte eine Gesamtstrafe von acht Jahren und vier Monaten unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verlangt. Die Verteidiger wollten einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung. Einen konkreten Antrag stellten sie allerdings nicht. Ein Anwalt kündigte bereits Revision an.

Nachdenklich verließ die Familie den Gerichtssaal. Lebenslang sei für die Tat angemessen, erklärte die Mutter. An keinem der 25 Prozesstage blieb ihr Platz leer. „Es ist gut. Wir können jetzt sacken lassen, durchatmen.“ Gysi sagte, es sei ein „gutes und richtiges Urteil“. Dem Angeklagten sei nur die Flucht wichtig gewesen. Der Verteidiger stürmte förmlich aus dem Saal und kündigte Revision an.

Johanna Hahn, die Soziale Arbeit studierte, sich für Benachteiligte einsetzte und gern musizierte, war am 6. Juni 2018 in Charlottenburg unterwegs. Sie wollte bei für Fußgänger grüner Ampel und ihr Fahrrad schiebend die Windscheidstraße überqueren.

Johanna Hahn verstarb beim Aufprall

Plötzlich raste ein Audi in die Tempo-30-Zone. Mit mehr als 80 Kilometern in der Stunde. Zivilfahrzeuge der Polizei dahinter. Sie fuhren allerdings ohne Blaulicht und Sondersignal, durch die Passanten möglicherweise rechtzeitig gewarnt worden wären. Der Serbe Milinko P. ignorierte eine rote Ampel, stieß mit zwei Fahrzeugen zusammen und erfasste dann die Studentin. Sie wurde durch die Luft geschleudert. Sie verstarb beim Aufprall.

Tödlich verletzt wurde zudem der 18-jährige Beifahrer des Angeklagten. Ein Polizist und zwei Autofahrerinnen mussten medizinisch behandelt werden. Milinko P. wurde nun des Mordes in zwei Fällen, des versuchten Mordes in drei Fällen, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, des illegalen Kraftfahrzeugrennens, der Unfallflucht, Widerstands schuldig gesprochen. Von drei Mordmerkmalen gingen die Richter im Falle des Todes der Studentin aus: Zur Verdeckung einer Straftat, heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln habe P. auf der rasanten Flucht den Tod verursacht.

Milinko P. folgte dem Urteil mit gesenktem Kopf. Er schien neben sich zu stehen. Er war kurz vor dem folgenschweren Unfall aus seinem Heimatort in Serbien nach Berlin gekommen. Nur ein Zwischenstopp sollte es sein, um dann zur Hochzeit seiner Schwester nach Köln zu reisen. Er war dann allerdings mit zwei seiner Verwandten, 14 und 18 Jahre alt, auf Diebestour. Als sie einen Kleintransporter aufbrachen und Werkzeugkoffer stahlen, wurden sie von Zivilpolizisten beobachtet. Als das Trio abfuhr, nahmen die Fahnder die Verfolgung auf.

Den Beamten ist kein subjektiver Vorwurf zu machen

Kurz vor dem Stuttgarter Platz blockierten die Polizisten zusammen mit alarmierten Kollegen und deren Autos den Fluchtwagen. Eingekeilt von drei Wagen. Die Lage schien unter Kontrolle. Ein Beamter stieg aus und ging auf das verdächtige Auto zu. Doch P. gab Gas und durchbrach die Sperre. Er verletzte dabei einen Polizisten.

„Er erkannte, dass sie von der Polizei verfolgt wurden“, zeigte sich das Gericht nach mehr als sechsmonatigem Prozess überzeugt. Er habe unter allen Umständen entkommen wollen. „Ihm war bewusst, dass andere Verkehrsteilnehmer und auch er selbst getötet werden könnten“, sagte Richter Peter Schuster. In einem waghalsigen Manöver sei er geflohen.

Es waren am Ende sechs Zivilfahrzeuge der Polizei, die hinter dem Audi rasten. Milinko P. beteuerte im Prozess, dass ihm das alles „sehr, sehr leid tut“. Er will nicht bemerkt haben, dass sie von der Polizei verfolgt wurden. Sein Beifahrer habe gesagt, es sei „Mafia“. Der 18-Jährige habe Tempo verlangt. Vor Gericht saß P., ein Mann mit wenig Schulbildung und ohne Vorstrafen, gebeugt und oft weinend auf der Anklagebank. Seine Verteidiger sagten, die Tat sei eine „Kurzschlussreaktion“ gewesen.

Der Richter sagte, dass den Beamten kein subjektiver Vorwurf zu machen sei. Der Einsatz gebe aber Anlass für die Polizei darüber nachzudenken, was man künftig anders machen kann. „Der Einsatz von Blaulicht und Martinshorn ist geboten.“

Zur Startseite