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Volker Beck hat seine Fraktionsämter zur Verfügung gestellt.
© Jörg Carstensen/dpa

Drogenfund bei Volker Beck: Häme ist ebenso unangebracht wie Nachsicht

Volker Beck ist ein Moralist und kann kräftig austeilen. Dennoch verbietet sich Schadenfreude. Dem Grünen-Politiker in dieser schweren Zeit viel Kraft zu wünschen, ist indes ein Gebot der Menschlichkeit. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Malte Lehming

Harte Drogen zu besitzen, ist strafbar. Das wusste Volker Beck. Eine Straftat zu begehen, verträgt sich für einen Volksvertreter nicht mit öffentlichen Repräsentationspflichten. Auch das wusste er. Insofern war es folgerichtig, dass der Grünen-Politiker, nachdem ihn die Polizei erwischt hatte, seine Fraktionsämter niederlegte. Damit kam er auch skandalisierenden Überbetonungen der Tat durch seine Widersacher entgegen.

Häme freilich ist in diesem Fall ebenso wenig angebracht wie Nachsicht. Ja, Beck ist ein Moralist – und er kann kräftig austeilen. Doch ihm das nun spöttisch vorzuhalten, verbietet sich ebenso, wie das Aufkommen von Schadenfreude im Fall von Margot Käßmann falsch war. Nachsicht wiederum, aufgrund privater Schicksalsschläge oder seines Einsatzes für viele gute Anliegen, mag eine verständliche Reaktion sein, bietet aber keine solide Grundlage für das Geltendmachen mildernder Umstände.

Gesetzesverstöße müssen auch dann sanktioniert werden, wenn einem der Delinquent sympathisch ist. Wenn andere durch plagiierte Doktorarbeiten ihre Ämter verlieren, kann der Konsum harter Drogen nicht wie ein Kavaliersdelikt behandelt werden. Allerdings: Volker Beck viel Kraft zu wünschen für die Zeit, die jetzt vor ihm liegt, ist ein Gebot der Menschlichkeit.

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