Ökodesign-Richtlinie: EU will stromfressende Staubsauger abschaffen
Erst die Glühbirne, jetzt der Staubsauger: Die EU will mit der "Ökodesignrichtlinie" weitere Elektrogeräte effizienter und umweltfreundlicher machen. Ein kluger Schritt? Oder eine Gefahr für den Markt?
Muss von 2014 an doppelt so lange gesaugt werden, um die Wohnung sauber zu kriegen? Und was geht das eigentlich die Europäische Kommission an? Das sind die Fragen, die sich viele stellen. Denn die Europäische Union will die Verbraucher davor bewahren, weiterhin übermotorisierte, stromfressende Staubsauger zu kaufen.
Die Aufregung ist nicht so groß wie vor ein paar Jahren, als durch eine EU-Verordnung Glühlampen aussortiert wurden, deren Lichtleistung bei zehn und deren Heizleistung bei 90 Prozent lag. Aber die alten Vorurteile, dass sich Brüssel „überall einmischt“ und dass da „nur Bürokraten herumsitzen“, lassen sich mit der sogenannten Ökodesignrichtlinie bestens bedienen. Die Aufregung dürfte noch zunehmen. Warum also beschäftigt sich die EU mit dem Stromverbrauch von Elektrogeräten? Weil sie sich 2007 – übrigens unter der Regie von Bundeskanzlerin Angela Merkel als EU-Ratspräsidentin – zum Ziel gesetzt hat, ihre Energieeffizienz bis 2020 um 20 Prozent zu verbessern. Und weil Ausgaben für effizientere Geräte weder in der Industrie noch bei Privathaushalten ein Selbstläufer sind. Obwohl sie sich oft schon nach kurzer Zeit rechnen, versucht die EU mit ordnungsrechtlichen Instrumenten diesem Ziel näherzukommen.
Seit 2005 gibt es die Ökodesignrichtlinie, die Effizienzvorgaben für Produkte macht, die auf dem europäischen Binnenmarkt verkauft werden. 2009 wurde die Richtlinie novelliert und umfasst inzwischen nicht mehr nur elektrische Geräte und Anwendungen. 2011 hat der Bundestag die Richtlinie mit dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) in deutsches Recht umgesetzt. Dass sich hinter diesem Wortungetüm etwas verbirgt, das Haushalte direkt betrifft, dämmert den meisten erst jetzt.
Japan und USA sind mit Öko-Richtlinien bereits erfolgreich
Die Idee dahinter: Mit lange vorher festgelegten Höchstverbrauchswerten für Produkte kann sich die Industrie darauf einstellen, von einem Tag x an nur noch energieeffizientere Produkte zu verkaufen. In Japan nennt sich das Konzept „Top-Runner-Ansatz“. Dort setzt das effizienteste Produkt den Standard, der ein paar Jahre später für alle in Japan gehandelten Produkte gilt. Die USA haben mit Verbrauchsvorgaben für Autos ebenfalls lange vor der EU Erfahrungen gesammelt. In allen drei großen Märkten zeigt sich, dass die Strategie das gewünschte Ziel erreicht: In einem überschaubaren Zeitraum verschwinden Energiefresser vom Markt, Verbraucher werden von Betriebskosten entlastet, und meistens ergibt sich ein kleiner, nicht unwichtiger Wettbewerbsvorteil für die jeweils eigene Industrie.
Wie das funktioniert, zeigt sich am Beispiel der Glühlampen. Nach dem Verbot gab es zunächst nur Energiesparlampen, die niemanden begeisterten und in geringen Mengen Quecksilber enthielten. Inzwischen sind sie durch neue LED-Leuchten fast vom Markt verdrängt worden. Die LEDs sind derweil viel billiger und für die meisten Haushalte erschwinglich geworden. Fehlt eigentlich nur noch, dass Deutschland endlich seinen Widerstand gegen eine ähnliche Regelung zu Kohlendioxidgrenzwerten für die Autoindustrie aufgibt. Der Energiespareffekt könnte sich bestimmt sehen lassen.
Dagmar Dehmer