Ermittlungen wegen Kinderporno-Verdacht: Verfassungsgericht weist Beschwerde von Edathy ab
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde von Sebastian Edathy gegen die Durchsuchung seiner Wohnung und seines Büros abgewiesen. Dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten wird vorgeworfen, kinderpornographisches Material aus dem Internet heruntergeladen zu haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy gegen die Durchsuchung seiner Wohnung und seines Abgeordnetenbüros abgewiesen. Die ersten Durchsuchungen am 10. Februar 2014 hätten zwar noch seine Immunität als Abgeordneter verletzt, darauf habe sich Edathy vor Gericht aber nicht berufen, begründeten die Karlsruher Richter am Freitag ihre Entscheidung. Ein ausreichender Anfangsverdacht für die Durchsuchungen habe bestanden.
Edathy wird vorgeworfen, kinderpornographisches Material aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Vor diesem Hintergrund hatte er am 7. Februar dem Bundestagspräsidenten seinen Rücktritt als Bundestagsabgeordneter erklärt. Wie nun das Bundesverfassungsgericht betont, wird der Rücktritt aber erst wirksam, wenn der Bundespräsident dies schriftlich bestätigt hat. Die Durchsuchungsbeschlüsse vom 10. Februar seien daher zwar noch unzulässig gewesen, Edathy habe sich darauf vor Gericht aber nicht berufen.
Inhaltlich sei die Verfassungsbeschwerde unbegründet, entschied das Bundesverfassungsgericht. Zwar seien zuvor Edathy zugeordnete Aufnahmen von Kindern noch nicht als eindeutig kinderpornographisch eingestuft worden. Dennoch hätten sie Anlass für einen ausreichenden Anfangsverdacht gegeben. (AFP)