Stasi-Vorwürfe: Der Fall Gysi hat eine neue Qualität erreicht
Jahrelang konnte Gregor Gysi allen Vorwürfen, er habe mit der Stasi kooperiert, mit juristischen Mitteln entgegengetreten. Nun aber geht es um den Vorwurf einer eidesstattlichen Falschaussage. Deshalb werden die Richter sprechen müssen.
Das Gesetz vom Umschlagen von Quantitäten in eine neue Qualität kennt Gregor Gysi vermutlich seit 1966. Da begann er sein Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Uni, und das Grundgesetz des dialektischen Materialismus wurde den Studenten im ersten Semester „Grundlagen des Marxismus-Leninismus“ eingetrichtert. Viereinhalb Jahrzehnte später könnte er sich schmerzlich daran erinnern. Denn sein Fall hat eine neue Qualität erreicht. Jahrelang ist der Rechtsanwalt und Linkspartei-Politiker allen Vorwürfen, er habe mit der Stasi kooperiert und sei IM gewesen, mit juristischen Mitteln entgegengetreten. Mit Unterlassungsklagen hat er seine Deutungshoheit über die eigene Vergangenheit erzwungen, obwohl selbst der Immunitätsausschuss des Bundestages schon 1998 „eine inoffizielle Tätigkeit des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi für das Ministerium für Staatssicherheit ... als erwiesen festgestellt“ hatte.
Nun aber geht es um den Vorwurf einer eidesstattlichen Falschaussage. Nicht um die Ehre, sondern um einen Straftatbestand. Das Argument der Linkspartei, die Anzeige sei ein Wahlkampfmanöver, ist so erwartbar wie unerheblich. Was zählt, ist – falls es zur Anklage kommt – allein das Urteil der Richter.