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Französische Polizisten lösten in Paris nach den Attentaten mehrfach Kundgebungen auf.
© dpa/Malte Christians

Frankreich im Ausnahmezustand: Der dauerhafte Notfall

Frankreich verlängert den Ausnahmezustand - noch einmal. Die dauerhafte Einschränkung von Bürgerrechten ist keine Anti-Terror-Strategie. Ein Kommentar

Ein Kommentar von Fabian Federl

Ausgangssperren und Hausarreste, Versammlungs- und Kundgebungsverbot, Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss: Für weitere drei Monate wird das wohl Realität bleiben in Frankreich, im Geburtsland freiheitlicher Bürgerrechte. Einen entsprechenden Entwurf hat Innenminister Bernard Cazeneuve auf den Weg gebracht.

Seit dem Terror in Paris herrscht in Frankreich Ausnahmezustand. Laut Notstandsgesetz kann er bei „immanenter Gefahr“ verlängert werden. Aber was ist „immanente Gefahr“ in einer Zeit permanenter Bedrohung? Premier Manuel Valls sagt, er würde den Ausnahmezustand am liebsten aufrecht erhalten, „bis der IS besiegt ist“.

Dauernutzung von Notfallplänen ist keine Anti-Terror-Strategie

Die Regierung will damit Zeit gewinnen, bis die geplante Anti–Terror-Verfassungsänderung in Kraft tritt. Die behördlichen Sonderrechte eines Ausnahmezustandes wären dann Normalität. Es ist aber kein Zufall, dass es Ausnahmezustand heißt, nicht Dauerzustand; Sonderbefugnis und nicht Normalfall. Die Dauernutzung von Notfallplänen ist noch keine Anti-Terror-Strategie.

Ja, der Schutz der Bevölkerung ist wichtig und eine staatliche Grundaufgabe. Der Schutz ihrer Rechte aber auch. Wenn die Grenzen der Verfassung gedehnt und gebogen werden müssen, um auf eine Bedrohung zu reagieren, ist die Strategie womöglich von vornherein falsch.

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