Flüchtlinge in der Hauptstadt: Berlin kann das Asylrecht nicht ändern
Die Besetzer der Gerhart-Hauptmann-Schule stellen Ultimaten. Aber Innensenator Frank Henkel darf nicht nachgeben, sonst wäre er künftig erpressbar. Außerdem sind seine Kompetenzen begrenzt: Das Land Berlin kann das das Asylrecht nicht ändern.
Man kann verstehen, dass die Flüchtlinge aus der Gerhart-Hauptmann-Schule misstrauisch sind. Auf dem Rechtsweg fühlen sie sich nicht sicher; sie drohen, denn sie fürchten, dass ihre Asylanträge abgelehnt werden, wenn sie ihre Gruppe verlassen und sich auf Anwälte, die hier für sie einstehen, nicht mehr zählen können. Doch ob ihnen einer der Unterstützer schon mal vermittelt hat, dass Innensenator Frank Henkel nicht mit einem Stapel Personalausweise in der Tasche durch die Stadt läuft und einen davon, wenn ihm ein Schicksal nur hart genug erscheint, mit dem entsprechenden Namen beschriftet?
Die Entschiedenheit, mit der die Flüchtlinge ein Entgegenkommen Henkels verlangen, lässt zwei Schlüsse zu. Dass sie, erstens, verzweifelt sind und zweitens schlecht beraten. Je mehr die Leute hingucken, desto weniger kann Henkel sich bewegen. Ein Innensenator, der als Antwort auf ein Ultimatum die ihm unterstellte Ausländerbehörde auffordert, Asylverfahren nach Berlin zu ziehen und hier wohlwollend zu prüfen, wäre wegen seiner Erpressbarkeit nicht mehr lange Innensenator. Die Landespolitik ist die falsche Ebene, um das Asylrecht zu ändern. Hier zeigt sich allenfalls, dass es Gründe gibt, darüber nachzudenken.
Lesen Sie hier die aktuellen Entwicklungen zur Gerhart-Hauptmann-Schule nach.