Urteil über rauchenden Mieter: Alter Stinkstiefel
Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf über den rauchenden Mieter, der bis Jahresende seine Wohnung räumen muss, ist eine gute Nachricht für Raucher. Man muss den Spruch der Richter nur genau lesen.
Nicht der Raucher Friedhelm Adolfs muss seine von ihm länger als 40 Jahre lang genutzte Mietwohnung verlassen. Es ist vermutlich eher der alte Stinkstiefel und Nervnachbar Friedhelm Adolfs, der umziehen muss. Das Gericht stellt in seinem Urteil nämlich fest, dass Rauchen eines Mieters in seiner Wohnung für sich genommen kein vertragswidriges Verhalten darstellt und dementsprechend weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung rechtfertigt. Vielmehr sei der Pflichtverstoß darin zu sehen, dass der Rentner nicht versucht habe zu verhindern, dass Zigarettenrauch in den Hausflur zieht. Laut Gericht soll Adolfs die Geruchsbelästigung sogar noch gefördert haben, indem er seine Wohnung unzureichend gelüftet und seine zahlreichen Aschenbecher nicht geleert hat.
Offensichtlich hält das Gericht Friedhelm Adolfs nicht für einen sehr netten und umgänglichen Nachbarn. Ermahnungen, mehr Rücksicht zu nehmen, halfen nichts. Adolfs benutzte das Rauchen, um sich als Opfer zu stilisieren. Das ist er nicht. Rauchen in Mietwohnungen ist erlaubt, zumindest solange, bis der Bundesgerichtshof in der Revision nichts anderes urteilt. Was nicht erlaubt ist: Seinen Nachbarn ohne Grund, aus egoistischen Motiven, aus Faulheit oder dem Gefühl heraus "Ihr könnt mich alle mal" unnötige Belastungen - sei es nun Lärm oder Gestank - zuzumuten.
Rauchen ist inzwischen an vielen Orten verboten. In Restaurants und vielen Gaststätten, natürlich in Krankenhäusern, öffentlichen Verwaltungen, Supermärkten. Kein Raucher käme auf die Idee, sich in Bus und Bahn eine Kippe anzuzünden. Die Raucher sind auf dem Rückzug. Und die meisten haben sich damit abgefunden. Viele von ihnen halten es für richtig, dort nicht mehr zu rauchen, wo andere nachhaltig belästigt werden.
Trotzdem gibt es nach Jahren der Debatte und der Durchsetzung verschiedenster Rauchverbote in den Bundesländern eine Schieflage. Berlin ist da noch eine Insel der Freiheit. Wenn hier Raucher in Cocktailbars und kleineren Gaststätten, in denen keine Speisen serviert werden, ihrer Sucht oder ihrem Vergnügen nachgehen dürfen, stehen Raucher in Nordrhein-Westfalen draußen vor der Tür. Egal, wie groß die Kneipe ist. Auch wenn es eine Zigarren-Lounge gewesen sein sollte - Rauchen innerhalb ist verboten.
Totalverbote werden das friedliche Miteinander, die gegenseitige Rücksichtnahme von Rauchern und Nichtrauchern, nicht fördern. Es macht keinen Sinn, einem Gastwirt vorzuschreiben, welches Unternehmenskonzept er seinem Betrieb zugrunde legt. Eine Raucherbar mit Rauchverbot? Absurd. Wenn der eine Gastrom seinen Kunden das Rauchen erlaubt, wird es andere geben, die die nichtrauchenden Kunden mit einem nikotinfreien Lokal locken. Angebot und Nachfrage, Nachfrage und Angebot. Friedliche Koexistenz.
Sollte der Bundesgerichtshof allerdings in seinem jetzt ausstehenden Urteil das Rauchen in Mietwohnungen grundsätzlich verbieten, wäre das ein riesiger Einschnitt. Wer in seinen eigenen vier Wänden nicht mehr so leben darf, wie er es für richtig hält, ist in seinen Freiheitsrechten nachhaltig beeinträchtigt. Das betrifft nicht allein das Rauchen.
Stinkstiefel in der Nachbarschaft, die man lieber heute als morgen rauswerfen würde, wird es immer geben. Die meisten von ihnen sind vermutlich aber Nichtraucher.
Lutz Haverkamp
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