Kulturgut Buch: Politiker bekräftigen Wert der Buchpreisbindung
Hat das EuGH-Urteil gegen die Preisbindung für Arzneimittel Folgen für die Buchpreisbindung? Bundesjustizminister Maas sagt: Kein Grund zur Sorge. Und Kulturstaatsministerin Grütters betont, dass die ermäßigten Mehrwertsteuer auch bei E-Books gelten sollten.
Bundesjustizminister Heiko Maas und Kulturstaatsministerin Monika Grütters bekräftigen anlässlich der Frankfurter Buchmesse die Bedeutung des Kulturguts Buch und die politische Garantie der Buchpreisbindung in Deutschland. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Preisbindung für Arzneimittel habe keine zwingenden Folgen für den Buchhandel, so der SPD-Politiker Maas. „Aus dem Urteil des EuGH zur Medikamentenpreisbindung ergibt sich keinesfalls automatisch ein Ende der Buchpreisbindung“, sagte er der „Rheinischen Post“. Die Buchpreisbindung fördere das Buch als herausragendes Kulturgut, und der Gesetzgeber habe dieses Instrument kürzlich erst auf E-Books ausgeweitet. „Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass die Buchpreisbindung erhalten bleibt“, sagte Maas vor seinem Besuch auf der Frankfurter Buchmesse. Erst 2015 hatte der Bundesgerichtshof die Buchpreisbindung erneut in einem Urteil bestätigt.
Auch Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) bekräftigte, dass das Kulturgut Buch anders behandelt werden müsse als bloße Handelsobjekte. Die Zusicherung der EU-Kommissarin Cecilia Malmström, die Buchpreisbindung werde auf keinen Fall im Rahmen des Freihandelsabkommens TTIP verhandelt, nannte sie einen „wichtigen Etappensieg“. Zudem sei die Einführung des ermäßigten Steuersatzes für Hörbücher bereits ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Verlage gewesen, ebenso wolle die Bundesregierung den ermäßigten Mehrwertsteuer von sieben Prozent auch auf E-Books ausweiten, so die CDU-Politikerin.
Der EuGH hatte am Mittwoch geurteilt, dass die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente den grenzüberschreitenden freien Warenverkehr einschränkt und damit gegen EU-Recht verstößt. Wenn hingegen Preiswettbewerb ermöglicht werde, könnten die Patienten davon profitieren, hieß es.
Es gibt auch besorgte Stimmen, die fürchten, dass die Buchpreisbindung kippt
Der Chef der Monopolkommission, Achim Wambach, ist anderer Meinung als Maas. „Die Entscheidung des EuGH deutet darauf hin, dass auch die von der Monopolkommission kritisierte und kürzlich auf E-Books erweiterte, von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel unterstützte gesetzliche Buchpreisbindung nicht mehr ohne Weiteres zu halten sein dürfte“, sagte Wambach der „Rheinischen Post“ am Tag nach dem Urteil. „Die Buchpreisbindung beschränkt den freien Warenverkehr in ähnlicher Weise wie die Preisbindung für Arzneimittel.“ (dpa/Tsp)