Kultur in der Coronakrise: Kommt die Kurzarbeit für Berliner Orchester?
Glücklich, wer staatlich angestellt ist: Im Gegensatz zu ihren freien Kollegen erhalten die Musiker der sieben großen Berliner Orchester nach wie vor ihr volles Gehalt. Aber es laufen erste Gespräche über Kurzarbeit.
Noch nie klaffte die soziale Schere zwischen staatlich angestellten Musikerinnen und Musikern und ihren freiberuflichen Kollegen und Kolleginnen so weit auseinander wie jetzt in der Coronakrise.
Sie alle können seit Wochen nicht auftreten – und niemand weiß, wie lange dieser Zustand anhalten muss –, sie alle müssen aber trotzdem täglich üben, um sich auf ihren Instrumenten fit zu halten. Doch die einen Profis erhalten in Berlin weiterhin ihr volles Gehalt, während die anderen nicht einen Euro mehr verdienen.
Die Spendenkampagne der Deutschen Orchester-Stiftung zugunsten der Selbstständigen ist eine noble Geste, doch Dur und Moll liegen in der hauptstädtischen Klassikszene derzeit schmerzlich nahe beieinander. Zumal es noch dauern dürfte, bis trotz des Auftrittsverbots in den öffentlich finanzierten Orchestern Kurzarbeit eingeführt wird.
Die Gewerkschaften und die Vertreter des öffentlichen Dienstes haben am 16. April einen Tarifvertrag abgeschlossen, der die Einführung von Kurzarbeit in bestimmten Bereichen der Kommunen rückwirkend zum Monatsanfang erlaubt, erklärt Gerald Mertens, der Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung (DOV), im Telefongespräch.
Für alle Theater, die sich in kommunaler Trägerschaft befinden, wurden anschließend zwischen dem Bühnenverein und den Künstlergewerkschaften Verhandlungen aufgenommen, die eine Übertragung der Vereinbarungen auf das künstlerische Personal zum Ziel haben. Sie werden vermutlich am heutigen Mittwoch zum Abschluss kommen.
Die sieben großen Berliner Orchester aber betrifft das nicht, betont Mertens. Denn sie sind entweder Landesbetriebe, so wie das Konzerthaus, Stiftungen, so wie die Philharmoniker und die drei Opern, oder aber als GmbH organisiert, so wie die Rundfunkorchester und -chöre GmbH. Lediglich aufseiten der Opernstiftung laufen bereits Gespräche über Kurzarbeit.
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So richtig sieht es Gerald Mertens allerdings nicht ein, warum ausgerechnet die fest angestellten Musikerinnen und Musikern in Berlin „Sonderopfer“ bringen sollten und nicht auch die Mitarbeiter anderer Kulturinstitutionen wie beispielsweise der staatlichen Museen.
Sollte es aber zu Kurzarbeitsregelungen kommen, bei denen die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des Lohns übernimmt, so sollten die Arbeitgeber der Orchester die Summe auf jeden Fall auf 100 Prozent aufstocken, findet der DOV-Geschäftsführer.
Damit sich die Institutionen das leisten können, muss jedoch zunächst eine knifflige haushaltstechnische Frage geklärt werden, das weiß auch Gerald Mertens: ob nämlich die Personalmittel, die dadurch frei werden, dass 60 Prozent vom Jobcenter übernommen werden, dazu genutzt werden können, coronabedingte Defizite in den Etats auszugleichen, so wie das massive Minus beim Ticketverkauf oder die Ausfallhonorare für bereits vor der Pandemie engagierte Gastkünstler. Aber das sind, aus dem Blickwinkel der Freiberufler betrachtet, Luxusprobleme.
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