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Bald ohne Exponate? Blick in das Museum für außereuropäische Kunst Quai Branly in Paris.
© dpa

Koloniales Erbe: Forschung vor Rückgabe

Bange Fragen, langsame Aufarbeitung: Reaktionen aus Frankreich und Deutschland auf Macrons Raubkunst-Initiative.

Der Bericht, den Bénédicte Savoy und Felwine Sarr dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron am Freitag überreichten und in dem sie eine Rückgabe aller Objekte aus kolonialem Kontext fordern, auch ohne weitere Provenienzforschung, schlägt in Frankreichs Kulturszene hohe Wellen. Schon vor der offiziellen Übergabe wurden die weitreichenden Empfehlungen der in Berlin lehrenden Kunsthistorikerin Savoy und des Ökonomen Sarr heftig in den Medien diskutiert. „Was wird in unseren Museen bleiben?“, lautet eine der bangen Fragen. Werden womöglich ganze Abteilungen des Musée Branly geleert, jenem Haus, das 2006 in Paris eröffnet wurde und rund 300 000 Stücke außereuropäischer Kunst beherbergt? Andere unterstützen die Forderungen. Alles verschmerzbar, sagen sie.

Und Deutschland? Kulturstaatsministerin Monika Grütters will den Bericht vorerst nicht kommentieren. Man brauche Zeit, ihn auszuwerten. Unabhängig von von den Vorschlägen von Savoy/Sarr sei die Haltung „ganz eindeutig“, so ein Sprecher von Grütters. „Raubkunst muss zurückgegeben werden, das gilt auch für Kulturgüter aus kolonialen Kontexten. Das setzt Provenienzforschung voraus, die Deutschland in den letzten Jahren deutlich intensiviert hat und weiter ausbaut.“ Auch für Michelle Müntefering, Staatsministerin im Auswärtigen Amt, ist klar, dass solche Kunst restituiert werden muss. Ansonsten verweist sie auf den Koalitionsvertrag, der den Auftrag enthält, die Aufarbeitung des Kolonialismus zu befördern.

Der Kulturrat fordert auch hierzulande ein "neues Denken"

Ohne Provenienzforschung will man sich das Thema Rückgabe in Deutschland nicht recht vorstellen. Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, sagte beim Symposium „Vertagtes Erbe?“ in Dahlem: „Entscheidend ist, dass gemeinsam mit den Vertretern der Herkunftsgesellschaften an den Objekten geforscht wird.“ Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, hält „ein neues Denken“ für erforderlich. Savoy und Sarr formulieren das neue Denken aus. Sie empfehlen, alle Objekte aus wissenschaftlichen Expeditionen vor 1960 zurückzugeben, auch Objekte aus dem Besitz französischer Kolonialbeamter. Künftig soll die Beweislast bei den Museen liegen, nicht bei den Herkunftsgesellschaften. Wollen die Museen in Frankreich ein zu Kolonialzeiten erworbenes Stück behalten, müssen sie beweisen, dass es auf legitime Art in ihren Besitz gekommen ist. Dieser Gedanke einer Umkehr der Beweispflicht stößt in Deutschland auf Befremden.

Die Rückgabe von Kulturgütern aus Afrika und anderen Ländern hat hierzulande bisher Seltenheitswert. 2018 übergab die Stiftung Preußischer Kulturbesitz Vertretern der Chugach Alaska Corporation mehrere Objekte aus einer Grabplünderung. Im Sommer wurden sterblichen Überreste aus dem Völkermord an den Herero und Nama, den deutsche Kolonialtruppen ab 1904 auf dem Gebiet des heutigen Namibia begingen, an die Nachfahren übergeben. Aber was geschieht mit jenen Objekten, die noch nicht erforscht sind? Oder mit solchen, bei denen bekannt ist, dass sie geraubt wurden, aber keine direkten Rückgabeforderungen aus den Herkunftsländern vorliegen?

Die Preußenstiftung unterstützt zwar die Entstehung eines Museums ins Benin. Aber von Restitution der etwa 500 Benin-Schätze des Ethnologischen Museums ist bislang nicht die Rede. Oft können die Museen Objekte auch nicht zurückgeben, selbst wenn sie wollten. In Frankreich, heißt es, sollen Gesetze entsprechend geändert werden.

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