zum Hauptinhalt
Chloé Lopes Gomes darf nach dem gerichtlichen Vergleich ihren Vertrag beim Staatsballett Berlin erfüllen.
© Chloe Desnoyers

Rassismus beim Staatsballett: Ein Weckruf für die Berliner Bühnen

Die Ballerina Chloé Lopes Gomes und das Staatsballett einigen sich auf einen Vergleich. Derweil werden die Diskriminierungsvorfälle bereits intern aufgearbeitet.

Es ist eine gute Nachricht: Die Tänzerin Chloé Lopes Gomes und das Staatsballett Berlin haben sich am Mittwoch vor dem Bezirks-Bühnenschiedsgericht Berlin auf einen Vergleich geeinigt. Lopes Gomes hatte schwere Rassismusvorwürfe gegen eine Trainingsleiterin der Compagnie erhoben und gegen die Nichtverlängerung ihres Vertrags geklagt. Der Vergleich sieht vor, dass ihr Vertrag um ein Jahr verlängert wird, zudem erhält sie 16.000 Euro als Entschädigung.

„Es ist ein kleiner Sieg für mich, aber ein großer Schritt für das Ballett“, erklärt Chloé Lopes Gomes dem Tagesspiegel nach der Einigung. „Meiner Ansicht nach ist es wichtig, dass die Institutionen ihre Tänzer beschützen und ihnen zuhören. Jede Art von Diskriminierung ist nicht akzeptabel. Ich glaube, die Dinge ändern sich, und ich hoffe, dass meine Geschichte etwas in meinem Umfeld bewirken wird.“

In einer ersten Stellungnahme sagte Christiane Theobald, die kommissarische Intendantin des Staatsballetts: „Ich bin froh, dass wir uns einigen und den Rechtsstreit damit beenden konnten. Ich bedauere die von Chloé Lopes Gomes geschilderten Diskriminierungserfahrungen, die wir sehr ernst nehmen und in aller Tiefe aufarbeiten.“

Das Haus treibt den Strukturwandel voran

Da sich das Staatsballett auf den Vergleich eingelassen hat, kann es nun seine Glaubwürdigkeit wahren. Denn die Aufarbeitung der Rassismusvorfälle ist längst im Gange. Die im Dezember vergangenen Jahres eingesetzte Clearingstelle kam bereits zu dem Ergebnis, „dass in der Vergangenheit einzelne Mitarbeiter:innen Diskriminierungserfahrungen gemacht haben“. Eine erste Bestandsaufnahme liegt also vor; sie zeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Es wurden auch bereits Anti-Diskriminierungs-Workshops mit in besonderer Verantwortung stehenden Beschäftigten durchgeführt – etwa den Ballettmeister:innen.

Vor dem Hintergrund dieser Maßnahmen hätte ein juristischer Streit darüber, ob in der Causa Lopes Gomes überhaupt Diskriminierung eine Rolle gespielt hat, absurd angemutet. Das Haus werde den diversitätsorientierten Strukturwandel weiter vorantreiben, versichert Theobald. „In der jetzigen Situation liegt auch eine große Chance zur Veränderung, es ist ein Weckruf.“

Zur Startseite