Le Corbusier ist Weltkulturerbe: Die Wohnmaschine läuft
Le Corbusiers Bauten sind in Istanbul zu Weltkulturerbe erklärt worden. Dann brach das Unesco-Komitee wegen des Putsch seine Sitzung ab.
Im dritten Anlauf hat die Unesco Häuser des Architekten Le Corbusier in der Stuttgarter Weissenhofsiedlung und anderen Ländern zum Weltkulturerbe ernannt. Insgesamt nahm das Welterbekomitee bei seiner Tagung in Istanbul 17 Bauten und Ensembles Le Corbusiers (1887-1965) aus sieben Ländern in die Liste schützenswerter Kulturgüter auf. Zuvor hatte es den internationalen Antrag zweimal abgelehnt.
In der Begründung heißt es, die Werke Le Corbusiers zeugten von „der Erfindung einer neuen Architektursprache, die mit der Vergangenheit bricht“. Sie entstanden über einen Zeitraum von einem halben Jahrhundert - in einer Periode, die Le Corbusier als eine „unermüdliche Suche“ bezeichnete. Dazu gehören etwa die Regierungsgebäude von Chandigarh (Indien), das Nationalmuseum für westliche Kunst in Tokio (Japan), das Haus Curutchet in La Plata (Argentinien) oder die Unite d'Habitation in Marseille (Frankreich). Darüber hinaus belegen die Bauwerke laut Komitee die Internationalisierung der Architektur in globalem Umfang.
Die Weissenhofsiedlung in Stuttgart gilt als eines der bedeutendsten Zeugnisse moderner Architektur. Auf einem Hügel entstanden 1927 in wenigen Monaten 33 kubische Flachdachhäuser. Unter der künstlerischen Leitung von Ludwig Mies van der Rohe schufen 17 Architekten - darunter Le Corbusier - ein Wohnprogramm für den modernen Großstadtmenschen.
Wegen der Unruhen in der Türkei beendete das Welterbekomitee seine Beratungen am Sonntag vorzeitig. Ursprünglich wollte das Gremium bis Mittwoch tagen, teilte das deutsche Unesco-Komitee am Sonntag in Bonn mit. Aufgrund der Sicherheitslage in Istanbul sollten die verbleibenden Tagesordnungspunkte in einer außerordentlichen Sitzung nachgeholt werden.
In diesem Jahr lagen dem Komitee 27 Nominierungen vor. Am Freitag hatte das Gremium bereits neun neue Stätten in die Liste des Welterbes aufgenommen. Dazu gehören die Ausgrabungsstätte von Nalanda Mahavihara in Indien, die antike Stätte von Philippi in Griechenland, das persische Qanat-Bewässerungssystem im Iran und die archäologische Stätte von Ani in der Türkei. Auch Stätten aus Mikronesien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Serbien und Spanien wurden ausgewählt.
Philippi sei ein „außergewöhnliches Zeugnis der Eingliederung von Regionen ins Römische Reich“, hieß es. Die Stadt sei nach dem Besuch des Apostels Paulus 49 bis 50 n. Chr. zu einem zentralen Ort des christlichen Glaubens geworden.
Das Komitee nahm zudem acht weitere Stätten in die Liste des gefährdeten Welterbes auf: die Altstädte von Djenne in Mali, das historische Zentrum von Shakhrisyabz in Usbekistan und alle fünf Welterbestätten in Libyen. Nan Madol, das zeremonielle Zentrum von Ostmikronesien, wurde als erste Stätte Mikronesiens in die Welterbeliste und zugleich in die Rote Liste eingetragen. Die historischen Kirchen von Mzeheta in Georgien wurden aus der Liste des gefährdeten Welterbes gestrichen. KNA
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