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Christopher F. wird in Kambodscha festgenommen.
© Tsp

Rechtsextremer Christopher F. gefasst: Die Flucht endet in Kambodscha

Der Rechtsextremist Christopher F. wird per Haftbefehl gesucht. Lange war er unauffindbar. Dann raubte er in Kambodscha ein Moped.

Er wirkt überrascht auf dem Foto in den kambodschanischen Medien. Und resigniert. Der Mann mit dem kahlen Schädel scheint zu ahnen, was auf ihn zukommt. Christopher F., nackter, tätowierter Oberkörper, hockt in einer Garage vor dem Motorroller, den er geraubt hat. Auf dem Boden liegt Werkzeug. Zwei Polizisten halten ihn an den nach hinten gedrehten Armen fest. Christopher F. ist am Ende einer langen Reise angelangt. Von Geising im Erzgebirge bis nach Südostasien. Die Zeit in Freiheit ist vorbei.

Wie der Tagesspiegel nun erfuhr: Am 12. November 2018 stoppt die Polizei in der kambodschanischen Kleinstadt Sen Monorom, ohne es zu wissen, die Flucht eines deutschen Neonazis.

Christopher F. hat in Sachsen und Rheinland-Pfalz mehr als ein Dutzend politische und unpolitische Straftaten verübt. Körperverletzungen, Diebstahl, räuberische Erpressung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Erschleichung von Leistungen, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Ein rechtsextremer Intensivtäter, gewalttätig, eine permanente Gefahr für seine Umwelt – und untergetaucht. Die Staatsanwaltschaft in Sachsen hat einen Haftbefehl gegen ihn erwirkt. Doch wann er vollstreckt werden kann, ist offen. Christopher F. droht in Kambodscha eine längere Haftstrafe.

Der Pass wurde von der deutschen Botschaft in Phnom Penh ausgestellt.
Der Pass wurde von der deutschen Botschaft in Phnom Penh ausgestellt.
© Tsp

Die Polizei in der Provinz Mondulkiri – Sen Monorom ist die Hauptstadt – ermittelt gegen F. nicht nur wegen des geraubten Mopeds. Bei einem Drogentest nach der Festnahme stellte sich heraus, dass er Methamphetamin genommen hatte.

Der Vizechef der Polizei sagte der Zeitung „Khmer Times“, sollte der Mann verurteilt werden, stünden ihm fünf Jahre Haft bevor. Auch wegen der Brutalität beim Raub des Motorrollers. Christopher F. hatte den Fahrer auf einer Straße gestoppt, geschlagen und ihm den Tod angedroht. In dem Haus, dass F. gemietet hatte, schraubte er Teile von dem Motorroller ab, um dessen Herkunft unkenntlich zu machen. Doch die vom Opfer alarmierte Polizei kam dem Deutschen schnell auf die Spur.

657 offene Haftbefehle

Die Geschichte von Christopher F. ist vermutlich einer der bizarrsten Fälle in der Liste der deutschen Polizei mit untergetauchten Rechtsextremisten. Im Juni berichtete die Bundesregierung in der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion, es gebe 657 offene Haftbefehle „gegen 497 Personen, die dem politisch rechten Spektrum zuzurechnen sind“.

Und spätestens nach dem dramatischen Ende der Terrorzelle NSU im November 2011 nährt jede Meldung über verschwundene Rechtsextremisten die Furcht, wieder bilde sich im Verborgenen eine Terrorgruppe. Auch wenn die Bundesregierung von nur 18 offenen Haftbefehlen spricht, die wegen eines politisch motivierten Gewaltdelikts ausgestellt wurden. Einer dieser 18 offenen Haftbefehle gilt Christopher F. Wegen einer Tat, die über Sachsen hinaus Aufsehen und Empörung hervorrief.

Mitte Januar 2016 im Erzgebirgsort Geising. Die hügelige Region ringsum die Stadt Altenberg ist ein Wintersportparadies, der breite Rodelhang in Geising ist beliebt bei Einheimischen und Urlaubern. Christopher F. kommt mit einem Schlitten, auf dem kahlen Kopf trägt er einen Stahlhelm mit Hakenkreuz. Mehrere Leute sehen das verbotene Symbol, doch F. wird in Ruhe gelassen. Er ist im Ort, in dem er seit 2014 mit seinem Vater lebt, als jähzorniger Rechter bekannt. Mit ihm will sich keiner anlegen.

„Ich hab’ gesehen, wie der mit dem Helm rumlief“, sagt jetzt ein Nachbar in Geising dem Tagesspiegel. Christopher F. sei ein Nazi, „na klar“. Der Nachbar schüttelt den Kopf, „aber schreiben Sie bloß nicht meinen Namen in der Zeitung.“

Christopher F. rodelt am 17. Januar 2016 den Hang hinunter. Ein Schlitten mit zwei jungen Flüchtlingen aus Afghanistan kommt ihm in die Quere. Sie streifen F., er reißt sich den Stahlhelm runter und schlägt damit auf einen Afghanen ein.

Das Opfer geht zu Boden, F. tritt zu. Der Flüchtling spuckt Blut. Nur mit Mühe können der zweite Afghane und weitere Rodler den tobenden Neonazi vom Opfer trennen. Trotzig hebt Christopher F. den rechten Arm zum Hitlergruß und ruft zweimal „Sieg Heil!“. Dann haut er ab. Niemand hält F., der auch ein Hitlerbärtchen trägt, auf. Der malträtierte Afghane muss im Krankenhaus behandelt werden.

Der "Hobby-Hitler vom Rodelhang"

Die Tat erregt bundesweit Aufsehen. Die „Bild“-Zeitung nennt F. „Rodel-Nazi“, andere Medien schreiben „Pisten-Hitler“ und „Hobby-Hitler vom Rodelhang“. Die Polizei kommt ihm im Februar 2016 auf die Spur. Das heruntergekommene Bauernhaus in Geising, in dem er mit seinem Vater lebt, wird durchsucht.

Die Beamten finden den Stahlhelm mit dem Hakenkreuz, Christopher F. wird zur Vernehmung mitgenommen. Er kommt wieder frei, obwohl er im Dezember 2015 bereits wegen einer räuberischen Erpressung zu zehn Monaten Haft verurteilt wurde. Die Strafe muss er allerdings noch vor dem Prozess zu der Attacke auf die Afghanen antreten.

Das Amtsgericht Dippoldiswalde verurteilt Christopher F. im Mai 2016 wegen der Gewalttat in Geising zu einem Jahr Haft. Ohne Bewährung. Weil ihn mehrere Bewährungsstrafen nicht von weiteren Delikten abgehalten hatten. Die Richterin hätte vermutlich eine noch härtere Strafe verhängt, wäre F. im Gericht nicht reuig aufgetreten. Er gab den Angriff am Rodelhang zu und entschuldigte sich bei dem Afghanen. Das Hakenkreuz am Helm, den Hitlergruß und die Sieg-Heil-Rufe begründete F. mit seinem Drang, auffallen zu wollen.

Bröckelnder Putz, eine verwitterte Tür – Christopher F. lebte mit seinem Vater seit einigen Jahren in Geising im Erzgebirge.
Bröckelnder Putz, eine verwitterte Tür – Christopher F. lebte mit seinem Vater seit einigen Jahren in Geising im Erzgebirge.
© Frank Jansen

Sein damaliger Verteidiger sagt dem Tagesspiegel, „warum er sich den Helm aufgesetzt hat, konnte ich mir nicht erklären.“ Christopher F. sei jedenfalls kein Mitglied einer rechtsextremen Organisation gewesen. „So ein Überzeugungstäter, der seit Jahren den Neonazis hinterherrennt, war er nicht“, sagt der Anwalt. In Geising hingegen sagt eine Nachbarin von F., der habe schon vor drei Jahren mit rechtsextremer Musik die Straße beschallt. „Der hat eine Box ins Fenster gestellt, dann gab es den Krach, und das am Sonntag in der Mittagsruhe.“ Die Frau habe sich beschwert. Sie sagt, F. habe sich entschuldigt. Danach sei er mit Kopfhörern herumgelaufen.

Der Drang, als rechter Provokateur aufzufallen, ließ bei Christopher F. auch in der Haft nicht nach. In der JVA Dresden malt er sich mit einem schwarzen Stift SS-Runen auf die Hosentaschen. Prompt sind beim Amtsgericht Dresden vier weitere Monate Haft fällig.

Warum bloß Kambodscha?

Dennoch wird F. im November 2017 vorzeitig aus der Haft entlassen, auf Bewährung. Der Mann hat nie zuvor im Gefängnis gesessen, als „Erstverbüßer“ kann er trotz seiner kriminellen Energie nach zwei Dritteln der Haft auf freien Fuß gesetzt werden. Zur Besinnung kommt F. nicht. Im April 2018 verschwindet er aus Geising, die Polizei, bei der sich F. regelmäßig melden sollte, hat keine Ahnung, wo der Mann stecken könnte. Da F. über einen gültigen Pass verfügt und nicht nach ihm gefahndet wird, kann er sich ins Ausland absetzen, bevor die Suche nach ihm beginnt.

Das Landgericht Dresden macht, was es in solchen Fällen tun muss. Die Bewährung wird widerrufen und ein „Vollstreckungshaftbefehl“ ausgestellt. Christopher F. wird nun auch im Ausland gesucht. „Es sind noch 122 Tage Haft offen“, sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden. Doch hätte F. nicht im November 2018 in Sen Monorom den Motorroller geraubt, wüssten die deutschen Behörden womöglich bis heute nicht, dass sich der Neonazi nach Kambodscha abgesetzt hat.

Warum Kambodscha? In dem Land gibt es keine Organisationen von Neonazis, ein deutscher Rechtsextremist wird dort kaum einen „Kameraden“ treffen. In Sicherheitskreisen wird eine andere Theorie für wahrscheinlich gehalten: Christopher F. konnte offenbar auf alte Kontakte zurückgreifen.

Der Mann sei mal als „Aussteiger“ in Kambodscha gewesen, etwa eineinhalb Jahre lang. Nicht als Aussteiger aus der rechtsextremen Szene, „sondern als Aussteiger aus der bürgerlichen Welt“. Im Reisepass von F., den das Internetportal „Cambodia News English“ im November 2018 auf einem Foto zeigt, ist als ausstellende Behörde die deutsche Botschaft in Phnom Penh genannt. Ausstellungsdatum ist der 9. Januar 2012. Über Sicherheitskreise ist auch zu erfahren, dass Christopher F. mit einer Kambodschanerin liiert war und sie ein Kind mit ihm bekam. Von der Frau habe er sich später getrennt. Möglicherweise habe F. jedoch bei seiner Flucht aus Deutschland im Jahr 2018 Verbindungen in Kambodscha nutzen können.

Vater und Sohn blieben Fremde im Ort

Im idyllischen Erzgebirgsort Geising wissen Nachbarn nur, F. habe sich „ins Ausland“ abgesetzt. Von den Einwohnern, mit denen der Tagesspiegel spricht, wollen fast alle mit Christopher F. und seinem Vater nichts zu tun haben. Dass die Polizei 2016 erschien, um den Sohn festzunehmen, bekam jeder mit. Außerdem befragten Polizeibeamte nach F.s Flucht mehrere Nachbarn. Die meisten von ihnen kennen allerdings nicht einmal den Vornamen des Vaters, der sich 2014 in Geising niederließ und seinen Sohn dann nachholte.

Der Rentner aus Rheinland-Pfalz kaufte ein baufälliges Gehöft. Bröckelnder Putz, verblasste Gardinen, eine verwitterte Holztür. An ihr ein Schild: „zu verkaufen“. Auf dem Hof steht ein großer, halboffener Stahlcontainer. Überall Gerümpel.

Warum Viktor F. vor fünf Jahren nach Geising kam, ist den Nachbarn bis heute nicht klar. Das gilt auch für den Sohn. Christopher F. ist Dreher und Fräser, aber schon länger nur noch Empfänger von Hartz IV. „Der hat dem Vater beim Dach geholfen“, sagt ein Mann, „aber richtig gearbeitet hat der nie.“ Der Sohn habe gewirkt „wie aus dem Nest gefallen“.

Auch dieser Nachbar dringt darauf, dass sein Name ungenannt bleibt. Eine Frau kommt nach dem Gespräch mit dem Reporter noch mal angelaufen, „Sie schreiben auf keinen Fall, wie wir heißen! Eines Tages kommt der Sohn zurück, wer weiß, mit wem der um die Ecke kommt.“ Ein Nachbar erzählt, der Vater habe mal Besuch gehabt, „dann kam der Sohn und es gab gleich eine Schlägerei. Die Gäste haben sofort ihre Sachen gepackt und sind weggefahren.“

Vater und Sohn blieben Fremde im Ort. Auf die Frage warum, zeigen Nachbarn auf den vernachlässigten Bauernhof. Und eine Frau sagt, „so schnell wird man kein Erzgebirgler.“ Nur ein Nachbar hatte etwas mehr mit dem Vater zu tun. „Der hat mir mal beim Holz geholfen“, sagt er. Gemeint ist die mit Holzlatten verkleidete Wand an einer Terrasse. Vater F. sei früher in Rheinland-Pfalz Tischler gewesen, mehr wisse er auch nicht. Zum Sohn fällt ihm ein, dass mal „so ne Asiatin mit ihrem Kind“ da war. „Aber nur einmal.“ Und wo hält sich der Vater jetzt auf? „Der ist bei seiner Freundin in Tschechien.“ Und nun müsse es mit der Fragerei „auch gut sein“.

"He is in prison", sagt ein kambodschanischer Polizist

Die Gewalttat am Rodelhang haben die Nachbarn wohl achselzuckend hingenommen. „Die Flüchtlinge haben angefangen“, sagt ein Mann auf die Frage, was er von dem Vorfall wisse. Eine Frau sagt, „das war schlimm.“ Aber die Flüchtlinge hätten auch das schöne Hotel ruiniert, in dem sie untergebracht waren, „die haben jede Menge Zeug in die Toiletten gestopft, dann war die Abwasseranlage kaputt.“ Das Hotel steht inzwischen leer. „Die Flüchtlinge sind längst weg“, sagt ein Mann, hörbar erleichtert. Es vermisst hier auch niemand Christopher F., Geising will seine Ruhe haben.

Das Auswärtige Amt sagt nur wenig zu dem Fall. „Der Fall ist der Botschaft bekannt“, heißt es, „der Betroffene wird als deutscher Staatsangehöriger gemäß dem Konsulargesetz betreut.“ Der Botschaft in Phnom Penh lägen keine Informationen über ein Urteil gegen F. vor. Die kambodschanische Polizei ist zudem wenig auskunftswillig. „He is in prison“, sagt ein hochrangiger Beamter am Telefon. Auf die Frage, ob es bereits einen Prozess gegen Christopher F. gab, wiederholt er, „he is in prison.“ Ein Kontakt zu F. sei nicht möglich.

Die Staatsanwaltschaft Dresden weiß nicht, wann sie ihn wieder zu fassen bekommt und er die 122 Tage Reststrafe verbüßen muss. Es gebe kein Rechtshilfeabkommen zwischen der Bundesrepublik und Kambodscha, sagt ein Sprecher. Ob F. ausgeliefert werden kann, ist unklar.

Den Nachbarn in Geising wäre es recht, wenn der Neonazi hier kein Zuhause mehr hätte. Einer sagt, „ich würde mir wünschen, dass die Bruchbude endlich abgerissen wird.“

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