Verfolgung von Homosexuellen: Paragraf 175: Die späte Gerechtigkeit
Sie nannten sie "die 175er". Tausende wurden in der Bundesrepublik verfolgt und weggesperrt, weil sie Männer liebten. Erst jetzt will Deutschland Reue zeigen. Ein Besuch bei Opfern.
Klaus Born kann sich erinnern, erinnert sich, ob er will oder nicht, hat alle Jahreszahlen, Monate, Tage genau noch im Kopf.
Klaus Born ist zäh, muss zäh sein und denkbar stark, obwohl er so zart und hager und mittelgroß daherkommt, wenn man daran denkt, wie er herumgeschubst wurde, geschlagen, dann verhaftet, verurteilt und eingesperrt. Aufgewachsen im Kinderheim, 1944, weil seine Eltern so katholisch waren, dass sie ihn nicht haben wollten. Keine richtige Kriegswaise wie die anderen Kinder, sondern bloß ein unehelicher Sohn eines Dachdeckers aus Bochum, Westfalen.
Born hat die Jahreszahlen, Monate, Tage genau noch im Kopf, 1938 haben die Nazis seinen Onkel, einen Lehrer, geholt, ins Zuchthaus gesteckt, verurteilt nach Paragraf 175, „widernatürliche Unzucht … unter Personen männlichen Geschlechts“. Als der Onkel seine Strafe abgesessen hatte und entlassen werden sollte, hat man ihn ins KZ gebracht, Sachsenhausen, wieder Paragraf 175, dort schon nach wenigen Tagen „auf der Flucht erschossen“.
Sie holten ihn von der Baustelle ab
Ihn selbst, Klaus Born, haben sie von der Baustelle abgeholt, 1963, mit 18, Elektrikerlehrling war er da, drei Mann haben ihn „in ein Auto geschmissen, und dann war ich weg, Jugendknast“, derselbe Paragraf, BRD hin oder her, 175.
Und dann noch einmal, 1965, schon in Berlin, mit 20, da hatte er einen kennengelernt am Zoo, „nicht in der Klappe unten, sondern oben, durch Zufall“, mit dem war er im Auto in der Kantstraße, auf einem Parkplatz, aber die Polizei, „die stand schon fertig da, mit der grünen Minna und einem Käfer, als hätten sie auf uns gewartet“. Da kam Freude auf, sagt Born, er kam nach Moabit, noch einmal 175, Einzelhaft, sechseinhalb Wochen.
Fast 100 Jahre lang, von 1872 bis 1969, stand Sex unter Männern in Deutschland unter Strafe. Der 175, erstmals in Kraft getreten mit dem Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich, stellte fest: „Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen.“
Gegen 100 000 Männer wurde ermittelt, 64 000 hat man verurteilt
1935 wurde der Paragraf von den Nationalsozialisten verschärft, die Strafen erhöht. Nach 1945 wurde eben diese Fassung von der Bundesrepublik weiter angewendet. Anstatt homosexuelle KZ-Häftlinge als Opfer des Nationalsozialismus anzuerkennen, wurden manche von ihnen von Neuem ins Gefängnis gesteckt, um ihre „Reststrafe“ abzusitzen.
1957 wurde der Paragraf 175 sogar durch das Bundesverfassungsgericht als mit dem Grundgesetz im Einklang stehend bestätigt. Die Würde des Menschen war zwar unantastbar, aber stand dem nicht im Wege, dass schwul liebende Männer weiter verfolgt wurden, angeklagt, verurteilt, eingesperrt.
Erst 1969 wurde der 175 entschärft, 1994 gänzlich abgeschafft. Schätzungen des Justizministeriums zufolge wurde bis dahin gegen 100 000 Männer ermittelt, 64 000 hat man verurteilt. Beziehungen gekappt, Berufsleben zerstört, Existenzen vernichtet.
Das Gesetz zur Rehabilitierung wird derzeit vom Bundestag diskutiert
Ein von Justizminister Heiko Maas vorgeschlagenes „Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen“ wurde unlängst vom Bundestag in erster Lesung behandelt. Das neue Gesetz soll die Männer rehabilitieren, ihre Urteile aufheben und alle entschädigen, die wegen ihres Schwulseins verfolgt wurden.
Klaus Born lebt seit 30 Jahren in seiner kleinen Wohnung am Wittenbergplatz, Erdgeschoss Hinterhof, auf dem Sofa Stofftiere, auf den Schränken Mitbringsel von Reisen, Nippes. In einer Schranktür steckt ein Zeitungsschnipsel, ein Foto von Pelé und Beckenbauer, nackt unter der Dusche Ende der 70er in New York. Born gefiel das, weil in einer Boulevardzeitung damals Pelés „Knüppel“ prominent zu sehen war, und niemand sich daran gestört hat. An der Wand hängt ein Foto von Klaus Wowereit, dem Schutzpatron der Schwulen, früher hätte man vielleicht einen Heiligen Sebastian gehabt, jetzt ist es der Heilige Klaus, „und das ist gut so“, immer noch eine Wucht.
Zum Rauchen geht Born nach vorne raus, Blick aufs KaDeWe, ein Arm in der Schlinge, weil er gerade ein neues Schultergelenk bekommen hat, das zweite schon, vom Heben früher, Waschmaschinen hat er geschleppt, die ersten Modelle mehr als drei Zentner schwer.
"Mein Chef frage mich: Sind Sie vorbestraft?"
Gab es für ihn, Born, einen Moment, ab dem er sagen konnte, „ich bin schwul, und das ist auch gut so“? Born muss nicht lange überlegen: Seit er bei Miele anfing, als Elektriker, 1973, am Wittenbergplatz damals. „Mein Chef fragte mich, sind Sie vorbestraft? Ja, sag ich. Weswegen denn? Paragraf 175. Hat er gesagt: Das interessiert mich nicht, Hauptsache, Sie sind gut.“
1973, da war Schwulsein schon seit vier Jahren nicht mehr verboten, vorbestraft war Born noch immer, verurteilt 1963, in einer Verhandlung, „da waren zwei Schulklassen, da musstest du drüber reden, wie gefährlich wir sind und wie krank, damit wir die nicht anstecken“. Hinterher hatte Born jahrelang keine Arbeit gefunden, „man war ja schwul“, sagt er.
Es leben höchstens noch 5000
Von den 64 000 Männern, die zwischen 1949 und 1994 verurteilt wurden, so schätzt man im Justizministerium, leben noch höchstens 5000, wahrscheinlich sind es deutlich weniger. Von denen, die überlebt haben, ist nur eine Handvoll bereit, an die Öffentlichkeit zu treten, zu sprechen, sich hinzustellen und zu sagen: Ja, ich wurde verurteilt, wie ein Verbrecher behandelt, ein Krimineller.
Im Jahr 2000 hat die Bundesregierung zwar ihr Bedauern darüber ausgedrückt, dass der Paragraf 175 einfach beibehalten wurde, und sich für die andauernde Verfolgung von Homosexuellen nach 1945 entschuldigt, aber auf eine Wiedergutmachung, eine Aufhebung ihrer Verurteilungen, warten die Betroffenen bis heute.
Dass es jetzt doch zur Rehabilitierung kommt, ist auch das Verdienst von Georg Härpfer, Vorstand der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (Biss), der dafür seit 20 Jahren gekämpft hat. Er selbst ist „kein 175er“, eingesperrt hat man ihn nie. Doch zugleich, sagt Härpfer, „waren wir doch alle 175er: Wir wurden so genannt, und uns wurde am 17. Mai zum Geburtstag gratuliert, wegen 17.5., höhnisch: Alles Gute!“
3000 Euro für jedes gefällte Urteil
Härpfer ist 69, früher war er Beamter in verschiedenen Berliner Senatsabteilungen, jetzt ist er hauptamtlich Politaktivist in der SPD und bei Biss. Er freut sich, dass nun endlich die Rehabilitierung und Entschädigung kommen soll. Auch wenn es eigentlich zu spät ist, auch wenn es nicht viel ist, 3000 Euro, die für jedes Urteil gezahlt werden sollen, noch mal 1500 für jedes Jahr im Gefängnis. „3000 Euro für die Vernichtung einer Existenz“, sagt Härpfer, „das sehen viele eigentlich als eine Frechheit an.“
Es sei eine Anerkennung, mehr nicht, dazu eine späte Anerkennung, so spät, dass sie die allermeisten, denen sie zustünde, nicht mehr erreichen kann. Härpfer sagt: „Wir hätten das gleich 1969 fordern sollen, da hätten viele noch gelebt. Ich mache mir Vorwürfe, dass wir das damals nicht auf dem Schirm hatten.“
Was Härpfer bis heute ärgert, ist die Art, wie sich der Staat und die Politiker quer durch die Parteien lange Zeit gegen eine Rehabilitierung gesträubt haben. Formaljuristisch wurde argumentiert, wegen der Gewaltenteilung könne man ein Gesetz nicht kassieren, wenn der Bundesverfassungsgerichtshof 1957 erklärt habe, der Paragraf 175 sei mit dem Grundgesetz im Einklang.
Mit demselben Paragrafen steckten Nazis Schwule ins KZ
Dass das im Umkehrschluss bedeutete, derselbe Paragraf, mit dem die Nazis Schwule ins KZ steckten, könne auch in der Bundesrepublik verfassungskonform gewesen sein, störte viele offenbar weniger. Erst ein Rechtsgutachten aus dem Jahr 2016, in Auftrag gegeben von der Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes, stellte klar: Eine Rehabilitierung war nicht nur rechtlich möglich, sondern sogar geboten, eine Pflicht des Staates. Im Juli soll es so weit sein, wenn Bundestag und Bundesrat sich sputen, der Bundespräsident zügig unterschreibt.
Fritz Schmehling hofft jedenfalls, dass er die Aufhebung seines Urteils noch erlebt. Schmehling, weißer Bart, rote Bäckchen, Ohrring rechts, fängt dieser Tage seine dritte Chemo an, der Patientenpass liegt schon auf dem Telefontischchen, auf dem Sofa Oscar Wilde („Teleny - ein richtig schwules Buch!“), daneben „Ernährung für Krebskranke“.
Schmehling, trotzdem kein Kind von Traurigkeit, nie gewesen, eher jungenhaft fröhlich, sagt, dass er früher furchtbar eitel war, „manchmal bin ichs heute noch“, flirtet ein bisschen oder flirtet damit, dass er flirten könnte, mit 75, sitzt in seiner Wohnung im fünften Stock, in Steglitz, zwischen Büchern und „Tinnef“, wertlosem Zeug und kostbaren Erinnerungen, an seine Männer, sein früheres Ich.
Er wurde verurteilt als er 14 war
Schnauzbärtig hängt er selbst hier an der Wand, hat immer Bart getragen, sagt: „Ich sah nicht immer nur gut aus damit“, sagt auch: „Ich habe immer Glück gehabt.“ Ist zufrieden damit, dass er ein Leben lang Schreiner war, „es gab ja genug Männer, die auf Handwerker standen, so ist es ja nicht!“
Schmehlings Chemotherapie, die dritte, ist „palliativ“. „Sie wissen, was das heißt?“, bloß noch den Tumor im Zaum halten, nicht mehr ihn besiegen wollen, nur noch hinauszögern, das Leben länger erträglich machen.
Schmehling, geboren 1942, wurde verurteilt, weil er mit einem Mann geschlafen hatte, 14 war er da, in Rastatt, nahe der französischen Grenze, getroffen hatten sie sich in der Bahnhofsgrünanlage neben dem Kino für französische Soldaten. „Alle Initiative ging von mir aus“, sagt Schmehling, heute noch mit leichter badischer Färbung, der Mann wurde verurteilt, sechseinhalb Jahre Zuchthaus, er hat ihn nie wieder gesehen. Er selbst, weil noch minderjährig, kam mit vier Wochenenden Freizeitarrest davon.
Die Scham ist bei vielen noch groß
Fritz Schmehling ist einer der wenigen, die bereit sind, über ihre Verurteilung zu sprechen. Nicht nur, weil viele schon tot sind. Selbst die noch Lebenden tun sich schwer, über das, was sie jahrzehntelang versteckt und verschwiegen haben, zu reden. Wie viele werden jetzt ihre Scham überwinden, sich hinsetzen und aufschreiben, wie man sie erwischt hat? Eine Entschädigung setzt eine eidesstattliche Versicherung voraus, weil es fast keine Akten mehr gibt. Wie viele werden jetzt sich dem Staat anvertrauen, der sie damals verfolgt hat?
Sprechen kann noch am ehesten einer wie Schmehling, einer, der sagt: „Ich habe immer Glück gehabt.“
Und Schmehling hatte Glück: Glück, dass er nicht wusste, dass es verboten war, was er da entdeckte, in Baden in den 50ern: als er den französischen Soldaten, aus Marokko, im Freibad beobachtete, unter der Dusche, sich ihm näherte, hinlangte und wusste, „das ist es, das will ich in Zukunft auch!“
Glück, dass seine Eltern und Geschwister zu ihm standen, als man ihn erwischte, anklagte.
In Berlin wurde er später nie mehr erwischt
Glück auch, dass sein Name als „Schreinerlehrling Friedrich S.“ in der Zeitung stand, als er als 15-Jähriger verurteilt wurde, während ihn bei der Arbeit und im Viertel alle bloß als „Fritz“ kannten.
Glück, dass er später, als er nach 1963 in Berlin lebte, nie mehr erwischt wurde, nie in eine Razzia kam, sie ihn nie in einer „Klappe“ überraschten, einer öffentlichen Toilette, oder im Tiergarten.
Überhaupt die Klappen, gut besuchte und berüchtigte, „es gab ja noch kein Internet“. Klappen im Volkspark Wilmersdorf oder am Breitenbachplatz, „mit einem Fuß stand man in der Pissrinne, mit dem anderen im Gefängnis.“
Ein Kurzzeitgeliebter bei der Sittenpolizei
Schmehling hatte weiter Glück, dass er einen Kurzzeitgeliebten hatte, der bei der Sittenpolizei war, in Berlin, das sich heute so weltoffen gibt und damals genauso repressiv war wie anderswo. „Eine Zeit lang rief ich den fast täglich an“, sagt er, „der warnte mich dann, sagte: Geh heute nicht raus!“. Und wenn man dann doch rausging, um Mitternacht in ein Lokal kam, und es war keiner da, „dann wusste man, Razzia!“.
Hätte Schmehling kein Glück gehabt, säße er heute wohl nicht hier, auf seinem Sofa, könnte nicht erzählen, nicht sich rehabilitieren lassen, entschädigen. Säße nicht hier, der Ohrring rechts, im Hintergrund läuft Radio Paradiso, es singt Gianna Nannini, „bello e impossibile“.
Könnte nicht sagen: „Das Einzige, was ich noch vorhabe, sind die Blumenkisten auf dem Balkon, dass ich die noch mal neu bepflanze. Und dass ich durchhalte, bis das Gesetz durchgeht. Dass ich meine Rehabilitierung noch erlebe.“
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Pepe Egger