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Das Gericht verurteilte Nerstheimer wegen Volksverhetzung. Seine Äußerungen seien nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
© Michael Kappeler/dpa

Homofeindlichkeit: Berliner AfD-Politiker wegen Volksverhetzung verurteilt

Er hatte auf Facebook gegen Homosexuelle gehetzt. Dafür bekam der Berlin-Lichtenberger AfD-Abgeordnete Kay Nerstheimer nun eine Geldstrafe von 7000 Euro.

Ein AfD-Politiker kassierte am Dienstag einen Schuldspruch: Wegen Volksverhetzung ist Kay Nerstheimer zu 7000 Euro Strafe verurteilt worden. Der 53-Jährige habe bei Facebook Homosexuelle „beschimpft, verunglimpft und in ihrer Menschenwürde herabgesetzt“, begründete das Amtsgericht Tiergarten sein Urteil.

Der AfD-Politiker, der fraktionslos im Berliner Abgeordnetenhaus sitzt, verteidigte kurz nach dem Urteil seine Äußerungen. Sein Anwalt kündigte Rechtsmittel an.

Es ging um drei Einträge, die Nerstheimer im Dezember 2014 auf seiner Facebook-Seite geschrieben hatte. Homosexuelle hatte er dort laut Anklage als „degenerierte Spezies, widernatürlich“ und „Fehler im System“ bezeichnet.

"Wissenschaftsnaher Disput"

Der Verteidiger erklärte, Nerstheimer habe „seine Position zur Diskussion gestellt“ – in einem „wissenschaftsnahen Disput“. Das Gericht aber folgte dem Staatsanwalt und verhängte 70 Tagessätze zu je 100 Euro. In der Gesamtschau seien die Äußerungen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Nerstheimer hatte zu Prozessbeginn vor drei Wochen geschwiegen, sich aber im Ermittlungsverfahren per E-Mail geäußert. Er beantrage die „Klage abzuweisen“. Für „zart besaitete Seelen“ habe er „vielleicht etwas grob geantwortet“. In einem Tagesspiegel-Interview sagte er im September 2016: „Ich habe niemanden verhetzt.“

Der Lichtenberger Abgeordnete war 2016 mit einem Direktmandat in das Abgeordnetenhaus eingezogen. Auf eine Mitgliedschaft in der AfD-Fraktion verzichtete er. Seine Vergangenheit in einer als rechtsextrem eingestuften Organisation war zuvor bekannt geworden.

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