Prozess um Fall Tugce Albayrak: Zeuginnen äußern sich widersprüchlich
Im Prozess um den Tod der Studentin Tugce Albayrak haben sich die Zeuginnen den vorangehenden Konflikt unterschiedlich nacherzählt. Es war nicht der einzige Widerspruch. Die Verteidigung triumphiert.
Im tödlich verlaufenen Streit zwischen der Studentin Tugce Albayrak und dem Angeklagten Sanel M. hat offenbar keiner von beiden versucht, der direkten Konfrontation aus dem Weg zu gehen. Das legen Zeugenaussagen nahe, die sechs Freundinnen der Verstorbenen am Montag vor dem Landgericht Darmstadt abgegeben haben.
Jedoch gab es unter den Aussagen erhebliche Unterschiede.
Nach Aussage einer Freundin habe der 18-jährige Sanel M., der wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt ist, in der Tatnacht zwar mit den wüsten Beleidigungen begonnen. Tugce und ihre Freundinnen hätten sich aber auf den Streit eingelassen und Sanel M. und dessen Freunde ebenfalls beleidigt. Das bestätigten drei der Zeuginnen übereinstimmend.
Eine Zeugin berichtete gar, Tugce sei von ihrem Charakter her eine Person gewesen, die sich in solchen Situationen nur schwer hätte zurückhalten können. Die drei anderen Zeuginnen konnten sich an wüste Beschimpfungen durch Tugce nicht erinnern oder behaupteten sogar, diese hätte es insbesondere unmittelbar vor der Tat nicht gegeben.
Großes Durcheinander
Widersprüchliche Aussagen gab es auch darüber, ob eine der Freundinnen kurz vor Sanel M.s Schlag versucht hatte, die 22-Jährige noch zurückzuhalten. In der Vernehmung durch die Polizei hatte eine von Tugces Freundinnen noch geschildert, Tugce habe sich losgerissen und sei auf Sanel M. zugegangen, der durch einen Freund zurückgehalten wurde. Vor Gericht konnte die Zeugin sich nun nicht mehr an das aktive Verhalten Tugces in der Szene erinnern.
Strittig ist nach dem zweiten Prozesstag, inwieweit Tugce Sanel M. kurz vor dem todbringenden Schlag beleidigt hat. Gegenüber der Polizei hatten mehrere von Tugces Freundinnen noch ausgesagt, Sanel M. hätte sich schon an seinem Auto befunden und sei im Begriff gewesen aufzubrechen, als Tugce ihm „halt die Klappe, du kleiner Hurensohn“ hinterherrief – was Sanel M. offenbar zum Ausrasten brachte. Mit ihren eigenen Aussagen konfrontiert, wollten mehrere der Zeuginnen diese Wortwahl nicht mehr bestätigen.
Inwieweit das Gericht sein Urteil auf die ersten Zeugenaussagen von den Freundinnen der Studentin stützen kann, ist somit ungewiss. Sowohl der Vorsitzende Richter Jens Aßling als auch die Verteidiger von Sanel M. hielten den Zeuginnen die Widersprüche in ihren Aussagen vor. Darüber hinaus hatten mehrere der jungen Frauen in ihren Aussagen vor Gericht gesagt, sie hätten das Überwachungsvideo, das die Tat zeigt, lediglich allein oder zu zweit gesehen und sich nicht ausgetauscht – oder gar in ihrer Deutung abgesprochen.
Auf nachdrückliches Fragen von Sanel M.s Verteidiger gestand eine von Tugces Bekannten dann jedoch, dass die Frauen die Videos aus der Tatnacht sehr wohl in einer größeren Gruppe geschaut hätten. Der Vorsitzende Richter Aßling fand klare Worte gegenüber der Zeugin: „Sie bringen uns, sich selbst und irgendwann alle anderen in Schwierigkeiten.“ Die 26-Jährige reagierte sichtlich überfordert und lehnte eine neuerliche Aussage ab.
Arne Bensiek
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