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George Zimmerman wird im Fall Trayvon Martin auch nicht wegen Bürgerrechtsverletzung angeklagt.
© AFP
Update

Fall Trayvon Martin: Todesschütze George Zimmerman bleibt frei

Gegen den schon freigesprochenen Todesschützen im Fall des schwarzen US-Teenagers Trayvon Martin wird es kein Verfahren wegen Bürgerrechtsverletzung geben. Die Beweise gegen George Zimmerman für ein Verbrechen aus Rassenhass reichen nicht aus. Es wäre die einzige Möglichkeit gewesen, Zimmerman doch noch zu belangen.

Vor drei Jahren wurde der unbewaffnete schwarze Junge Trayvon Martin von einem selbsternannten Nachbarschaftswächter erschossen. Im Prozess berief sich der Schütze George Zimmerman auf Notwehr - mit Erfolg. Als das Gericht Zimmerman freisprach, musste US-Präsident Barack Obama vor die Kameras treten, um die landesweiten Wogen der Empörung mit einer sehr persönlichen Einlassung zu glätten. Martin hätte auch sein Sohn sein können, sagte Obama damals.

Am Dienstag nun saßen Martins Eltern, Sybrina Fulton und Tracy Martin, mit Vertretern des US-Justizministeriums zusammen. Diese teilten ihnen mit, dass das Justizministerium kein neues Verfahren gegen Zimmerman einleiten wird. Es gebe zu wenig Beweise dafür, dass Zimmerman im Februar 2012 den damals 17 Jahre alten Martin aus Rassenhass mutwillig erschossen hätte. Ein Anklage vor einem Bundesgericht wegen Verletzung der Bürgerrechte wäre noch eine Möglichkeit gewesen, Zimmerman für die tödlichen Schüsse zur Rechenschaft zu ziehen.

Martins Tod markiert Beginn einer Serie

Trayvon Martin war der erste in einer neuen Reihe getöteter Schwarzer in den USA. Sein Tod, der von Michael Brown in Ferguson im Sommer 2014 oder des 12 Jahre alten Tamir Rice in Cleveland haben die Wut vieler Afro-Amerikaner wie Weißer über Rassenhass und Polizeiwillkür in Amerika gespeist. Wochenlang protestierten die Wütenden im vergangenen Jahr auf den Straßen der Vereinigten Staaten, nicht immer friedlich. "Black Lives matter" (Schwarze Leben zählen auch) stand auf den Transparenten. Oder "I can't breathe" (Ich ersticke) mit Bezug auf den Schwarzen Eric Garner, der in New York durch Herzversagen nach akuter Atemnot bei einer sehr handgreiflichen Festnahme durch die Polizei starb.

Als Reaktion auf die Proteste, sowohl 2013 gegen den Freispruch Zimmermans als auch im vergangenen Jahr, hatte das Justizministerium Prüfungen angeordnet, ob die Täter in einem Verfahren wegen Rassenhass angeklagt werden könnten. Das Ergebnis im Fall Martin/Zimmerman liegt nun vor.

Der Tod von Trayvon Martin“, sagte US-Justiminister Eric Holder am Dienstag, „war eine verheerende Tragödie“. Dies habe eine ganze Gemeinde durchgeschüttelt, die Aufmerksamkeit von Millionen Amerikanern auf sich gezogen, „und einen schmerzhaften aber notwendigen Dialog angestiftet“. Eine umfassende Untersuchung seines Hauses, sagte der scheidende Justizminister, habe aber ergeben, dass die Beweise für eine Ermittlung auf Bundesebene wegen Rassenhass nicht ausreichten.

Die Ermittlungen im Fall Michael Brown dauern noch an. Sowohl ein Verfahren gegen den Polizisten, der Brown erschossen hatte, als auch gegen das komplette Polizeirevier in Ferguson werden geprüft.

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