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Der Angeklagte wird von einem Justizbeamten in einen Gerichtssaal des Landgerichts Stuttgart geführt.
© dpa/Marijan Murat

Nach tödlichem Raser-Unfall in Stuttgart: Staatsanwaltschaft fordert Jugendstrafe von sechs Jahren

Ein 20-jähriger Mann rast durch die Stuttgarter Innenstadt, zwei Menschen sterben. Nun steht er wegen zweifachen Mordes vor Gericht.

In einem Raserprozess vor dem Stuttgarter Landgericht hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten wegen zweifachen Mordes eine Jugendstrafe von sechs Jahren gefordert. Nach der Beweisaufnahme forderten auch die beiden Eltern und ein Bruder eines der beiden Opfer eine Verurteilung wegen Mordes, wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte.

Zwei der Nebenkläger forderten demnach Jugendstrafen von sechs und acht Jahren. Eine Nebenklagenvertreterin forderte die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts und damit eine lebenslange Haftstrafe für den zur Tatzeit 20-jährigen Angeklagten. In dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden Verfahren hatte sich ein Gutachter mit dem Thema der Strafmündigkeit befasst, Ergebnisse wurden aber nicht veröffentlicht.

Der Angeklagte soll am 6. März einen hochmotorisierten Sportwagen bei durchgedrücktem Gaspedal mit bis zu 160 Kilometern pro Stunde in die in einer Tempo-50-Zone gelegene, belebte Rosensteinstraße in der Stuttgarter Innenstadt gelenkt haben. Bei einem Ausweichmanöver soll er die Gewalt über das Auto verloren und frontal in einen anderen Wagen gefahren sein. Ein 25-jähriger Mann und dessen 22-jährige Freundin in dem Kleinwagen starben noch an der Unfallstelle. Das Urteil soll am kommenden Montag fallen.

Zuletzt hatte das Berliner Landgericht im März ein Mordurteil gegen zwei Raser bestätigt, nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil zunächst aufgehoben hatte. Das Landgericht sah aber sowohl den Tötungsvorsatz als auch die drei Mordmerkmale als gegeben an.

Seit Anfang März ist außerdem die Verurteilung eines Hamburger Rasers wegen Mordes zu lebenslanger Haft rechtskräftig. Dieser hatte mit einem gestohlenen Taxi einen tödlichen Unfall verursacht. (AFP)

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