zum Hauptinhalt
Bei dem Zusammenstoß sind in Stuttgart zwei Menschen ums Leben gekommen. Der Raser ist nun wegen Morges angeklagt worden.
© Kohls/SDMG/dpa

Mit 160 km/h durch Stuttgart gerast: Fahrer nach Unfall mit zwei Toten wegen Mordes angeklagt

Er ist mit einem 550 PS-starken Leihwagen durch Stuttgart gerast und hat einen Unfall mit zwei Todesopfern verursacht. Nun ist der 20-jährige Fahrer wegen Mordes angeklagt worden.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat einen jungen Raser nach einem Unfall mit zwei Toten wegen Mordes angeklagt. Er habe den Tod von anderen "zumindest billigend in Kauf genommen", erklärte die Behörde am Mittwoch. Er soll im März mit bis zu 160 Stundenkilometern durch Stuttgart gerast sein. Bei dem Unfall kamen eine 22-jährige Frau und ihr 25 Jahre alter Lebensgefährte ums Leben.

Der 20-Jährige soll bei vollständig durchgedrücktem Gaspedal mit einer Geschwindigkeit von 160 bis 165 Stundenkilometern unterwegs gewesen sein. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit sei damit um das Dreifache überschritten worden, teilte ein Sprecher der Behörde mit.

Der Angeschuldigte soll in der Nacht mit einem gemieteten Sportwagen auf eine Kreuzung zugefahren sein. An der Straße befanden sich auch ein Kino und Lokale. Als der Fahrer an der Kreuzung einem abbiegenden Auto ausweichen wollte, prallte er den Ermittlungen zufolge mit einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern frontal auf einen an einer Parkplatzausfahrt stehenden Wagen. Die beiden jungen Insassen starben noch an der Unfallstelle.

Der Unfallfahrer, der unverletzt blieb, hat laut Staatsanwaltschaft die höchstmögliche Geschwindigkeit des 550 PS-starken Sportwagens austesten wollen und dabei in Kauf genommen, dass es zu Zusammenstößen mit anderen Verkehrsteilnehmern kommen könnte.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fahrer vor, mit Vollgas auf die Kreuzung zugefahren zu sein, obwohl auch nach seinen eigenen Vorstellungen ein Unfall "lediglich vom Zufall" abhängig gewesen sei. Die möglichen Folgen bis hin zum Tod anderer Menschen seien ihm bewusst gewesen. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn deshalb unter anderem wegen Mordes vor der Jugendkammer des Landgerichts an, das nun über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden muss. (AFP, dpa)

Zur Startseite