"Stress ohne Grund": Song von Bushido nach Beschwerde vom Index genommen
Was wiegt beim Bushido-Song "Stress ohne Grund" schwerer: die Freiheit der Kunst oder die Gefahr für die Jugend? Das hätte die Bundesprüfstelle klären müssen, bevor sie das Lied auf die Liste der jugendgefährdenden Medien setzte.
Das umstrittene Lied "Stress ohne Grund" des Rappers Bushido darf nach einem Gerichtsurteil bis auf weiteres wieder offen an Jugendliche verkauft werden. Der Song stehe zu Unrecht auf dem Index für jugendgefährdende Medien, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Mittwoch. Es gab damit im Eilverfahren einer Beschwerde des Musikers statt.
Die Indizierung sei rechtswidrig, weil die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nicht ausreichend geprüft habe, ob es sich um Kunst handele. Die Prüfer hätten zwischen den Belangen des Jugendschutzes und der Kunstfreiheit abwägen müssen, teilte das OVG mit. Die Bundesprüfstelle hatte die Musik-CD „NWA“ des Interpreten Shindy mit dem Bushido-Song sowie das Musikvideo im Jahr 2013 auf den Index gesetzt. Der Inhalt wirke verrohend, rege zu Gewalt an und diskriminiere Frauen und Schwule, hieß es zur Begründung.
Das OVG betonte nun, laut Jugendschutzgesetz dürfe ein Medium nicht als jugendgefährdend eingestuft werden, wenn es der Kunst diene. Dies schließe zwar eine Indizierung nicht generell aus, erfordere aber eine besondere Abwägung. So müssten die Personen angehört werden, die schöpferisch an dem Kunstwerk mitgewirkt hätten - im konkreten Fall insbesondere der Hauptinterpret Shindy. Darauf habe die Bundesprüfstelle jedoch verzichtet. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat die Prüfstelle jetzt die Möglichkeit, ihre Entscheidung nachzubessern. Es wäre also denkbar, dass die Bundesprüfstelle den Interpreten Shindy anhört und dann erneut entscheidet, dass die CD nicht an Jugendliche verkauft werden darf.
Eine Stellungnahme zum Urteil war am Mittwoch zunächst weder von der Prüfstelle noch von Bushido zu erhalten. „Stress ohne Grund“ hatte nach der Veröffentlichung große Empörung ausgelöst. Unter anderem hatte der frühere Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), der in dem Song namentlich genannt wird, Anzeige erstattet. Das Berliner Amtsgericht hatte eine Anklage gegen Bushido wegen Volksverhetzung und Gewaltdarstellung jedoch nicht zugelassen. (dpa)
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