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Ärger um Bushido-Anklage. Staatsanwalt Andreas Behm (l.) steht wegen des Verfahrens um den Hass-Song des Rappers in der Kritik.
© dpa

Vorwürfe gegen Staatsanwalt in Berlin: Bushido-Anklage: Ermittlungen gegen Chef-Ermittler

Die Anklage gegen Bushido wegen des Hass-Songs "Stress ohne Grund" ist längst gescheitert, doch beendet ist die Affäre nicht. Jetzt wird disziplinarisch gegen den Chef der Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt - wegen falscher Angaben vor Gericht.

Gegen den Chef der Berliner Staatsanwaltschaft, Andreas Behm, werden offenbar wegen der Affäre um die gescheiterte Bushido-Anklage disziplinarische Ermittlungen geführt. Dies geht aus Äußerungen von Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Mittwoch vor dem Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses hervor. Heilmann sagte, es handele sich um einen „erheblichen Vorwurf“ gegen Behm, dessen Hintergründe jedoch „noch nicht ausermittelt“ seien. Zugleich sprach er von „gesetzlichen Fristen“, die bei der Aufklärung einzuhalten seien. Näheres wollte der Senator nicht sagen, da es sich um eine „Personaleinzelangelegenheit“ handele, zu der er öffentlich keine Auskunft geben dürfe.

Behm hatte eine Anklage gegen den Pöbel-Rapper wegen Beleidigung des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD) im Hasson-Song "Stress ohne Grund" entgegen der fachlichen Einschätzung seiner Mitarbeiter durchgesetzt. Dazu ist er befugt. Zuvor hatte er mit Wowereits Anwalt in der Sache telefoniert, im Verfahren um die Zulassung der Anklage jedoch vor Gericht Kontakte zu ihm bestritten. Nach Medienberichten soll es zudem eine E-Mail des Anwalts an die Senatskanzlei geben, derzufolge Behm zugesagt habe, er werde „alles Weitere veranlassen“.

Behm hatte sich kürzlich gegenüber Generalstaatsanwalt Ralf Rother zu der Angelegenheit erklären müssen. Damals hieß es noch, es handele sich um Vorprüfungen. Offenbar ist nunmehr ein förmliches Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Dazu ist die vorgesetzte Behörde bei Hinweisen auf ein Dienstvergehen verpflichtet. Keiner der Betreffenden will dazu eine Stellungnahme abgeben. Behm soll sich jedoch bereits einen Anwalt genommen haben.

Senatssprecher Richard Meng weist Vorwürfe zurück, Behm sei unter Druck gesetzt worden. Es sei Sache des beauftragten Rechtsanwalts, eigenständig eine Klage zu erarbeiten, hieß es. Er müsse selbst entscheiden, mit wem er dazu telefoniere. „In keiner Minute wird dabei aus der Senatskanzlei versucht, unzulässig Einfluss auf die Staatsanwaltschaft zu nehmen. Diese Unterstellung wäre falsch und absurd.“

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