Der Corona-Knigge für die kalte Jahreszeit: So verhalten Sie sich im Winter richtig
Kontakte, Maskenpflicht, Mindestabstand: Mit einfachen Maßnahmen kann ein jeder beeinflussen, wie sich die Corona-Pandemie in Deutschland entwickelt.
Wenn die kalte Jahreszeit beginnt, nehmen für gewöhnlich auch die Treffen in geschlossenen Räumen wieder zu. Gerade an den nahenden Weihnachtsfeiertagen gehören Besuche von Familie, Freunden und Bekannten dazu. In diesem Jahr sind solche Treffen allerdings aufgrund der Corona-Pandemie mit besonderer Vorsicht zu genießen.
Zwar sind Treffen per se erlaubt, doch gibt es bestimmte Regeln und Einschränkungen. Das wirft die Frage auf: Wie sollte ich mich, basierend auf den Corona-Maßnahmen des Bundes, in den kommenden Wochen verhalten?
Weiterhin steht über allem, persönliche Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Private Zusammenkünfte mit Freunden und Bekannten sollten auf einen festen weiteren Hausstand beschränkt werden, sagte Kanzlerin Angela Merkel nach der Bund-Länder-Runde am Montag. Das schließe auch Kinder und Jugendliche in den Familien mit ein. Auf private Feiern soll zunächst bis zum Weihnachtsfest ganz verzichtet werden.
In jedem Falle gilt, dass Menschen zweier Hausstände bei etwaigen Treffen auf den Mindestabstand achten sollten, um die Wahrscheinlichkeit einer Corona-Erkrankung zu minimieren. Erst gar nicht treffen sollten sich Menschen zweier Hausstände, wenn eine Person in einem der Hausstände Erkältungssymptome aufweist.
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Der Bund empfiehlt allen Menschen, insbesondere bei Husten und Schnupfen, sich unmittelbar nach Hause in Quarantäne zu begeben - und dort fünf bis sieben Tage bis zum Abklingen der Symptome zu verbleiben. Währenddessen sollte der Mindestabstand auch zu anderen Mitgliedern des Hausstandes und insbesondere zu Risikogruppen im Haushalt gewahrt werden.
Es wird geraten, Besuche bei besonders gefährdeten Menschen nur dann zu unternehmen, wenn alle Familienmitglieder frei von Symptomen sind und sich seit einer Woche in keine Risikosituationen ohne Einhaltung der „AHA+AL“-Regeln (Abstand, Hände waschen, Alltagsmaske plus Corona-Warn-App, Lüften) oder mit größerer Personenzahl begeben haben.
Was Menschen machen sollten, bei denen die Symptome nicht abklingen und die deshalb vermuten, an Corona erkrankt zu sein, lesen Sie hier. Eine etwaige Krankschreibung sollte in jedem Falle telefonisch durch den Hausarzt erfolgen. Ein Präsenzbesuch in der Praxis sollte nur nach Absprache mit dem Arzt unternommen werden.
Maskenmuffeln ohne Vorwürfe begegnen
Private Reisen und Tagestouren bleiben zwar erlaubt - allerdings gilt bereits seit Anfang November, dass Menschen darauf verzichten sollen, wenn sie nicht notwendig sind. Gleiches gilt für Aufenthalte in öffentlichen, geschlossenen Räumen - wie beispielsweise öffentliche Verkehrsmittel.
Ebenso wichtig bleibt es, sich an die geltende Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und Gegenden mit viel Publikumsverkehr zu halten. Wie mit Menschen umgegangen werden sollte, die sich nicht daran halten, hat Benimm-Trainer Alfred Schmidt in der „Süddeutschen Zeitung“ erklärt. Bei ihm würden böse Blicke helfen, gab er zu. Das Zeigen auf die Maske sei eine weitere Möglichkeit, die Person nicht ansprechen zu müssen.
Wer eine Person, die trotz Gebot keine Maske trägt, allerdings ansprechen möchte, sollte dies nicht vorwurfsvoll tun, so Schmidt. Besser als „Sie haben keine Maske auf“ zu sagen, wäre eine Frage, wie: „Warum haben Sie denn keine Maske auf?“ Damit würde man dem Gegenüber die Chance geben, zu sagen, dass er die Maske schlicht vergessen hat. Falls selbst das nicht helfen sollte, kennt Schmidt einen letzten Kniff: Darauf zu verweisen, dass man einen Risikopatienten im direkten, privaten Umfeld hat - und deshalb entsprechend vorsichtig ist.
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