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Silvio Berlusconi im Jahr 2014 nach seinem ersten Sozialdienst.
© AFP/Giuseppe Cacace

"Bunga-Bunga"-Prozess: Silvio Berlusconi in letzter Instanz freigesprochen

Der ehemalige italienische Regierungschef Silvio Berlusconi ist im Prozess um Sex mit minderjährigen Prostituierten vom obersten Gericht in Italien endgültig freigesprochen worden.

Der italienische Ex-Regierungschef Silvio Berlusconi ist im Prozess um „Bunga-Bunga-Partys“ und Sex mit minderjährigen Prostituierten endgültig freigesprochen worden. Das oberste Gericht in Italien bestätigte am Dienstag das Urteil in letzter Instanz.

Auch wenn Silvio Berlusconi die Strafe für Steuerbetrug abgearbeitet hat – am Sonntag endete formal sein Sozialdienst im Altenheim –, so war der Dienstag danach noch einmal von Ungewissheit geprägt. In oberster Instanz nahmen sich Italiens Kassationsrichter den „Fall Ruby“ vor, jenen zur Weltberühmtheit gelangten Bunga-Bunga-Prozess, bei dem Berlusconi 2013 zu sieben Jahren Haft verurteilt, in zweiter Instanz aber 2014 freigesprochen worden war.

Die entscheidenden Fragen lauteten: Hat Berlusconi, als er die damals minderjährige Marokkanerin „Ruby“ zu bezahlten Sexspielen empfing, ihr wahres Alter gekannt? Und als er den Mailänder Polizeichef – per Not-Telefonat von einem Staatsbesuch in Paris aus – drängte, die selbsternannte „Nichte des ägyptischen Staatschefs Mubarak“ laufen zu lassen: War das ungebührlicher Druck, Erpressung im Amt? Auf beide Fragen hatte die erste Gerichtsinstanz mit „Ja“, die zweite aber mit „Nein“ geantwortet.

Dass Prostitution beziehungsweise deren Förderung als strafrechtlicher Tatbestand stattgefunden hat, wollten am Dienstag nicht einmal mehr Berlusconis Verteidiger bestreiten. Es ist ja in einem weiteren Bunga-Bunga-Prozess nunmehr auch schon in zweiter Gerichtsinstanz festgestellt worden. Da wurden drei Mitarbeiter Berlusconis, die ihm die jeweils attraktivsten Gespielinnen in großer Zahl zugeführt hatten, zu drei bis sechs Jahren Haft verurteilt. Aber auch diese Richter fanden keinen Beweis dafür, dass jemand von Rubys Minderjährigkeit wusste. Und für den Fall von Prostitution mit Erwachsenen gilt, was einer der Verteidiger früher schon so lakonisch mitgeteilt hat: Berlusconi sei ja „nur der Endverbraucher“ gewesen, strafrechtlich also nicht zu belangen.

Ist inzwischen Millionärin. Die damals minderjährige „Ruby“.
Ist inzwischen Millionärin. Die damals minderjährige „Ruby“.
© Zennaro Luca/dpa

Ein neues Licht auf den Fall Ruby werfen nun die Mailänder Staatsanwälte, die dem Verdacht der Zeugenbeeinflussung durch Berlusconi nachgehen. Sie haben nach eigenem Bekunden nicht nur Beweise dafür gefunden, dass Berlusconi die Frauen „bis vor Kurzem“ mit bis zu mehreren tausend Euro monatlich versorgte, sondern auch dafür, dass gerade „Ruby“ in Mexiko viel Geld investiert hat, um sich Lokale und Wohnhäuser zu kaufen. Sie selbst hatte früher einmal geprahlt, Berlusconi habe ihr 4,5 Millionen Euro Schweigegeld versprochen. So furchtbar übertrieben, meinen die Staatsanwälte heute, war das wohl nicht. (mit dpa)

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